Antrag, Kugelschreiber

Einbürgerung

Im Jahr 2024 hat das Regierungspräsidium Kassel ca. 4.600 Anträge auf Einbürgerung von etwa 6.900 Personen erhalten, während es im Jahr 2020 „nur“ 1.300 Neuanträge waren – Längere Bearbeitungsdauer der Anträge wegen hoher Antragszahlen und aufgrund von Rückständen

Bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen haben sich wegen der seit einigen Jahren hohen Antragszahlen und aufgrund von Rückständen Verzögerungen ergebenDaher beträgt die Wartezeit zwischen Eingang der Antragsunterlagen bei uns (Übersendung durch die untere Verwaltungsbehörde) und der detaillierten Prüfung Ihrer Unterlagen aktuell ca. 18 Monate.

Die Bearbeitung geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich chronologisch nach Antragseingang (Datum des Eingangs der Antragsunterlagen beim Regierungspräsidium Kassel).

Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.

Ein Abweichen von der chronologischen Bearbeitungsreihenfolge (Regelfall) ist nur dann ausnahmsweise möglich, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Dringlichkeit oder unzumutbare Härte nachgewiesen ist, die ein Abweichen von der regulären Bearbeitungsreihenfolge rechtfertigen kann. Allgemeine Vorteile einer Einbürgerung, die jeder Person zuteilwerden, die eingebürgert wird, sind dabei nicht ausreichend, um eine Abweichung von der regulären Bearbeitungsreihenfolge zu begründen.

Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann ebenfalls nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.

Sobald mit der detaillierten Prüfung Ihrer Antragsunterlagen begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner. Sollten weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden, melden wir uns bei Ihnen.

Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Einbürgerungsbehörde im Regierungspräsidium Kassel wie folgt eingeschränkt:      

Telefonische Sprechzeit

Mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Über das Servicetelefon der Einbürgerung können grundsätzlich nur allgemeine Auskünfte erteilt werden. Weitere Auskünfte zur Bearbeitungszeit einzelner Anträge sind nicht möglich.

Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.

Aktuell werden alle laufenden Einbürgerungsfälle im Regierungspräsidium Kassel auf das neue Gesetz hin geprüft. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch und Sie erhalten nach der detaillierten Prüfung Ihres Antrages ein Schreiben, welche Unterlagen zum Abschluss Ihres Verfahrens gegebenenfalls noch fehlen.

Wir bitte daher um Ihr Verständnis, wenn Sie nicht sofort ein Schreiben der Behörde erhalten. Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.

Einbürgerung: Was ist das ?

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Keine Einbürgerung ist dagegen erforderlich, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben wurde (z.B. wenn ein Elternteil bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist).

Einbürgerung: Wie geht das ?

Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Qualifiziertes Aufenthaltsrecht (Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis)
  • mindestens fünf Jahre Inlandsaufenthalt (kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen und der Antragsteller sich und seine Angehörigen ernähren kann und Deutschkenntnisse der Stufe C 1 nachgewiesen sind)
  • Unterhaltsfähigkeit (Grundsatz: Sicherung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch Niveau B 1)
  • keine Vorstrafen (strafrechtliche Unbescholtenheit)
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzesund zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung oder ein besonders schweres Ausweisungsinteresse vorliegen
  • Der Ausländer darf nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein oder durch sein Verhalten zeigen, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.

Für besondere Fallkonstellationen gibt es auch besondere Einbürgerungsgrundlagen mit zum Teil abweichenden Voraussetzungen; Beispiele hierfür sind Familienangehörige, die zusammen eingebürgert werden sollen, Ausländer mit deutschem Ehepartner, Staatenlose oder heimatlose Ausländer. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden.

Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit einem Antrag, dem verschiedene Unterlagen beizufügen sind, bei der unteren Verwaltungsbehörde; in Hessen sind das die Gemeinden mit über 7.500 Einwohnern, ansonsten die Landkreise. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang, der sich in einer Datenbank befindet, elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter. Von dort wird ein Gebührenvorschuss – in der Regel in Höhe einer Verwaltungsgebühr von 255 Euro - erhoben sowie Auskünfte bei anderen Behörden (in der Regel Polizei, Bundeszentralregister, Landesamt für Verfassungsschutz) eingeholt. Nach Vorlage aller Stellungnahmen wird dann der Antrag abschließend geprüft, beschieden und ggf. die Einbürgerungsurkunde gefertigt, welche dann von der unteren Verwaltungsbehörde der Antragstellerin oder dem Antragsteller ausgehändigt wird.

Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie unter Links „Verfahren/Anwendung“.

Einbürgerung: Wozu das?

Die Bundesrepublik Deutschland hat aus verfassungspolitischen Gründen ein staatliches Interesse daran, dass Menschen, die im Bundesgebiet auf Dauer leben, auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Kein Staat kann es auf Dauer hinnehmen, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und außerhalb der Loyalitätspflichten ihm gegenübersteht.
Auch in einer Bilanz von Rechten und Pflichten aus der Sicht der Ausländerinnen und Ausländer überwiegen regelmäßig die mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Vorteile; Freizügigkeit und Berufsfreiheit, Politische Betätigung und Wahlrecht, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz, Reiseerleichterung.

Kontakt

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Am Servicetelefon können in der Regel nur allgemeine Auskünfte erfolgen.

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Telefonische Beratung: 
Nur Mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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