Im Einzelnen können dies sein Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport; das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben im Regierungsbezirk Kassel.
Rechtsgrundlagen
- Landeshaushaltsordnung - LHO -
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau (vereinseigener Sportstättenbau)
- Sonder - Investitionsprogramm "Hallenbäder"
- Sonder - Investitionsprogramm "Sportland Hessen"
- Sonderprogramm „Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten“
- Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm „SWIM“