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Sportstättenförderung

Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen im Bereich der Sportstätten.

Im Einzelnen können dies sein Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.

Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport; das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.

Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben im Regierungsbezirk Kassel.

Rechtsgrundlagen

  • Landeshaushaltsordnung - LHO -
  • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau (vereinseigener Sportstättenbau)
  • Sonder - Investitionsprogramm "Hallenbäder"
  • Sonder - Investitionsprogramm "Sportland Hessen"
  • Sonderprogramm „Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten“
  • Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm „SWIM“

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