Aufsicht

Das Regierungspräsidium Kassel ist unmittelbare Rechtsaufsichts- und Finanzaufsichtsbehörde über die sechs Landkreise, die kreisfreie Stadt Kassel und die Stadt Fulda.

Das Regierungspräsidium ist Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldbehörden der Landkreise seines Bezirks, der kreisfreien Stadt Kassel und der Stadt Fulda.
In diesem Zusammenhang berät es die Wohngeldbehörden aus fachlicher Sicht. Ein Schwerpunkt des Sachgebietes liegt in den örtlichen Prüfungen bei den Wohngeldbehörden.

Für Fragen, die die Beantragung von Wohngeld betreffen, sind die Wohngeldbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Stadt Kassel und der Stadt Fulda zuständig.

Rechtsgrundlagen
• Wohngeldgesetz

Das Regierungspräsidium übt in seinem Bezirk die Rechtsaufsicht über die örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge für den Bereich der Versorgung der Opfer des Krieges nach dem Bundesversorgungsgesetz und anderen Fachgesetzen im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts aus.

Die Landesabrechnungsstelle ist zuständig für die Abrechnung der Aufwendungen der örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge im Regierungsbezirk einschließlich des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.
Die Abrechnung erfolgt mit den Bundeskassen in Trier und in Halle/Saale (Darlehen).

Rechtsgrundlagen

  • Bundesversorgungsgesetz (BVG) und Nebengesetze wie
    • Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
    • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
    • Häftlingshilfegesetz (HHG) und
    • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Hinweis auf weitere Informationsquellen

Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge (Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationshelfer und Hauptfürsorgestellen).

KB-Helfer (Ratgeber zum Behindertenrecht und sozialen Entschädigungsrecht).