Es werden Blumen durch einen Zaun gereicht.

Stiftungswesen, Stiftungsrecht und Stiftungsvermögen in Hessen

Informationen über das Stiftungswesen und Stiftungsrecht. Eine Stiftung im Rechtssinne ist eine rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen.

Lesedauer:4 Minuten

Stiftungswesen und Stiftungsrecht

Wesentliche Elemente sind

  • Stiftungszweck,
  • Stiftungsvermögen,
  • Stiftungsorganisation,
  • Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterstehen der Aufsicht des Staates sowohl bei ihrer Gründung als auch während des 'Betriebes.'

Bei der Errichtung einer Stiftung berät Sie die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums
Kassel, Dezernat 41, gerne und ist Ihnen auch im Vorfeld gerade im Hinblick auf die Regelungen in der Verfassung gerne behilflich.
Nähere Informationen zur Errichtung einer Stiftung finden Sie unter der Rubrik "Stiftungserrichtung". Unter Downloads haben wir für Sie weitere Informationen hinterlegt.

Die Vorteile einer Stiftung sind z. B.:

  • Das Vermögen einer Stiftung bleibt erhalten und ist damit das ideale Instrument, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne zeitliche Limitierung verfolgen zu können.
  • Der Stifter kann mit der Gründung einer eigenen Stiftung sein Lebenswerk sichern und bewahren.
  • Vielfältige Spendenabzugsmöglichkeiten.

Wie kann ich eine Stiftung errichten und was muss ich dabei beachten?

Nach § 80 Abs. 1 BGB entsteht die Stiftung durch ein Stiftungsgeschäft und
die Anerkennung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Das Stiftungsgeschäft bedarf nach § 81 Abs. 1 BGB der Schriftform und muss die
verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zwecks zu widmen. Erforderlich ist ferner eine Verfassung mit Regelungen über Namen, Sitz, Zweck, Vermögen und Bildung des Vorstands.

1. Schritt zur Gründung einer Stiftung:
Entwicklung eines Stiftungszwecks. Es gilt der Grundsatz der Allzweckstiftung, d.h. die Stiftung kann einen beliebigen Zweck verfolgen, sie muss weder gemeinnützig noch gemeinwohlorientiert sein. Ausnahme: Sie darf das Gemeinwohl nicht gefährden!

2. Schritt: Entwicklung einer Stiftungsverfassung
Die Verfassung muss Regelungen enthalten über den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen und die Organisation der Stiftung. Im Hinblick auf die Organisation ist gesetzlich lediglich ein Vorstand vorgeschrieben, der aus einer oder mehreren Personen bestehen kann und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Hinsichtlich der Größe sollte der Vorstand den Anforderungen der Geschäftstätigkeit angepasst sein.
Neben diesem Organ gibt es meist einen Beirat oder ein Kuratorium als Kontrollorgan.

Zum Stiftungsvermögen ist anzumerken, dass ein Mindestvermögen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Die erforderliche Vermögensausstattung knüpft an den Stiftungszweck an: die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks muss gesichert erscheinen.
Hierbei ist zu bedenken, dass das Stiftungsvermögen im Bestand ungeschmälert zu erhalten ist, d.h. der Stiftungszweck muss aus den Erträgen des Stiftungsvermögens erfüllt werden.

Rechtsfähige Stiftungen sind verpflichtet, ordnungsgemäße Jahresabrechnungen vorzulegen.

Rechtsfähige Stiftungen sind gem. § 7 Abs. 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes verpflichtet, der Aufsichtsbehörde (also dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium) innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht unter getrennter Ausweisung der Rücklagen und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes vorzulegen.

Dieses, von uns zur Verfügung gestellte, Muster berücksichtigt die nötigen stiftungsrechtlichen Regelungen. Die steuerrechtlichen Regelungen stimmen Sie bitte mit dem jeweils zuständigen Finanzamt ab.

Regionale Stiftungstage des Regierungspräsidiums Kassel

Das Regierungspräsidium Kassel möchte angehenden Stifterinnen und Stiftern aber auch bereits bestehenden Stiftungen ein Forum für Begegnung und Vernetzung anbieten und lädt daher seit einigen Jahren regelmäßig zu den Regionalen Stiftungstagen ein.

Interessierten dient der Stiftungstag als Informationsplattform rund um das Thema Stiftungen und Stiften. Hier haben Sie die Gelegenheit zum Austausch untereinander. Darüber hinaus fördern Stiftungstage den Stiftungsgedanken und rücken ihn stärker in die öffentliche Wahrnehmung.

Sie lernen Stiftungen kennen und können sich über ihre Arbeit informieren; in Workshops oder Vorträgen erhalten Sie eine Vielzahl neuer Informationen über Ziele, Möglichkeiten und Potenzial von Stiftungen.

Stiftungstag 2018
Die gehaltene Präsentation von Herrn Exner (Hessisches Ministerium der Finanzen) in Wiesbaden steht unter Downloads zur Verfügung.

Mit der Novellierung des Hessischen Stiftungsgesetzes wurde dieses zentrale Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen eingeführt. Nicht rechtsfähige Stiftungen können auf Antrag im Stiftungsinformationssystem aufgenommen werden. Hierfür muss der als Download zur Verfügung gestellte Fragebogen an das örtlich zuständige Regierungspräsidium auf dem Postweg oder per E-Mail gesandt werden. Die Aufnahme nicht rechtsfähiger Stiftungen kann abgelehnt werden, sofern berechtigte Zweifel an deren Seriosität bestehen. Das Stiftungsverzeichnis enthält die aktuellen Stiftungsinformationen der entsprechenden Aufsichtsbehörden, die an dieses Verfahren über eine Pflegeanwendung angebunden sind.

Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich umfassend beispielsweise über die Förderungsziele, Antragsmöglichkeiten oder die Organisationsstruktur der einzelnen Institutionen zu informieren. Die Suchfunktionen erlauben sowohl potenziellen Stiftungsgründerinnen und -gründern als auch Personen, die für Projekte u.ä. Unterstützung suchen, einen schnellen Zugriff auf die für sie relevanten Informationen.

Hinweis:
Änderungen zu Stiftungsangaben im Stiftungsinformationssystem sind der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Bisher war für das Einreichen von Stiftungsunterlagen in erster Linie der Postweg möglich, künftig bieten wir verschiedene Dienstleistungen auch online an. Stiftungen können uns ihre Jahresabrechnungen online zusenden, Änderungen automatisiert mitteilen oder eine Vertretungsbescheinigung digital beantragen.

Über eine dafür vorgesehene Benutzeroberfläche (Online Portal) einschließlich Upload von benötigten Unterlagen und elektronische Entgegennahme durch die zuständige Stelle, besteht für Stiftungen künftig die Möglichkeit, uns ihre Informationen unabhängig von Sprechzeiten zuzusenden.

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