Mutter hält ihre Tochter an der Hand.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Unterstützung in individuellen Lebenssituationen

Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Regierungspräsidium Kassel

Am 28. April 2016 hat der Hessische Innenminister Peter Beuth das Regierungspräsidium Kassel in Wiesbaden mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ausgezeichnet.

Familienfreundlichkeit in der Behörde

Um die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ soll die hohe Priorität dieser Aufgabe nochmals unterstrichen und die Familienfreundlichkeit in der Behörde weiter ausgebaut werden. Neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes und einer wertschätzenden Unternehmenskultur kommt gerade der Balance zwischen Familie und Beruf eine immer größere Bedeutung zu.

Neben familienrelevanten Angeboten zu Kinderbetreuung und Pflege erhalten die Beschäftigten auch Informationen zu Betreuungsvollmachten oder können sich ihre persönliche Notfallmappe zusammenstellen.


Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeit
Eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit  sowie die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung mit individuell gewählter Stundenzahl und Wahl der Arbeitstage ermöglichen individuelle Arbeitszeitregelungen und tragen so wesentlich zur Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf bei.

Alternierende Telearbeit
Derzeit ermöglicht die Behörde interessierten Beschäftigten alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten, um einen Teil der Dienstgeschäfte vom Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden zu erledigen. Auf diese Weise können lange oder tägliche Anfahrtswege gespart und Pflege- oder Betreuungszeiten exakt den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.

Beurlaubung
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beurlaubung aus persönlichen Gründen (bis zu 14 Jahren bei Kinderbetreuung von Kindern unter 18 Jahren sowie für pflegebedürftige Angehörige, § 64 HBG) ebenso wie die Nutzung des Lebensarbeitszeitkontos für Kinderbetreuung und Pflege von Angehörige.


Kinderbetreuung

Betreuungsnotfälle abdecken
Im Betreuungsnotfall stehen den Beschäftigten ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer sowie Spielsachen zum Ausleihen an den eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung. Im Rahmen von Kooperationen können eine Kindertagesbetreuung oder Babysitter organisiert werden.
Ferner ist durch den Erhalt des Gütesiegels die Nutzung einer Kindernotfallbetreuung mit einer geringen Selbstbeteiligung möglich.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen im häuslichen Umfeld gepflegt. Um die Beschäftigten bei dieser Aufgabe zu unterstützen sind in einem Handbuch zur Pflege alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Schlagworte zum Thema