Zug der Deutschen Bahn fährt auf Schienensystem

Ausbau / Neubau Schienenstrecken

Regionalplanung in den Bereichen Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Straßen- und Radverkehr, Wasserstraßen , Luft- und Nachrichtenverkehr.

Erarbeitung von fachlichen Beiträgen für die Aufstellung und Evaluierung des Regionalplans Nordhessen sowie für Raumordnungs-, Abweichungs-, Flächennutzungs- und Bauleitplan- sowie Planfeststellungsverfahren und Nahverkehrsplänen.

Lesedauer:10 Minuten

Raumordnungsverfahren:

Verzicht auf Raumordnungsverfahren

Die DB Netz AG hat die Trassenfindung für eine 2-gleisige Aus- bzw. Neubaustrecke (ABS bzw. NBS) im Korridor Wildeck/Blankenheim-Bad Hersfeld-Kirchheim/Langenschwarz abgeschlossen. Das Vorhaben mit dem Projektnamen ABS/NBS Fulda-Gerstungen ist ein Teilabschnitt des im Bundesverkehrswegeplan gelisteten und in den vordringlichen Bedarf eingestuften Gesamtprojektes ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt.

Für den geplanten Aus- und Neubau einer Schnellfahrstrecke Fulda – Gerstungen wird auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Diese Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Oberste Landesplanungsbehörde hat das Regierungspräsidium Kassel der DB Netz AG im Juni 2023 mitgeteilt.

Im Dezember 2022 hat die DB Netz AG dem Regierungspräsidium Kassel die Unterlage zur Prüfung der Raumverträglichkeit der von ihr ermittelten Vorzugsvariante vorgelegt. Die ermittelte Vorzugsvariante ist das Ergebnis einer mehr als dreijährigen Planungsarbeit, die nach der vom Regierungspräsidium am 14. August 2019 in Bad Hersfeld durchgeführten Antragskonferenz zur Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens begonnen hat. In einem mehrstufigen Prüfverfahren wurde die am besten geeignete Streckenführung ermittelt. Mit der Vorlage ihres Arbeitsergebnisses als „Unterlage zur Prüfung der Raumverträglichkeit Erläuterungsbericht / UVP-Bericht“ hat die DB Netz AG die Landesplanungsbehörde um Entscheidung über einen Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren gebeten.

Die ermittelte Vorzugsvariante fädelt bei Burghaun-Langenschwarz aus der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg aus, führt durch Bad Hersfeld und mündet östlich von Ronshausen in die Strecke Bebra-Eisenach ein. Sie liegt ausschließlich auf hessischem Gebiet Die Streckenabschnitte südlich und nördlich von Bad Hersfeld verlaufen weitgehend im Tunnel. Im Ausbauabschnitt im Bereich Wildeck-Hönebach ist der Neubau eines weiteren Tunnels parallel zum bestehenden Hönebachtunnel vorgesehen.

Die Variante ist durch einen hohen Tunnelanteil bzw. eine Bündelung mit bestehenden Strecken in den oberirdischen Abschnitten gekennzeichnet und berücksichtigt den im Regionalplan geforderten Fernverkehrshalt Bad Hersfeld. Die Auswirkungen auf Ziele des Regionalplans haben insgesamt nur einen geringen Umfang. Geeignete Alternativen mit geringeren negativen Umweltauswirkungen konnten nicht ermittelt werden. Dieses klare Ergebnis war zum Zeitpunkt der Antragskonferenz nicht absehbar.

Die Planungsarbeit ist von einem intensiven Austausch mit den Landesplanungsbehörden und Fachbehörden begleitet worden. Hierbei wurden Fragen zur Abgrenzung der Planungskorridore, den Varianten, dem Segment- und Variantenvergleich, der Hydrogeologie und anderen Punkten besprochen. Parallel hat die DB Netz AG in den von ihr durchgeführten Beteiligungsforen ausführlich über das Vorhaben und die Herausarbeitung der Vorzugsvariante informiert und mit Vertretern der Region diskutiert. Das Vorhaben und die Arbeitsergebnisse sind in der Region bekannt.

