Die Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung zuletzt verlängert am 11.November 2025 (StAnz. S. 1466) treten zum 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Eine Fortführung dieser außergesetzlichen Förderung über den 31. Dezember 2026 hinaus ist im Zuge des zum Schuljahr 2026/2027 einsetzenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter nicht vorgesehen.