Zug der Deutschen Bahn fährt auf Schienensystem

Ausbau / Neubau Schienenstrecken

Regionalplanung in den Bereichen Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Straßen- und Radverkehr, Wasserstraßen , Luft- und Nachrichtenverkehr.

Erarbeitung von fachlichen Beiträgen für die Aufstellung und Evaluierung des Regionalplans Nordhessen sowie für Raumordnungs-, Abweichungs-, Flächennutzungs- und Bauleitplan- sowie Planfeststellungsverfahren und Nahverkehrsplänen.

Lesedauer:10 Minuten

Raumordnungsverfahren:

Die DB Netz AG hat die Planungen für eine 2-gleisige Aus- bzw. Neubaustrecke (ABS bzw. NBS) im Korridor Wildeck/ Blankenheim-Bad Hersfeld-Kirchheim/ Langenschwarz (Suchraum) begonnen.
Das Vorhaben mit dem Projektnamen ABS/ NBS Fulda-Gerstungen ist ein Teilabschnitt des im Bundesverkehrswegeplan gelisteten und im vordringlichen Bedarf eingestuften Gesamtprojektes ABS/ NBS Hanau – Würzburg/ Fulda – Erfurt.
Begründet wird das Vorhaben mit:

  • Fahr- und Reisezeitzeitverkürzungen durch höhere Streckengeschwindigkeiten und in der Folge verbesserte Anschlussbeziehungen an den Nachbarknoten.
  • Kapazitätserweiterungen durch Entmischung schneller und langsamer Verkehre.
  • einer Entlastung der Bestandsstrecke durch Verlagerung eines Teils des nächtlichen Güterverkehrs auf die neue Strecke.

Für den Projektabschnitt Fulda-Gerstungen ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) erforderlich. In diesem Verfahren wird das Vorhaben auf seine Verträglichkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung, die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen und seine überörtlichen Auswirkungen auf die Umwelt (raumordnerische Umweltverträglichkeit) geprüft.

Der Suchraum liegt fast vollständig im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel. Im Randbereich ist auch Mittelhessen und Thüringen berührt.

Zur Vorbereitung auf das ROV hat auf Antrag der DB Netz AG am 14. August in der Stadthalle Bad Hersfeld die Antragskonferenz stattgefunden. Ziel der Konferenz war es, den Inhalt, den Umfang und die Methoden der zu erstellenden Raum- und Umweltverträglichkeitsstudien zu besprechen, die von der Antragstellerin für die Durchführung eines ROV vorzulegen sind.

Der nächste Schritt nach der Antragskonferenz ist die Erstellung des Unterrichtungsschreibens an die Vorhabenträgerin (DB Netz AG) durch die Raumordnungsbehörde. Der darin enthaltenen Untersuchungsrahmen dient als Grundlage für die Erarbeitung der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren.

Nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen durch die DB Netz AG als Träger des Vorhabens wird das ROV mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens durch die Raumordnungsbehörde eingeleitet. Gegenstand der Verfahrensunterlagen ist eine Antragsvariante (oder mehrere), für die die DB Netz AG das Raumordnungsverfahren beantragt. Die ernsthaft in Betracht kommenden Korridoralternativen sind ebenfalls Gegenstand der Prüfung im ROV (Alternativenprüfung) und sind in den Antragsunterlagen darzulegen.

In das Raumordnungsverfahren werden die beteiligten Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände sowie auch die Öffentlichkeit einbezogen, so dass in dem Beteiligungsverfahren auch jede Bürgerin und jeder Bürger zu dem Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist eine Stellungnahme abgeben kann. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und offene Fragen in einem Termin erörtert. Das ROV endet mit der landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Sie wird veröffentlicht und dokumentiert auch den Abwägungsprozess der im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen.

Sofern das ROV mit einem für die Umsetzung des Vorhabens positiven Ergebnis abgeschlossen wird, folgt das Planfeststellungsverfahren. In diesem ist die landesplanerische Beurteilung als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen.

Die DB Netz AG treibt Planungen zur Bahnstrecke Hanau - Würzburg/Fulda voran. Mit einem Aus- bzw. Neubau der Strecke soll eine Entmischung von Fern-/Nah- und Güterverkehr und damit eine Erhöhung der Kapazitäten der Verkehre sowie eine Beschleunigung im Personenverkehr erreicht werden. Das Vorhaben Aus- und Neubaustrecke Hanau - Würzburg/Fulda besteht aus zwei Projektabschnitten mit unterschiedlichen Planungsständen.

