Fuchs am Waldrand auf Baumstumpf sitzend

Obere Jagdbehörde

Die obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr.

Juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis dürfen vorerst nicht bejagt werden.

Mit einer Entscheidung vom 3. Juli 2026 hat das Verwaltungsgericht Kassel im Rahmen eines Hängebeschlusses entschieden, dass die Entnahme von 2 juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst unterbleiben muss.

Die Allgemeinverfügung „Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ ist damit einstweilen außer Kraft gesetzt.

Dies bedeutet, dass Bejagung von Wölfen aktuell untersagt ist.

Ein anerkannter Naturschutzverband hat vor dem Verwaltungsgericht Kassel Klage und Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung „Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 eingereicht.

Mit einer Entscheidung vom heutigen Tage hat das VG Kassel im Rahmen eines Hängebeschlusses entschieden, dass die Entnahme von 2 juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst unterbleiben muss. Das Regierungspräsidium Kassel entspricht dieser Entscheidung und hat die Allgemeinverfügung bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt.

Ein Hängebeschluss ist eine Zwischenentscheidung im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens. Damit ist noch keine abschließende Aussage über die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung verbunden. Eine abschließende rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten des Eilantrags durch die Kammer ist durch den Hängebeschluss ausdrücklich nicht verbunden.

Über eine etwaige Wiederaufnahme der Bejagung wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert.