Mann steht wartend und schaut auf seine Armbanduhr.

Flexible Arbeitszeit

Wissenswertes über wöchentliche Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten, Beamten und Teilzeitbeschäftigten finden Sie hier auf einen Blick.

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Die wöchentliche Arbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt für

Tarifbeschäftigte

  • 40 Stunden

Beamte

  • bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres = 41 Stunden
  • ab Beginn des 61. Lebensjahres oder mit einer Erwerbsminderung von mehr als 50 % = 40 Stunden

Teilzeitbeschäftigung 

ist grundsätzlich möglich.
 

Die nachstehenden Regelungen sollen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, die Arbeitszeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf individuell zu gestalten.

Nach Absprache in den Dezernaten können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr die Arbeit beginnen und beenden. Die tägliche Mindestarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt montags – freitags 4 Stunden und für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Tagen, an denen sie gemäß ihrer individualvertraglichen Vereinbarung Arbeit/Dienst zu leisten haben, grundsätzlich 50 % ihrer täglichen Sollarbeitszeit

Während des Kalendermonats dürfen ein übertragbares Zeitguthaben von 40 Stunden und eine Zeitschuld von 20 Stunden (auch für Teilzeitbeschäftigte) entstehen. Überstunden sind hiervon ausgenommen.

Für den Ausgleich von Zeitguthaben können in einem Kalendermonat 3 Gleittage in Anspruch genommen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Insgesamt können in einem Kalenderjahr 24 Gleittage genommen werden.

Die Zeiterfassung erfolgt elektronisch.

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