Verzicht auf Raumordnungsverfahren
Die DB Netz AG hat die Trassenfindung für eine 2-gleisige Aus- bzw. Neubaustrecke (ABS bzw. NBS) im Korridor Wildeck/Blankenheim-Bad Hersfeld-Kirchheim/Langenschwarz abgeschlossen. Das Vorhaben mit dem Projektnamen ABS/NBS Fulda-Gerstungen ist ein Teilabschnitt des im Bundesverkehrswegeplan gelisteten und in den vordringlichen Bedarf eingestuften Gesamtprojektes ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt.
Für den geplanten Aus- und Neubau einer Schnellfahrstrecke Fulda – Gerstungen wird auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Diese Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Oberste Landesplanungsbehörde hat das Regierungspräsidium Kassel der DB Netz AG im Juni 2023 mitgeteilt.
Im Dezember 2022 hat die DB Netz AG dem Regierungspräsidium Kassel die Unterlage zur Prüfung der Raumverträglichkeit der von ihr ermittelten Vorzugsvariante vorgelegt. Die ermittelte Vorzugsvariante ist das Ergebnis einer mehr als dreijährigen Planungsarbeit, die nach der vom Regierungspräsidium am 14. August 2019 in Bad Hersfeld durchgeführten Antragskonferenz zur Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens begonnen hat. In einem mehrstufigen Prüfverfahren wurde die am besten geeignete Streckenführung ermittelt. Mit der Vorlage ihres Arbeitsergebnisses als „Unterlage zur Prüfung der Raumverträglichkeit Erläuterungsbericht / UVP-Bericht“ hat die DB Netz AG die Landesplanungsbehörde um Entscheidung über einen Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren gebeten.
Die ermittelte Vorzugsvariante fädelt bei Burghaun-Langenschwarz aus der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg aus, führt durch Bad Hersfeld und mündet östlich von Ronshausen in die Strecke Bebra-Eisenach ein. Sie liegt ausschließlich auf hessischem Gebiet Die Streckenabschnitte südlich und nördlich von Bad Hersfeld verlaufen weitgehend im Tunnel. Im Ausbauabschnitt im Bereich Wildeck-Hönebach ist der Neubau eines weiteren Tunnels parallel zum bestehenden Hönebachtunnel vorgesehen.
Die Variante ist durch einen hohen Tunnelanteil bzw. eine Bündelung mit bestehenden Strecken in den oberirdischen Abschnitten gekennzeichnet und berücksichtigt den im Regionalplan geforderten Fernverkehrshalt Bad Hersfeld. Die Auswirkungen auf Ziele des Regionalplans haben insgesamt nur einen geringen Umfang. Geeignete Alternativen mit geringeren negativen Umweltauswirkungen konnten nicht ermittelt werden. Dieses klare Ergebnis war zum Zeitpunkt der Antragskonferenz nicht absehbar.
Die Planungsarbeit ist von einem intensiven Austausch mit den Landesplanungsbehörden und Fachbehörden begleitet worden. Hierbei wurden Fragen zur Abgrenzung der Planungskorridore, den Varianten, dem Segment- und Variantenvergleich, der Hydrogeologie und anderen Punkten besprochen. Parallel hat die DB Netz AG in den von ihr durchgeführten Beteiligungsforen ausführlich über das Vorhaben und die Herausarbeitung der Vorzugsvariante informiert und mit Vertretern der Region diskutiert. Das Vorhaben und die Arbeitsergebnisse sind in der Region bekannt.
Der Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren für den Teilabschnitt Fulda-Gerstungen wird auch vom Regierungspräsidium als Obere Landesplanungsbehörde befürwortet. Die Regionalversammlung Nordhessen hat die Möglichkeit eines Verzichts auf ein Raumordnungsverfahren bereits im November 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. In seiner Entscheidung für einen Verzicht auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens hat das zuständige Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch diese Voten einbezogen. Dieser Verzicht ist im dafür geltenden Rechtsrahmen v.a. aufgrund des sehr klaren und allgemein befürworteten Ergebnisses bei der Ermittlung der Vorzugsvariante – das ursprünglich die Grundlage für ein ROV werden sollte – möglich.
Nach dieser Entscheidung kann als nächster Schritt unmittelbar die Erarbeitung des Planfeststellungsantrags für die Vorzugsvariante durch die DB Netz AG und die anschließende Beantragung bei dem für die Planfeststellung zuständigen Eisenbahnbundesamt folgen. Der im Fall des Projekts Fulda-Gerstungen durch das Land Hessen getroffene Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren ermöglicht eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung für dieses Projekt zum Ausbau der Schieneninfrastruktur.