Das Gesetz, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607), umfasst die Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege für Kinder unter und über drei Jahren, für die Fachberatung, für die Fachdienste und Maßnahmen zur Gewinnung, Vermittlung, Beratung, Begleitung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen, für die Beitragsfreistellung im Kindergarten, und für die Investive Landesförderung (sogenannte „Kleine Bauförderung“) sowie für Modellprojekte und ähnliches.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Dort sind auch nähere Erläuterungen zu der Landesförderung zur Begleitung und Weiterentwicklung frühkindlicher Bildungsangebote verfügbar.
Die entsprechenden Vordrucke (Förderanträge und Verwendungsnachweise) für die einzelnen Fördersegmente stehen als Downloads bei den entsprechenden Unterpunkten für Sie bereit.