Stiftungswesen und Stiftungsrecht
Wesentliche Elemente sind
- Stiftungszweck,
- Stiftungsvermögen,
- Stiftungsorganisation,
- Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterstehen der Aufsicht des Staates sowohl bei ihrer Gründung als auch während des 'Betriebes.'
Bei der Errichtung einer Stiftung berät Sie die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums
Kassel, Dezernat 41, gerne und ist Ihnen auch im Vorfeld gerade im Hinblick auf die Regelungen in der Verfassung gerne behilflich.
Nähere Informationen zur Errichtung einer Stiftung finden Sie unter der Rubrik "Stiftungserrichtung". Unter Downloads haben wir für Sie weitere Informationen hinterlegt.
Die Vorteile einer Stiftung sind z. B.:
- Das Vermögen einer Stiftung bleibt erhalten und ist damit das ideale Instrument, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne zeitliche Limitierung verfolgen zu können.
- Der Stifter kann mit der Gründung einer eigenen Stiftung sein Lebenswerk sichern und bewahren.
- Vielfältige Spendenabzugsmöglichkeiten.