Damit werden die Gewässer und der Boden als nutzbarer Lebensraum für Mensch, Tiere und Pflanzen gesichert.
Um dieses Ziel zu erreichen, wirken die Wasser- und Bodenschutzbehörden darauf hin, dass
- die Gewässer nach Menge und Güte zum Wohl der Allgemeinheit bewirtschaftet werden und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen können
- schädliche Abwassereinleitungen in Gewässer vermieden oder nach dem Stand der Technik minimiert werden
- schädliche Veränderungen der Gewässer und des Bodens beseitigt und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz getroffen werden
- Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten und technische Schutzeinrichtungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgebeugt, Wasser sparsam verwendet und die öffentliche Trinkwasserversorgung gesichert wird
- ein ausreichender Hochwasserschutz durch das Feststellen von Überschwemmungsgebieten und durch Vorsorge- und Rückhaltemaßnahmen sichergestellt wird.
- bei raumbedeutsamen und sonstigen Fachplanungen die vorhabensbezogenen Auswirkungen auf den Boden wie Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Verdichtung, etc. auf ein unvermeidbares Maß reduziert werden
Der Gewässer- und Bodenschutz wird durch die Regierungspräsidien als obere Wasser- und Bodenschutzbehörden sowie die Magistrate der kreisfreien Städte und die Kreisausschüsse der Landkreise als untere Wasser- und Bodenschutzbehörden vollzogen.