Die obere Jagdbehörde setzt den Vollzug des Managementplans hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 aus:
Damit erfolgt aktuell keine Bejagung der Wölfe in Hessen.
Die obere Jagdbehörde entspricht damit dem Ersuchen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren von einem Vollzug der Bejagung abzusehen.
Die Regelungen zu Wolfshybriden bleiben davon unberührt und gelten weiter hessenweit im gesamten Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Ebenso gelten die Pflichten aus den Ziffern 4 und 5 (Informationspflicht der Jagdausübungsberechtigten, Anzeigepflicht, Duldung der Probennahme tot aufgefundener Wölfe, Regelungen zu Wolfshybriden).
Hintergrund:
Die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 ist wieder in Kraft. Allerdings setzt die obere Jagdbehörde den Vollzug hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 aus, da ein Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist. Mit zwei Beschlüssen vom 10. August 2026 hat das Verwaltungsgericht Kassel die Eilanträge abgelehnt, die mehrere anerkannte Naturschutzverbände gegen die Allgemeinverfügung eingereicht hatten. Damit ist auch der Hängebeschluss vom 3. Juli 2026 gegenstandslos, den das Verwaltungsgericht nach Eingang des ersten Eilantrags beschlossen hatte.