Antworten auf viele Fragen und die Möglichkeit Verwaltungsverfahren online abzuwickeln bietet Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner Hessen (EAH). Dieser ist die zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen.
Bei Fragen rund um Verwaltungsverfahren, beispielsweise ob und wo Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen können, hilft Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner Hessen weiter. Viele nützliche Informationen finden Sie auf unserem Informationsportal www.eah.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Über den EAH ist es auch möglich die Verwaltungsverfahren, die für die Erbringung Ihrer Dienstleistung notwendig sind, elektronisch abzuwickeln. Damit wird es für Sie unerheblich wie viele Behörden für Ihr Anliegen zuständig sind, Sie selber haben lediglich Kontakt mit einer Stelle.
Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist der Abbau von bürokratischen Hürden, die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen überwinden müssen. Er unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare und bei der Übermittlung von Dokumenten. Anschließend koordiniert er das weitere Verfahren, indem er alle zuständigen Stellen (z.B. die Gemeinde, die Industrie- und Handelskammer) elektronisch beteiligt. Deren Antwort erhalten Sie abschließend elektronisch vom EAH – ohne dass Sie eine Behörde aufsuchen mussten. Die Online-Antragstellung erreichen Sie unter https://dienstleistungsplattform.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist auf Grundlage der Dienstleistungsrichtlinie entstanden und seit Ende 2009 aktiv.
Welche Verfahren können über den Einheitliche Ansprechpartner Hessen abwickelt werden?
Neugründung eines Betriebes
Eine Tätigkeit neu beginnen oder ein Gewerbe anmelden.
Veränderung des bestehenden Betriebes
Veränderung einer bereits ausgeübten Tätigkeit (Erweitern oder Einschränken des Tätigkeitsumfangs, Verlegung des Wohnsitzes, Verlegung des Betriebssitzes, Errichtung einer weiteren Betriebsstätte).
Übernahme eines bestehenden Betriebes
Ein bereits bestehender Gewerbebetrieb soll übernommen und weitergeführt werden.
Auflösung des bestehenden Betriebes
Eine Tätigkeit einstellen und das Gewerbe abmelden.
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
Erbringung von vorübergehenden Dienstleistungen im Inland (Deutschland) z.B. als Handwerker aus einem anderen EU-/EWR-Staat.
Anerkennung/Verlängerung als Sachverständige/r oder sachverständige Stelle
Tätigkeit als Sachverständige/r oder sachverständige Stelle. Diese gibt es für vielfältige Bereiche. Die Liste der Anerkennungsverfahren als Sachverständige/r wird ständig für weitere Tätigkeiten ergänzt.
Anzeigen/Erlaubnisse nach dem Sprengstoffgesetz (Sprengungen, Feuerwerk, Schützen, Jäger etc.)
Z.B. eine Anzeige für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk einreichen.
Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung, Lehrlingsrolle (Handwerksordnung)
Z.B. Eintragung in die Handwerksrolle , wenn keine Meisterprüfung abgelegt, die Tätigkeit jedoch als langjähriger Geselle ausgeübt wurde.
Reisegewerbekarte
Eine Reisegewerbekarte beantragen oder verlängern beziehungsweise die Tätigkeit im Reisegewerbe erweitern.
Weitere Verfahren
Neben den oben genannten Verfahren können noch zahlreiche weitere Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Hierzu zählen beispielsweise: die Anzeige eines Wanderlagers, die Anzeige einer Straußwirtschaft und der Antrag auf eine Ausnahme von der Sperrzeit.
Die Richtlinie 2006/123/EG Öffnet sich in einem neuen Fensterdes europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, auch als europäische Dienstleistungsrichtlinie betitelt, bildet die Grundlage des Einheitlichen Ansprechpartners und soll dazu dienen, das Potenzial des Dienstleistungssektors voll auszuschöpfen. Übergeordnetes Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist dabei der Abbau von rechtlichen und administrativen Hindernissen für den Handel im Dienstleistungssektor, damit das ungenutzte Wachstumspotenzial der Dienstleistungsmärkte in Europa freigesetzt wird.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Tätigkeiten und Branchen, die in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen. Die Liste ist nicht abschließend.
• Handwerker (z.B. Tischler, Installateure, Bilderrahmenhersteller, Reparatur- und Wartungsdienste),
• unternehmensbezogene Dienstleistungen (wie z.B. Unterhaltung von Büroräumen, Managementberatung, Organisation von Veranstaltungen, Beitreibung von Forderungen, Werbung und Personalagenturen),
• Wissensbasierte Dienstleistungen für Unternehmen (z.B. Unternehmensberatung, Werbung, Zertifizierung, Tests, Schulungen),
• Handel (einschließlich des Einzel- und Großhandels von Gütern und Dienstleistungen; z.B. Supermärkte und andere Handelsunternehmen, Messen und Reisegewerbe),
• Dienstleistungen im Bereich Tourismus und Freizeit (z.B. Restaurants, Bars, Reisebüros, Hotels, Vergnügungsparks),
• Dienstleistungen im Freizeitbereich (wie z.B. von Fitnessstudios, Wellness-Center),
• Dienstleistungen des Baugewerbes (z.B. Bauunternehmen, Dämmungsarbeiten),
• Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Industrie (z.B. Installation und Wartung von Maschinen, industrielle Reinigung),
• Informationsdienstleistungen (wie z.B. Web-Portale, Nachrichtenagenturen, Verlagswesen und Computerprogrammierung),
• Beherbergungs- und Verpflegungsdienstleistungen (wie z.B. Hotels, Restaurants, Catering-Service),
• Dienstleistungen auf dem Gebiet der Ausbildung und Bildung (z.B. Privatschulen und -universitäten, Sprachschulen),
• Miet- (einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen) und Leasingdienstleistungen,
• Immobiliendienstleistungen (z.B. Immobilienmakler, -versteigerungen, -eigentumsübertragung), Zertifizierungs- und Prüfungstätigkeiten,
• Unterstützungsdienste im Haushalt (wie z.B. Reinigungsdienste, private Kinderbetreuung oder Gärtnerdienstleistungen),
• Soziale Dienstleistungen durch private Anbieter (z.B. Kinderbetreuung, Altenpflege, Haushaltshilfe),
• Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums (z.B. Verwaltung von geistigen Eigentumsrechten durch Verwertungsgesellschaften, Dienste von Patentanwälten),
• Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Tätigkeiten zur Unterstützung des landwirtschaftlichen Anbaus wie Schädlingsbekämpfungs- oder Erntedienstleistungen, mit der Ernte verbundene Tätigkeiten, Tierärzte und biologische Laboratorien),
• Kulturelle Dienstleistungen (z.B. private Museen und Bibliotheken, Theater, Konzerte, Organisation von Open-Air-Veranstaltungen),
• Mit dem Gesundheitswesen verbundene Dienstleistungen (z.B. Lieferung und Wartung medizinischer Ausrüstung oder Laboratorien, die für Krankenhäuser tätig sind),
• Dienstleistungen, die mit dem Verkehrssektor zusammenhängen, aber keine direkten Verkehrsdienstleistungen (z.B. Autovermietung, Umzugsdienste, Fahrschulen, Luftfotografie, Veranstaltung von Busausflügen usw.).