Beglaubigung von Urkunden

Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland, Internationaler Urkundenverkehr (Apostille/Legalisation).

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Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) legalisiert, d.h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.

Eine Reihe von Staaten sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, wenn die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde - in Hessen sind dies die Regierungspräsidien - mit einer Apostille versehen wurde. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.

Wichtige Hinweise:
Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt. Gerade dann sollten Sie die Vollständigkeit und Beglaubigungsfähigkeit Ihrer Unterlagen vorab telefonisch mit uns abstimmen, damit unnötiger Zeit- und Wegeaufwand vermieden wird.
In der Regel wird eine Vorbeglaubigung der Urkunden und Dokumente durch eine andere Stelle benötigt. Bitte geben Sie schon bei Beantragung der Urkunde bzw. des Dokumentes an, ob die Verwendung im Ausland erfolgen soll.
Bitte beachten Sie, dass das Team „Beglaubigungen“ telefonisch (Tel.: 0561-106 2614) nur während der folgenden Servicezeiten erreichbar ist:

Montag 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00 Uh und von 13.30-15.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.00 Uhr

Außerhalb der oben genannten Servicezeiten können Sie uns via E-Mail erreichen (beglaubigung@rpks.hessen.de), wobei Mail-Nachrichten grundsätzlich nur montags, dienstags und donnerstags bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens aktuell mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Kommen Sie daher mit Ihrem Anliegen möglichst frühzeitig auf uns zu.

Das Regierungspräsidium Kassel beglaubigt grundsätzlich alle in seinem Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, sofern keine andere Stelle dafür zuständig ist.

Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Beachten Sie bitte auch die von den Behörden des ausländischen Staates geforderten Formalitäten, in dem Sie Ihre Urkunden und Dokumente verwenden wollen.

Vorbeglaubigung

Bitte beachten Sie, dass vor dem Tätigwerden des Regierungspräsidiums Kassel unter Umständen eine Vorbeglaubigung durch eine andere Stelle notwendig ist. Eine Vorbeglaubigung durch eine andere Stelle wird in der Regel immer für folgende Dokumente benötigt:

  1. Personenstandsurkunden 
    (sofern diese von den Standesämtern der kreiszugehörigen Städte ausgestellt wurden)
     
  2. Melde- / Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
    (Vorbeglaubigung durch die Meldeämter selbst oder der zuständigen Stelle beim Landkreis)
     
  3. Schulzeugnisse und Schulbescheinigungen 
    (Vorbeglaubigung durch das zuständige Staatliche Schulamt)
     
  4. Urkunden und Dokumente von Universitäten, Fach-/Hochschulen
    (Vorbeglaubigung durch zuständige Personen im Studienservice-Center)
     
  5. Ärztliche Bescheinigungen
    (Vorbeglaubigung durch das zuständige Gesundheitsamt)

In anderen Fällen erkundigen Sie sich bitte stets vorab bei uns, ob Sie eine Vorbeglaubigung benötigen.


Kosten einer Beglaubigung

Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Urkunde beträgt 25,- €.
Hinsichtlich der Art der erforderlichen Beglaubigung ist das bestehende Vertragsverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Land maßgebend.

Wir beglaubigen folgende Urkunden zur Vorlage im Ausland:

Urkunden, die von Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen aber auch z.B. von den Industrie- und Handelskammern, Gesundheitsämtern oder Veterinärämtern im Regierungsbezirk Kassel ausgestellt wurden. Insbesondere:

  • Personenstandsurkunden, d.h. Urkunden, die von einem Standesamt ausgestellt wurden, z.B. Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, Familienbücher, Ehefähigkeitszeugnisse sowie Bescheinigungen über Namensänderung oder -führung. Es gibt viele Länder, die großen Wert darauf legen, dass die Urkunden nicht älter als 6 Monate sind. Ältere Urkunden lassen Sie bitte beim zuständigen Standesamt neu ausstellen. Evtl. benötigen Sie für die Urkunde eine Vorbeglaubigung – bitte sprechen Sie die Standesbeamtin / den Standesbeamten darauf an.
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen. Die Bescheinigungen werden von dem für Sie zuständigen Meldeamt (Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro) ausgestellt. Hier benötigen Sie eine Vorbeglaubigung. Bitte sprechen Sie die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter darauf an.
  • Hochschulabschlüsse und Schulzeugnisse Schulzeugnisse müssen jedoch durch das zuständige Staatliche Schulamt und Hochschulabschlüsse durch eine bei der Hochschule beauftragte Person „vorbeglaubigt“ werden (Näheres erfragen Sie bitte telefonisch bei uns).
  • Prüfungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer.
  • Urkunden, die von Finanzämtern im Regierungsbezirk Kassel ausgestellt wurden und im Ausland Verwendung finden sollen.
  • Einbürgerungszusicherungen und Einbürgerungsurkunden.
  • Urkunden, die im Rahmen einer Auslandsadoption benötigt werden. Bitte rufen Sie uns an, um die Vorgehensweise zu besprechen. Sie benötigen evtl. Vorbeglaubigungen.
  • Adoptionsbefürwortungen, Sozialberichte u.a. Urkunden der Jugendämter, die im Rahmen einer Auslandsadoption benötigt werden.
  • Vom Gesundheitsamt „vorbeglaubigte“ ärztliche Bescheinigungen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Sie Ihre Urkunde hier nicht gefunden haben, fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Ausnahmen: Urkunden von Gerichten, Notaren und anerkannten Übersetzern werden von den Landgerichten beglaubigt. Führungszeugnisse müssen bei Ihrer Stadt/Gemeinde mit den für das Zielland erforderlichen Beglaubigungen beantragt werden.

Kontakt

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Servicetelefon Apostille: Bitte beachten Sie die oben angegebenen Sprechzeiten

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