Die DB Netz AG hat die Planungen für eine 2-gleisige Aus- bzw. Neubaustrecke (ABS bzw. NBS) im Korridor Wildeck/ Blankenheim-Bad Hersfeld-Kirchheim/ Langenschwarz (Suchraum) begonnen.
Das Vorhaben mit dem Projektnamen ABS/ NBS Fulda-Gerstungen ist ein Teilabschnitt des im Bundesverkehrswegeplan gelisteten und im vordringlichen Bedarf eingestuften Gesamtprojektes ABS/ NBS Hanau – Würzburg/ Fulda – Erfurt.
Begründet wird das Vorhaben mit:
- Fahr- und Reisezeitzeitverkürzungen durch höhere Streckengeschwindigkeiten und in der Folge verbesserte Anschlussbeziehungen an den Nachbarknoten.
- Kapazitätserweiterungen durch Entmischung schneller und langsamer Verkehre.
- einer Entlastung der Bestandsstrecke durch Verlagerung eines Teils des nächtlichen Güterverkehrs auf die neue Strecke.
Für den Projektabschnitt Fulda-Gerstungen ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) erforderlich. In diesem Verfahren wird das Vorhaben auf seine Verträglichkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung, die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen und seine überörtlichen Auswirkungen auf die Umwelt (raumordnerische Umweltverträglichkeit) geprüft.
Der Suchraum liegt fast vollständig im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel. Im Randbereich ist auch Mittelhessen und Thüringen berührt.
Zur Vorbereitung auf das ROV hat auf Antrag der DB Netz AG am 14. August in der Stadthalle Bad Hersfeld die Antragskonferenz stattgefunden. Ziel der Konferenz war es, den Inhalt, den Umfang und die Methoden der zu erstellenden Raum- und Umweltverträglichkeitsstudien zu besprechen, die von der Antragstellerin für die Durchführung eines ROV vorzulegen sind.
Der nächste Schritt nach der Antragskonferenz ist die Erstellung des Unterrichtungsschreibens an die Vorhabenträgerin (DB Netz AG) durch die Raumordnungsbehörde. Der darin enthaltenen Untersuchungsrahmen dient als Grundlage für die Erarbeitung der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren.
Nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen durch die DB Netz AG als Träger des Vorhabens wird das ROV mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens durch die Raumordnungsbehörde eingeleitet. Gegenstand der Verfahrensunterlagen ist eine Antragsvariante (oder mehrere), für die die DB Netz AG das Raumordnungsverfahren beantragt. Die ernsthaft in Betracht kommenden Korridoralternativen sind ebenfalls Gegenstand der Prüfung im ROV (Alternativenprüfung) und sind in den Antragsunterlagen darzulegen.
In das Raumordnungsverfahren werden die beteiligten Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände sowie auch die Öffentlichkeit einbezogen, so dass in dem Beteiligungsverfahren auch jede Bürgerin und jeder Bürger zu dem Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist eine Stellungnahme abgeben kann. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und offene Fragen in einem Termin erörtert. Das ROV endet mit der landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Sie wird veröffentlicht und dokumentiert auch den Abwägungsprozess der im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen.
Sofern das ROV mit einem für die Umsetzung des Vorhabens positiven Ergebnis abgeschlossen wird, folgt das Planfeststellungsverfahren. In diesem ist die landesplanerische Beurteilung als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen.