Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt nehmen als obere Naturschutzbehörde (ONB) folgende Schwerpunktaufgaben wahr:
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Auswahl, Sicherung und Betreuung der Natura-2000-Gebiete.
Dazu gehören u.a. die Grunddatenerfassung und die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen zur Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen. Ferner weist die (ONB) Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus und veranlasst Maßnahmen zum Erhalt bedrohter heimischer Arten.
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Überwachung der internationalen Artenschutzbestimmungen (Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens).
Die ONB ist Meldestelle für anzeigepflichtige Tierhaltungen und erteilt die erforderlichen EG-Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Arten und ihrer Produkte.
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Prüfung naturschutzrechtlicher und -fachlicher Belange
Als zuständige Fachbehörde prüft die ONB die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Belange in allen Verfahren, die beim Regierungspräsidium geführt werden (z.B. zur Genehmigung von Straßenbauprojekten, Bahntrassen, Abbauvorhaben, Windkraftanlagen oder Gewässerausbaumaßnahmen). Dazu gehören die Eingriffsregelung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen und verschiedene z.B. landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen.
Weiterhin wird auch über die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts gem. § 66 BNatSchG entschieden.
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Naturschutzförderung
Die ONB verfügt über verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Naturschutzprojekten innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten und agiert als Vermittler zwischen den unterschiedlichen Akteuren und Ebenen. Zu den Förderprogrammen zählen u. a. der „Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025“ mit Maßnahmen in Bezug auf die Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen sowie zur Renaturierung von Auen und Mooren. Weiterhin stehen Mittel für Maßnahmen zum Erhalt der Biologischen Vielfalt in Bezug auf Arten und Lebensräume, für welche Hessen eine besondere Verantwortung trägt, im Rahmen der Hessischen Biodiversitätsstrategie zur Verfügung. Diese Projekte werden primär in enger Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden und Forstämtern abgewickelt. Ein weiteres Förderprogramm ist die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), welches Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung stellt. Aus Einnahmen der naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung können ebenfalls Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Grunderwerb gefördert werden. Weitere Möglichkeiten bestehen in der Förderung des FFH-Artenschutzes, der Durchführung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie innerhalb von FFH-Gebieten sowie durch das Programm „100 Wilde Bäche“. Schließlich stehen in geringem Umfang auch Mittel für die Bekämpfung invasiver Arten gem. Verordnung (EU) 1143/2014 sowie in geprüften Einzelfällen auch für Präventionsmaßnahmen bei geschützten Arten wie dem Biber, Fischotter, Luchs und Wolf zur Verfügung. Weiterhin wird der landesweite Betrieb von Landschaftspflegeverbänden gefördert.
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Führung des hessischen Naturschutzinformationssystems NATUREG
Dieses elektronische Register enthält u. a. Daten über Biotop- und Artvorkommen und die Lage der naturschutzrechtlich gebundenen Flächen (z. B. Schutzgebiete und Kompensationsflächen). Öffentlich zugängliche Informationen und Karten sind über den NATUREG-Viewer im Internet für jedermann verfügbar. -
Bereitstellung von Informationen zum Thema „Sport und Naturschutz“ (Kanu fahren, Geocaching, etc.)
Nähere Informationen und Hinweise zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen sowie weiterführende Themen finden Sie auf den weiteren Naturschutz-Themenseiten.