§ 11a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet eine ergänzende Regelung für die Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung für „Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energien aus erneuerbaren Quellen“. Dabei handelt es sich nach
- § 11a Abs. 1 Nr. 1 WHG um Vorhaben zur Errichtung und Betrieb sowie Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, ausgenommen Pumpspeicherkraftwerke,
- § 11a Abs. 1 Nr. 2 WHG um Vorhaben zur Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme, wenn ein bergrechtlicher Betriebsplan nicht erforderlich ist.
Nach § 11a Abs. 2 WHG werden auf Antrag des Trägers des Vorhabens das Erlaubnis- oder Be-willigungsverfahren, sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren, die für die Durchführung des Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind, über eine einheitliche Stelle abgewickelt. § 11a Abs. 3 WHG fordert die Erstellung von Verfahrenshandbüchern für Träger von Vorhaben durch die einheitliche Stelle.
Das Verfahrenshandbuch der einheitlichen Stelle für die Zulassung von Wasserkraftanlagen wird hiermit an dieser Stelle den Vorhabensträgern zur Verfügung gestellt.
Die einheitliche Stelle nach § 11a Abs. 2 und 3 WHG für das wasserrechtliche Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren sowie die einheitliche Stelle im Rahmen der Erteilung von Planfeststellungen und Plangenehmigungen im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und der Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, ausgenommen Pumpspeicherkraftwerke (§ 70 Abs. 1 Satz 2 WHG i.V.m. § 11a Abs. 2 und 3 WHG) ist die obere Wasserbehörde.
Im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung für Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme ist die einheitliche Stelle die untere Wasserbehörde.
Obere Wasserbehörde und damit die einheitlichen Stellen für die in § 11a WHG im Zusammenhang mit Wasserkraftanlagen angesprochenen Verfahren sind in Hessen die Regierungspräsidien:
Regierungspräsidium Kassel - Standort Kassel für die Landkreise Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und die kreisfreie Stadt Kassel
Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Dezernat31-3@rpks.hessen.de
Regierungspräsidium Kassel - Standort Bad Hersfeld für die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner
Dezernat Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
furpks31-4@rpks.hessen.de