Wildblumenwiese

Aufgaben der oberen Naturschutzbehörde

Die Aufgaben des Naturschutzes ergeben sich maßgeblich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Diese Gesetze bestimmen auch, welche Instrumente auf den verschiedenen Verwaltungsstufen zur Erreichung der Naturschutzziele eingesetzt werden.

Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt nehmen als obere Naturschutzbehörde (ONB) folgende Schwerpunktaufgaben wahr:

Nähere Informationen und Hinweise zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen sowie weiterführende Themen finden Sie auf den weiteren Naturschutz-Themenseiten.

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