Mädchen lesen in einem Buch

Außerschulische Jugendbildung

Für das Land Hessen werden den anerkannten Trägern der außerschulischen Jugendbildung Leistungen aus der Beteiligung an den Spieleinsätzen der vom Land Hessen veranstalteten Zahlen- und Zusatzlotterien sowie der Sportwetten gezahlt.

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Die Leistungen werden für Personal- und Veranstaltungskosten sowie Modellprojekte der Beteiligung von Kinder und Jugendlichen an politischen und gesellschaftlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen gewährt.

Für die Auswahl der im Rahmen der Modellprogramme zu fördernden Maßnahmen ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zuständig.

In der Regel laufen diese Maßnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren.

Es erfolgt keine Förderung von Einzelmaßnahmen.

Das Regierungspräsidium Kassel bewilligt die Zuwendungen, bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Verwendungsnachweise und begleitet die Maßnahmen verwaltungsmäßig.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen
  • Landeshaushaltsordnung - LHO -