Der Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren für den Teilabschnitt Fulda-Gerstungen wird auch vom Regierungspräsidium als Obere Landesplanungsbehörde befürwortet. Die Regionalversammlung Nordhessen hat die Möglichkeit eines Verzichts auf ein Raumordnungsverfahren bereits im November 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. In seiner Entscheidung für einen Verzicht auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens hat das zuständige Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch diese Voten einbezogen. Dieser Verzicht ist im dafür geltenden Rechtsrahmen v.a. aufgrund des sehr klaren und allgemein befürworteten Ergebnisses bei der Ermittlung der Vorzugsvariante – das ursprünglich die Grundlage für ein ROV werden sollte – möglich.

Nach dieser Entscheidung kann als nächster Schritt unmittelbar die Erarbeitung des Planfeststellungsantrags für die Vorzugsvariante durch die DB Netz AG und die anschließende Beantragung bei dem für die Planfeststellung zuständigen Eisenbahnbundesamt folgen. Der im Fall des Projekts Fulda-Gerstungen durch das Land Hessen getroffene Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren ermöglicht eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung für dieses Projekt zum Ausbau der Schieneninfrastruktur.

Das von den Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel gemeinsam durchgeführte Raumordnungsverfahren (ROV) Neubaustrecke (NBS) Gelnhausen – Kalbach wurde am 31. Juli 2023 abgeschlossen und das Ergebnis im hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Die NBS Gelnhausen Kalbach ist ein Teilprojekt der Planung Hanau - Würzburg/Fulda – Erfurt. Mit einem Aus- bzw. Neubau der Strecke soll eine Entmischung von Fern-/Nah- und Güterverkehr und damit eine Erhöhung der Kapazitäten sowie eine Beschleunigung im Personenverkehr erreicht werden.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens zur NBS Gelnhausen – Kalbach war die Antragsvariante IV und die von der DB Netz AG eingeführte Trassenalternative Variante VII. Die Antragsvariante IV verläuft von Gelnhausen aus eher kinzigtalnah und schließt bei Mittelkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an. Die Variante VII verläuft von Gelnhausen aus eher am Rande des Vogelsberg und schließt östlich von Neuhof an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an.

Die Antragsvariante IV wurde im Ergebnis des ROV bestätigt. Sie ist raumverträglich und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Bei Beachtung der in der Landesplanerischen Beurteilung auf­geführten Maßgaben entspricht sie den Erfordernissen der Raumordnung. Unter überörtlichen Gesichtspunkten betrachtet, erzeugt die beantragte Variante IV geringere raumbedeutsame Auswirkungen als die in das ROV eingeführte Alternative VII. Die Variante IV ist in den Gesamtergebnissen zur Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und einer Umweltverträglichkeits­untersuchung (UVU) als günstiger anzusehen. Unter Berücksichtigung verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Kriterien ist sie als die bessere Linienführung einzustufen.

Die in das ROV eingebrachte Trassenalternative VII wurde als raumunverträglich bewertet. Die Variante VII kann im Belang Grundwasser / Trinkwasserversorgung nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden. Sie stellt keine ernsthaft in Betracht kommende Tassenalternative dar.

Die landesplanerische Beurteilung dokumentiert das Ergebnis des ROV einschließlich der Abwägung zu den geprüften Belangen und den vorgebrachten Stellungnahmen sowie Trassenvorschlägen. Die Regionalversammlungen Südhessen und NordOstHessen stimmten dem Entwurf der landesplanerischen Beurteilung einstimmig zu.

Die landesplanerische Beurteilung hat den Charakter einer gutachterlichen Stellungnahme und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in Plan- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.

Die Landesplanerische Beurteilung, eine Karte zum raumgeordneten Trassenkorridor sowie die Bekanntmachung im hessischen Staatsanzeiger können unter den nachstehenden Downloads aufgerufen werden.

Raumordnungsverfahren Ausbaustrecke Paderborn-Halle / Neubauabschnitt Kurve Kassel
Beginn der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


Für den geplanten Neubauabschnitt Kurve Kassel der Ausbaustrecke Paderborn – Halle beginnt das Raumordnungsverfahren. Ab dem 21.02. bis zum 04.04.2022 liegen die Unterlagen zur Stellungnahme öffentlich aus. Nach der erfolgten Vorlage vollständiger Antragsunterlagen durch die DB Netz AG im Dezember 2021 wird das Raumordnungsverfahren mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens förmlich eingeleitet.

