Fuchs am Waldrand auf Baumstumpf sitzend

Obere Jagdbehörde

Die obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr.

Nach Maßgabe der Ziffer 1 des Managementplans des Regierungspräsidium Kassels vom 30.06.2026 beträgt die Anzahl der freigegebenen juvenilen Wölfe zu diesem Zeitpunkt: 2

Nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung darf der Abschuss ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis erfolgen.

Die Regelungen zu Wolfshybriden bleiben davon unberührt und gelten hessenweit im gesamten Geltungsbereich der Allgemeinverfügung