Der Ausbau des teilweise dreigleisig bestehenden Abschnittes Hanau – Gelnhausen soll in enger Bündelung mit der bestehenden Infrastruktur erfolgen. Das Regierungspräsidium Darmstadt entschied für diesen Planungsabschnitt am 26.09.2013, dass ein Raumordnungsverfahren (ROV) nicht erforderlich ist. Die DB Netz AG konnte somit mit Untersuchungen für die Planfeststellung beginnen.

Beim Projektabschnitt nordöstlich von Gelnhausen ist die Durchführung eines ROV erforderlich. Im ROV erfolgt eine Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Auswirkungen auf die Umwelt (raumordnerische Umweltverträglichkeit). Der Suchraum für die Planung umfasst Teile der Regierungsbezirke Darmstadt, Kassel und Unterfranken. Nach Durchführung des Scoping-Termins legten die Regierungspräsidien auf Grundlage der von der DB Netz AG erstellten Tischvorlage sowie der im Rahmen der Antragskonferenz erörterten Beiträge und schriftlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Kommunen, Vereinigungen und Sonstigen den Untersuchungsrahmen für den ROV-Antrag fest. Dieser dient als Grundlage für die Erarbeitung der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren.

Im Rahmen der Vorbereitung auf das Rahmordnungsverfahren prüfte die DB Netz AG eine Vielzahl von möglichen Varianten und unterzog eine engere Auswahl von Alternativen einem Variantenvergleich. Den Abschluss des Variantenvergleichs präsentierte die DB Netz AG im Rahmen der von ihr durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Dialogforum am 15. Juni 2018.
Die Einleitung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens durch die Raumordnungsbehörde setzt einen Antrag durch die DB Netz AG voraus. Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen durch die DB Netz AG wird das ROV mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens förmlich eingeleitet. Bestandteil der Verfahrensunterlagen ist dabei insbesondere eine sogenannte Antragsvariante, für die die DB Netz AG die Prüfung der Raumverträglichkeit mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen sind ebenfalls Gegenstand der Prüfung des ROV und müssen Eingang in den Antragsunterlagen finden.

Bei dem Raumordnungsverfahren wird dann neben den beteiligten Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Verbände auch die Öffentlichkeit mit einbezogen. Sie können zu dem Vorhaben in einer festgelegten Frist Stellungnahmen abgeben. Das ROV endet nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben wird in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren geprüft und entschieden. Die landesplanerische Beurteilung ist als gutachterliche Stellungnahme zu berücksichtigen. Sie wird veröffentlicht und dokumentiert auch den Umgang mit den im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen.

Mit Schreiben vom 16. April 2020 hat die DB die Durchführung des ROV für die geplante Neubaustrecke Gelnhausen - Kalbach beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Die von der Bahn bevorzugte sogenannte Antragsvariante ist die Variante IV, eine Kinzigtal nahe Streckenführung mit Einschleifung auf die Schnellfahrstrecke Fulda-Würzburg bei Kalbach. Neben der Antragsvariante hat die DB mit dem Raumordnungsantrag die Variante VII als ernsthaft in Betracht kommende Trassenalternative in das ROV eingeführt. Diese ist die am weitesten westlich des Kinzigtals verlaufende Variante, die dann östlich von Neuhof an die Strecke Fulda-Würzburg anschließt.

Mit der Bekanntmachung der Beteiligung im Staatsanzeiger (StAnz. 21/2020 S. 556) ist das ROV eingeleitet worden. Vom 2. Juni bis zum 20. September 2020 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im ROV durchgeführt. Erstmalig wurde eine Möglichkeit zur digitalen Beteiligung angeboten, um auch den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. Über die eigens geschaltete Online-Plattform ging während des viermonatigen Beteiligungszeitraums fast jede zweite Stellungnahme ein. Insgesamt sind bei den Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt rund 350 Stellungnahmen eingereicht worden. Darunter einige, die sich auf mehreren Hundert Seiten teilweise mit eigenen Gutachten intensiv mit dem Vorhaben und den vorgelegten Unterlagen auseinandersetzen. [SM(1] .

Die eingegangenen Stellungnahmen werden von den Regierungspräsidien erfasst und strukturiert. Die vorgetragenen Argumente werden anschließend auch unter Einbeziehung weiterer Behörden geprüft. Gegebenenfalls sind zur Entscheidungsfindung weitere Untersuchungen und Nachweise durch die DB Netz AG notwendig. Anschließend wird es zur weiten Sachverhaltsklärung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2021 einen Erörterungstermin geben.

Ein Schema zum Ablauf eines Raumordnungsverfahrens, die Präsentation der DB Netz AG zum Dialogforum, das Unterrichtungsschreiben an die DB Netz AG sowie zum Thema veröffentlichte Pressemitteilungen können unter den nachstehenden Downloads aufgerufen werden.

