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Sportstättenförderung

Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen im Bereich der Sportstätten.

Im Einzelnen können dies sein Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.

Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG); das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.

Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben im Regierungsbezirk Kassel.

Rechtsgrundlagen

  • Landeshaushaltsordnung - LHO -

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie unter den folgenden Links:

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