Antrag, Kugelschreiber

Einbürgerung

Im Jahr 2025 hat das Regierungspräsidium Kassel ca. 5.000 Anträge auf Einbürgerung von etwa 6.800 Personen erhalten, während es im Jahr 2020 „nur“ 1.300 Neuanträge waren – Längere Bearbeitungsdauer der Anträge wegen hoher Antragszahlen und aufgrund von Rückständen

Bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen haben sich wegen der seit einigen Jahren hohen Antragszahlen (2023 ca. 3.350 Anträge, 2024 ca. 4.600 Anträge und 2025 ca. 5.000 Anträge) sowie aufgrund von Rückständen Verzögerungen ergeben. 

Daher beträgt die Wartezeit zwischen Eingang der Antragsunterlagen bei uns (Übersendung durch die untere Verwaltungsbehörde) und dem tatsächlichen Beginn der Prüfung Ihrer Unterlagen aktuell ca. 2 Jahre. Es schließt sich dann noch die Dauer der eigentlichen Bearbeitung Ihrer Unterlagen an.

Die Bearbeitung geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich chronologisch nach Antragseingang (Datum des Eingangs der Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium Kassel).

Uns ist bewusst, dass die lange Wartezeit für Sie eine Belastung darstellt. Leider lässt sich diese auf Grund der beschriebenen Umstände derzeit nicht verkürzen.

Ein Abweichen von der chronologischen Bearbeitungsreihenfolge (Regelfall) ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Dringlichkeit oder unzumutbare Härte nachgewiesen ist, die ein Abweichen von der regulären Bearbeitungsreihenfolge rechtfertigen kann. Allgemeine Vorteile einer Einbürgerung, die jeder Person zuteilwerden, die eingebürgert wird, sind dabei nicht ausreichend, um eine Abweichung von der regulären Bearbeitungsreihenfolge zu begründen.

Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann ebenfalls nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.

Sobald mit der detaillierten Prüfung Ihrer Antragsunterlagen begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner. Sollten weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden, melden wir uns bei Ihnen.

Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Einbürgerungsbehörde im Regierungspräsidium Kassel wie folgt eingeschränkt:      

Telefonische Sprechzeit

Mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Über das Servicetelefon der Einbürgerung können grundsätzlich nur allgemeine Auskünfte erteilt werden. Weitere Auskünfte zur Bearbeitungszeit einzelner Anträge sind nicht möglich.

  1. Einbürgerung: Was ist das?

    Eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhält die deutsche Staatsangehörigkeit und wird damit deutsch.

    Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Sie muss beantragt werden.

    Ausnahme: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Geburt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des RP Darmstadt.Öffnet sich in einem neuen Fenster

    Die Einbürgerung wird durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde abgeschlossen.

     

  2. Einbürgerung: Wie geht das?

    Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Erst dann lohnt sich ein Antrag. Hierfür können Sie den "Quicke-Check"Öffnet sich in einem neuen Fenster des Bundes nutzen.

     

    a) Wann ist eine Einbürgerung möglich?

    In der Regel muss jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:

    - Zeit: Sie leben seit mindestens fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.

    - Identität: Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.

    - Aufenthalt: Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.

    - Geld: Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (ohne   Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII) selbst finanzieren. Dazu zählen Ihre  Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.

    - Sprache: Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen  Referenzrahmens für Sprachen.

    - Wissen: Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.

    - Regeln und Werte: Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik  Deutschland.

    - Geschichte: Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische  Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen  Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    - Keine Straftaten: Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

     

    b) Wann ist eine Einbürgerung nicht möglich?

    Es gibt Gründe, warum Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen können. Diese sind unter anderem:

    - Handlungen gegen den Staat: Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche  demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.

    - Frühere Meinungen: Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen  Sie der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.

    - Gleichberechtigung: Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.

    - Ehe mit mehreren Personen: Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte „Mehrehe“ bzw.   „Doppelehe“).

    Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die 
    Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.

     

    c) Besondere Situationen

    Manchmal gibt es Ausnahmen oder andere Regeln. Das ist zum Beispiel so, wenn:

    - Sie und Ihre Familie sich zusammen einbürgern lassen möchten.

    - Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau schon die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

    - Sie keine Staatsangehörigkeit haben (staatenlos sind).


    Haben Sie eine besondere Situation? Dann fragen Sie bitte direkt bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnortes nach. Die Mitarbeitenden dort beraten Sie und helfen Ihnen weiter.

     

  3. Wie und wo stelle ich einen Antrag

    Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag. Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 €, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51 €.

    Den Einbürgerungsantrag stellen Sie an Ihrem Wohnort bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (über 7.500 Einwohner) oder beim Landkreis (unter 7.500 Einwohner). Dort erhalten Sie auch eine Beratung.

    Für die Antragstellung gibt es zwei Möglichkeiten:

     

    - OnlineformularÖffnet sich in einem neuen Fenster

    Hinweis zum Onlineformular:

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Formular handelt und mit dem Ausfüllen und Absenden noch kein  rechtskräftiger Antrag auf Einbürgerung gestellt wird. Im Anschluss an die Übermittlung erhalten Sie eine  Bestätigungsmail mit den Kontaktdaten der Behörde, an die Sie sich zur eigentlichen Antragstellung bitte wenden. Sie  müssen dort einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren, bei dem Sie alle erforderlichen Dokumente im  Original vorlegen und eine Reihe von Erklärungen abgeben müssen.

    Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihrer persönlichen Vorsprache.

     

    PapierantragsformularÖffnet sich in einem neuen Fenster

    Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Hessischen Innenministeriums.Öffnet sich in einem neuen Fenster

     

    WICHTIG:

    - Ehrlichkeit ist Pflicht!

    Sie müssen bei Ihrem Antrag absolut ehrlich sein.

    Sie können für 10 Jahre nicht eingebürgert werden, wenn Sie

    - bei Ihrem Antrag lügen.

    - falsche Informationen angeben.

    - wichtige Informationen weglassen.

    - jemanden bestechen oder bedrohen, um den deutschen Pass zu bekommen.

     

    - Rentenversicherungsverlauf: Achtung vor Kosten!

    Für den Einbürgerungsantrag brauchen Sie in der Regel einen „Versicherungsverlauf“ von der Deutschen  Rentenversicherung.

    - Die Auskunft ist kostenlos.

    - Bestellen Sie den Verlauf direkt bei derDeutschen RentenversicherungÖffnet sich in einem neuen Fenster

    - Vorsicht: Im Internet gibt es Firmen (Drittanbieter), die dafür Geld verlangen. Bezahlen Sie nichts für diesen Service!

     

  4. Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

    Nachdem Sie Ihren Antrag persönlich gestellt haben, passiert Folgendes:

    - Warten auf Beginn der Bearbeitung

    Sobald die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags aufgenommen wird, erhalten Sie sofort eine gesonderte schriftliche  Mitteilung.

    - Urkunde abholen

    Wenn alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres  Wohnortes Ihre Einbürgerungsurkunde. Ab diesem Moment sind Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher  Staatsbürger.

     

  5. Aktuelle Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung

    Die Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung beträgt derzeit ca. 2 Jahre. Es schließt sich dann noch die Dauer der eigentlichen Bearbeitung an.

    Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet (siehe oben).

Kontakt

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Am Servicetelefon können in der Regel nur allgemeine Auskünfte erfolgen.

Einbürgerung

Telefonische Beratung (in dringenden Fällen): 
Nur Mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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