Abwehrende Handhaltung, die Stopp signalisieren soll. Die Hand steht im Fokus, die Person unscharf im Hintergrund.

Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz

Brandschutz und Hilfeleistung sind in Hessen grundsätzlich Sache der Städte und Gemeinden.

Den Regierungspräsidien obliegen jedoch gegenüber diesen Körperschaften und auch gegenüber Landkreisen im Hinblick auf den Brandschutz Aufsichtsbefugnisse, Beratung und Unterstützung.
Weitere Aufgaben im Bereich Brandschutz sind Beratung bei öffentlichen und privaten Sonderbauvorhaben, Anordnungen zur Aufstellung von Werkfeuerwehren bzw. Anerkennung und Überprüfung von bereits aufgestellten Betriebsfeuerwehren, brandfachliche Stellungnahmen sowie Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen.

Im Sachgebiet Katastrophenschutz sind als wesentliche Aufgabe zu nennen die planerische Vorbereitung der Katastrophenschutzabwehrmaßnahmen sowie die Durchführung und Koordinierung von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen verschiedenster Art. Hierfür werden Katastrophenschutzpläne erstellt und ein Katastrophenschutzstab eingerichtet.

Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, den Schutz der Bevölkerung und deren Versorgung sicherzustellen.

Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen ist für die Räumung und Vernichtung von Kampfmitteln zuständig. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hier die landesweit zuständige Mittelbehörde.

Im Bereich Gefahrenabwehr nehmen die Regierungspräsidien außerdem die Funktion als Aufsichtsbehörde über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern wahr.

Hierzu zählen die Bereiche der Klassischen Gefahrenabwehr, wie z.B. das Waffenrecht, das Geldwäschegesetz sowie die Bereiche des HSOG, und die hierzu ergangenen Gefahrenabwehrverordnungen, wie etwa die Hundeverordnung.

Zur Milderung von außergewöhnlichen Notlagen infolge Elementarschäden können im Rahmen einer eingeleiteten Finanzhilfeaktion Staatliche Finanzhilfen gewährt werden.

Der Leitstellentechnische Dienst (LTD) des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Kassel im Dezernat 43 angesiedelt. Dabei verteilt sich der LTD mit seinen Mitarbeitern auf die Standorte Kassel und Eppstein. Der LTD leistet einen wichtigen Beitrag für die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller in Hessen befindlichen Zentralen Leitstellen für die Feuerwehren und den Rettungsdienst sowie weiterer für die Krisenkommunikation erforderlicher Stellen und Einrichtungen, wie die Standorte der Rettungshubschrauber. Dabei ist der LTD für den reibungslosen technischen Betrieb der Kommunikations- und Funktechnik an 365 Tagen verantwortlich. Dies wird u. a. durch eine dauerhafte Rufbereitschaft gewährleistet. Hierdurch kann im Bedarfsfall eine schnelle Entstörung in ganz Hessen durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke betreibt der LTD zusätzlich eine Test- und Release-Plattform mit allen erforderlichen technischen Komponenten.

Neben der vorgenannten Tätigkeit ist der LTD mit Sonderaufgaben für das Land Hessen betraut. Hierunter fallen die Unterstützung bei der Sicherstellung der Informations- und Kommunikationsstrukturen bei Großschadenslagen, Krisen oder im Katastrophenfall. Außerdem übernimmt der LTD die Planung und Durchführung von Projekten zur Erweiterung und Modernisierung des Funktionsumfanges der Leitstellen in Hessen.

Kontakt: LTD@rpks.hessen.de