Nach Maßgabe der Ziffer 1 des Managementplans des Regierungspräsidium Kassels vom 30.06.2026 beträgt die Anzahl der freigegebenen juvenilen Wölfe zu diesem Zeitpunkt: 2
Nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung darf der Abschuss ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis erfolgen.
Die Regelungen zu Wolfshybriden bleiben davon unberührt und gelten hessenweit im gesamten Geltungsbereich der Allgemeinverfügung