Zwei Mädchen machen Hausaufgaben

Bestandsschutz von Schulkinderbetreuungsplätzen

Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung.

Mit dem Programm „Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung“ fördert das Land Hessen weiterhin bestehende Betreuungsplätze in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Betreuung von Schulkindern.

Die Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung zuletzt verlängert am 17.Oktober 2018 (StAnz. S. 1352) treten zum 31. Dezember 2025 außer Kraft. 

Sie werden zum 1. Januar 2026 unverändert für ein weiteres Jahr in Kraft gesetzt und nachstehend veröffentlicht.