Förderung von Naturschutzvorhaben

Im Rahmen verschiedener Förderprogramme werden durch die Naturschutzbehörden des Regierungsbezirkes Kassel jährlich an die 300 Förderprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 5 Mio. € umgesetzt. Wichtige beteiligte Partner dabei sind vor allem die Landkreise, Städte, Gemeinden, Forstämter und Landschaftspflegeverbände.

Dabei werden im Rahmen von Zuwendungen oder als Eigenregiemaßnahmen aus den unterschiedlichen Förderprogrammen verschiedene Vorhaben durchgeführt. Neben dem Ankauf von schutz- oder entwicklungswürdigen Grundstücken wurden aus verschiedenen Fördermitteln ganz unterschiedliche Maßnahmen gefördert wie beispielsweise:

  • Renaturierung von Fluss- und Bachläufen,
  • Erhaltung und Schutz von Mooren,
  • Anreicherung der Agrarlandschaft mit wertvollen Strukturelementen,
  • Biotopverbundprojekte,
  • Amphibien- oder Reptilienschutzschutzprojekte,
  • Nisthilfen
  • und weitere gezielte Artenschutzprojekte zu einzelnen Arten.

Nähere Information zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten.

Am 1. September 2020 ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Kraft getreten. Ziel des Förderprogrammes ist der landesweite Betrieb von Landschaftspflegeverbänden (LPV) in allen 21 Landkreisen Hessens.

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Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. Baumaßnahmen) können durch Kompensationsmaßnahmen oder durch Inanspruchnahme des Ökokontos ausgeglichen werden.

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In verschiedenen Förderprogrammen sind Mittel zum Ankauf von Grundstücken für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen vorgesehen.

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Am 08.03.2023 wurde der neue Klimaplan 2030 vorgestellt. Dieser setzt den zuvor in 2017 beschlossenen integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 inhaltlich fort und erweitert diesen.

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Die hessische Biodiversitätsstrategie will das Engagement zum Erhalt der biologischen Vielfalt stärken und den Kreis der Beteiligten erweitern. Das Regierungspräsidium Kassel fördert auf Antrag Maßnahmen Dritter aus Mitteln der hessischen Biodiversitätsstrategie.

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Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden vom Bund und dem Land Hessen seit 2017 erstmalig Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt.

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Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – kurz HALM - dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen und ersetzt das bisherige Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP).

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Kontakt

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Dezernat 24

oder +49 561 106 4624 (Int. Artenschutz)