Nördlich von Kassel ist der Bau einer eingleisigen Verbindungsspange zwischen den Schienenstrecken Warburg - Kassel und Kassel - Hann. Münden geplant. Im Bundesschienenwegeausbaugesetz vom 23.12.2016 ist dieses Vorhaben im sogenannten „Vordringlichen Bedarf“ zur Engpassbeseitigung aufgenommen worden. Daneben ist das Vorhaben im Sofortprogramm Seehafenhinterlandverkehr enthalten.

Begründet wird das Vorhaben damit, dass die

  • Strecke aufgrund von Kapazitätsreserven vermehrt als Güterverkehrsstrecke von Mitteldeutschland in das Ruhrgebiet und Verbindung zu den Seehäfen nach Holland und Belgien genutzt werden soll
     
  • Strecke Minden, Hannover, Braunschweig, Magdeburg entlastet werden soll. Durch das hohe Zugaufkommen im Raum Hannover und die teilweise nur eingeschränkten Kapazitäten der Strecken im Raum Magdeburg entstehen derzeitig Engpässe mit großen Überlastungen und Wartezeiten.

Mit der Realisierung einer Verbindungsspange Kassel soll eine kürzere Schienengüterverkehrs­verbindung zwischen den Regionen Hamm/Ruhrgebiet und Halle/Mitteldeutschland über Altenbeken, Eichenberg und Nordhausen geschaffen werden. Ein zeit- und kostenaufwendiger Fahrrichtungswechsel im Rangierbahnhof Kassel würde damit entfallen. Der Suchraum für die Planung umfasst Teile des Regierungsbezirks Kassel und des Landkreises Göttingen.

Nach einer mehrjährigen Erarbeitungsphase seit dem Scoping-Termin im März 2018, den das RP Kassel gemeinsam mit dem Landkreis Göttingen durchgeführt hatte, hat die DB Netz AG im Dezember 2021 die Raumordnung beantragt und die Antragsunterlagen vorgelegt. Zuvor wurde der Entwurf der Unterlagen von der Raumordnungsbehörde auf seine Vollständigkeit für ein Raumordnungsverfahren geprüft. Bestandteil der Antragsunterlagen sind eine Beschreibung und Bewertung der Antragsvariante, für die die DB Netz AG die Prüfung der Raumverträglichkeit mit integrierter Umweltverträglichkeits­prüfung beantragt, die sogenannte Variante 4B. Die Auswahl der Antragsvariante beruht auf einer Alternativenprüfung, die in den Antragsunterlagen dokumentiert ist. Die für das Raumordnungsverfahren beantragte Variante liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel.

Im Raumordnungsverfahren erfolgt eine Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den Zielen der Raumordnung, den raumbedeutsamen Planungen und überörtlichen Auswirkungen auf die Umwelt (raumordnerische Umweltverträglich­keit). Ferner wird geprüft, ob es zumutbare Alternativen gibt, mit denen der Zweck des Vorhabens mit geringeren nachteiligen Auswirkungen erreicht werden kann (Alternativenprüfung).

Der Beginn der Beteiligung und damit der Start des Raumordnungsverfahren ist am 21. Februar 2022. In die Beteiligung im Raumordnungsverfahren wird neben den von dem Vorhaben betroffenen Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden auch die Öffentlichkeit mit einbezogen. In der Zeit vom 21. Februar 2022 bis zum 04. April 20221 können zu dem Vorhaben Stellungnahmen abgeben.

Die Abgabe einer Stellungnahme ist möglich. Die Verfahrensunterlagen sind digital während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung abrufbar.

Das Raumordnungsverfahren wird nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Abschluss aller Prüfungen mit einer landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens abschließen. Sofern das Raumordnungsverfahren mit einer Bestätigung des Vorhabens abgeschlossen wird, wird die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren geprüft und entschieden. Die landesplanerische Beurteilung ist als gutachterliche Stellungnahme zu berücksichtigen. Sie wird veröffentlicht und dokumentiert auch den Umgang mit den im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen.

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