5 Spielfiguren aus Holz stehen versammelt nebeneinander.

Regionalversammlung

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Allgemeines

Die für die Planungsregion NordOstHessen zu bildende Regionalversammlung stellt die Verbindung zwischen kommunaler Selbstverwaltung und der Landesplanung dar. Sie wird indirekt gewählt und ist für die Regionalplanung das unmittelbar zuständige Beschlussorgan.

Zur Regelung ihrer inneren Strukturen und des Geschäftsablaufs hat die Regionalversammlung NordOstHessen eine Geschäftsordnung (PDF-Datei) beschlossen. Die Regionalversammlung ist Trägerin von Rechten und Pflichten und wird durch den von den Mitgliedern der Regionalvesammlung gewählten Vorsitzenden nach außen vertreten.

Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom 12. Dezember 2012 (GVBL S. 590), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBL. S. 318)

Das Gesetz enthält Regelungen, die das Raumordnungsgesetz vom Artikel 5 des Gesetzes vom 03. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) ergänzen.

Gemäß § 2 HLPG ist die landesweite Raumordnung (Landesplanung) Aufgabe des Landes.

Für das Gebiet des Landes wird als landesweiter Raumordnungsplan der Landesentwicklungsplan (LEP) aufgestellt. Für die Regionen des Landes werden als Raumordnungspläne Regionalpläne aufgestellt.

Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Aufstellung von Raumordnungsplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

Die Instrumente der Raumordnung sind so anzuwenden, dass die kommunalen Gebietskörperschaften die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbstverantwortlich gestalten und auf die Ziele und Maßnahmen der Landesplanung Einfluss nehmen.

Zusammensetzung

Die Regionalversammlung Nordhessen besteht derzeit aus 43 Mitgliedern , die von den Vertretungskörperschaften

  • der Landkreise (Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck- Frankenberg, Werra-Meißner),
  • der kreisfreien Stadt Kassel ,
  • der Stadt Fulda (kreisangehörige Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern)
  • und dem Zweckverband Raum Kassel,

für die Dauer der Legislaturperiode der kommunalen Organe auf Grund der Ergebnisse der Kommunalwahlen gewählt werden.

Die Anzahl der Mitglieder der künftigen Regionalversammlung wird rechtzeitig vor Ablauf der Wahlzeit der bisherigen Mitglieder durch die Geschäftsordnung bestimmt.
Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie können Fraktionen bilden. Sie erhalten eine Entschädigung nach Maßgabe des § 27 der Hess. Gemeindeordnung. Die Entschädigung wird von den entsendenden Körperschaften getragen.
Den Oberbürgermeistern und Landräten sowie dem Vorsitzenden des Zweckverbandes Raum Kassel wurde - auch wenn sie nicht Mitglied der RV sind - das Recht eingeräumt, mit beratender Stimme an den Sitzungen der RV Nordhessen teilzunehmen.

Aufgaben

Die Regionalversammlung beschließt über:

  • die Aufstellung, Änderung, Anhörung und Offenlegung des Regionalplanes sowie seine Vorlage an die oberste Landesplanungsbehörde;
  • Abweichung vom Regionalplan und Stellungnahmen zur Abweichung vom Landesentwicklungsplan
  • Stellungnahmen zur Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
  • Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren
  • Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan
  • Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Fachplanungen
  • Stellungnahmen zu sonstigen Fragen der Raumordnung in der Region

Planungsregionen

Das Land Hessen ist in die Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen eingeteilt, die identisch sind mit den bestehenden Regierungsbezirken Kassel, Giessen und Darmstadt. In den Planungsregionen sind Regionalversammlungen (RV) zu bilden, deren Aufgaben und Zusammensetzung in den §§ 14 u. 15 HLPG geregelt sind.

Planungsbehörden

Nach der im HLPG verankerten Organisationsstruktur unterscheiden wir als Landesplanungsbehörden zwischen

  • oberster Landesplanungsbehörde:
    das für Raumordnung zuständige Ministerium, (derzeit das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen) und
  • oberen Landesplanungsbehörden: die drei Regierungspräsidien für die gebildeten Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen).

Bei den oberen Landesplanungsbehörden wiederum sind die Regionalversammlungen angesiedelt, die sich zur Aufgabenerfüllung der Geschäftsstelle bedienen.

Die Organe der Regionalversammlung Nordhessen

Die Regionalversammlung Nordhessen (RV) hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 03.12.2021 beschlossen, für die Legislaturperiode 2021-2026 folgende weitere Organe zu bilden:

1. Haupt- und Planungsausschuss

Der Haupt- und Planungsausschuss soll grundsätzlich die durch die RV zu fassenden Beschlüsse vorbereiten, d.h. vor der eigentlichen Entscheidung (durch die RV) soll in einem kleineren Kreis eine möglichst gründliche, informative und sachliche Beratung bzw. Aussprache erfolgen.

Der Haupt- und Planungsausschuss besteht aus 19 Mitgliedern.

2. Zentralausschuss

Als weiterer Ausschuss wurde der Zentralausschuss gebildet, dem nach der Geschäftsordnung folgende planerischen Angelegenheiten übertragen wurden: Anträge auf Abweichung vom Regionalplan zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Regionalversammlung, Stellungnahmen im Rahmen von Raumordnungsverfahren sowie bei anderen Verfahren über die Zulassung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Fachplanungen.

Der Zentralausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.

3. Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden der Regionalversammlung, seinen Stellvertretern, den Vorsitzenden der beiden Ausschüsse sowie den Fraktionsvorsitzenden. Es soll den Vorsitzenden der Regionalversammlung bei der Führung der Geschäfte unterstützen.

Sitzungssaal - im Vordergrund Oberkörper einer Person in Anzugsjacke, die ein Schild mit Sitzungstermine Aktuell & Archiv hoch hält.

Sitzungstermine

Regionalversammlung NordOstHessen

Kontakt

Regionalversammlung

Geschäftsstelle der Regionalversammlung NordOstHessen
c/o Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

Vorsitzender der Regionalversammlung NordOstHessen
Herr Bernd Heßler