Raumordnungsverfahren Ausbaustrecke Paderborn-Halle / Neubauabschnitt Kurve Kassel
Beginn der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


Für den geplanten Neubauabschnitt Kurve Kassel der Ausbaustrecke Paderborn – Halle beginnt das Raumordnungsverfahren. Ab dem 21.02. bis zum 04.04.2022 liegen die Unterlagen zur Stellungnahme öffentlich aus. Nach der erfolgten Vorlage vollständiger Antragsunterlagen durch die DB Netz AG im Dezember 2021 wird das Raumordnungsverfahren mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens förmlich eingeleitet.

Nördlich von Kassel ist der Bau einer eingleisigen Verbindungsspange zwischen den Schienenstrecken Warburg - Kassel und Kassel - Hann. Münden geplant. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz vom 23.12.2016 ist dieses Vorhaben im sogenannten „Vordringlichen Bedarf“ zur Engpassbeseitigung aufgenommen worden. Daneben ist das Vorhaben im Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr enthalten.

Begründet wird das Vorhaben damit, dass die

  • Strecke aufgrund von Kapazitätsreserven vermehrt als Güterverkehrsstrecke von Mitteldeutschland in das Ruhrgebiet und Verbindung zu den Seehäfen nach Holland und Belgien genutzt werden soll
     
  • Strecke Minden, Hannover, Braunschweig, Magdeburg entlastet werden soll. Durch das hohe Zugaufkommen im Raum Hannover und die teilweise nur eingeschränkten Kapazitäten der Strecken im Raum Magdeburg entstehen derzeitig Engpässe mit großen Überlastungen und Wartezeiten.

Mit der Realisierung einer Verbindungsspange Kassel soll eine kürzere Schienengüterverkehrs­verbindung zwischen den Regionen Hamm/Ruhrgebiet und Halle/Mitteldeutschland über Altenbeken, Eichenberg und Nordhausen geschaffen werden. Ein zeit- und kostenaufwendiger Fahrrichtungswechsel im Rangierbahnhof Kassel würde damit entfallen. Der Suchraum für die Planung umfasst Teile des Regierungsbezirks Kassel und des Landkreises Göttingen.

Nach einer mehrjährigen Erarbeitungsphase seit dem Scoping-Termin im März 2018, den das RP Kassel gemeinsam mit dem Landkreis Göttingen durchgeführt hatte, hat die DB Netz AG im Dezember 2021 die Raumordnung beantragt und die Antragsunterlagen vorgelegt. Zuvor wurde der Entwurf der Unterlagen von der Raumordnungsbehörde auf seine Vollständigkeit für ein Raumordnungsverfahren geprüft. Bestandteil der Antragsunterlagen sind eine Beschreibung und Bewertung der Antragsvariante, für die die DB Netz AG die Prüfung der Raumverträglichkeit mit integrierter Umweltverträglichkeits­prüfung beantragt, die sogenannte Variante 4B. Die Auswahl der Antragsvariante beruht auf einer Alternativenprüfung, die in den Antragsunterlagen dokumentiert ist. Die für das Raumordnungsverfahren beantragte Variante liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel.

Im Raumordnungsverfahren erfolgt eine Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den Zielen der Raumordnung, den raumbedeutsamen Planungen und überörtlichen Auswirkungen auf die Umwelt (raumordnerische Umweltverträglich­keit). Ferner wird geprüft, ob es zumutbare Alternativen gibt, mit denen der Zweck des Vorhabens mit geringeren nachteiligen Auswirkungen erreicht werden kann (Alternativenprüfung).

Der Beginn der Beteiligung und damit der Start des Raumordnungsverfahren ist am 21. Februar 2022. In die Beteiligung im Raumordnungsverfahren wird neben den von dem Vorhaben betroffenen Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden auch die Öffentlichkeit mit einbezogen. In der Zeit vom 21. Februar 2022 bis zum 04. April 20221 können zu dem Vorhaben Stellungnahmen abgeben.

Die Abgabe einer Stellungnahme ist möglich. Die Verfahrensunterlagen sind digital während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung abrufbar.

Das Raumordnungsverfahren wird nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Abschluss aller Prüfungen mit einer landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens abschließen. Sofern das Raumordnungsverfahren mit einer Bestätigung des Vorhabens abgeschlossen wird, wird die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren geprüft und entschieden. Die landesplanerische Beurteilung ist als gutachterliche Stellungnahme zu berücksichtigen. Sie wird veröffentlicht und dokumentiert auch den Umgang mit den im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen.

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