Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterstehen der Aufsicht des Staates sowohl bei ihrer Gründung als auch während des „Betriebes“.
Informationen über das Stiftungswesen und Stiftungsrecht
Eine Stiftung im Rechtssinne ist eine rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen.
Prägende Elemente in der Satzung sind
- der Stiftungsname,
- der Stiftungssitz,
- die Art und Weise der Zweckerfüllung,
- die Verwaltung des Grundstockvermögens.
Bei der Errichtung einer Stiftung berät Sie die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat 41, gerne und ist Ihnen auch im Vorfeld gerade im Hinblick auf die Regelungen in der Satzung gerne behilflich.
Bitte beachten Sie, dass das Team „Stiftungen“ telefonisch (Tel.: 0561-106 1400) grundsätzlich nur während der folgenden Servicezeiten erreichbar ist:
Montag 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.00 Uhr
Außerhalb der oben genannten Servicezeiten können Sie uns via E-Mail erreichen: stiftungen@rpks.hessen.de.