Ausländerrecht

Fachaufsicht, staatliche Rückkehrberatung, Ausweisungen und Verlustfeststellungen, Zentrale Ausländerbehörde, Aufenthaltsbeendigungen, GAI

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Zuständigkeit des Dezernats Ausländerrecht

Dem Dezernat sind mehrere ausländerrechtliche Aufgaben zugewiesen:
Hierzu gehört insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden. Die Fachaufsicht umfasst die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit ausländerbehördlicher Entscheidungen des nachgeordneten Bereiches. Zum Regierungsbezirk Kassel gehören die Ausländerbehörden Kassel (Stadt und Landkreis), Fulda (Stadt und Landkreis), Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder.

Soweit ein Mensch ausländischer Staatsangehörigkeit das Bundesgebiet verlassen möchte, steht ihm die Staatliche Rückkehrberatung zur Verfügung. Diese bietet bei Vorliegen der Voraussetzungen der Förderprogramme neben der Unterstützung der Ausreise von der Planung bis zum Abflug auch eine Beratung über finanzielle Hilfen zwecks Existenzgründung und Wiederansiedelung im Heimatstaat an. Die Gespräche können, soweit erforderlich, mit Dolmetscher geführt werden.

Soweit straffällige Ausländer bzw. straffällige Ausländerinnen kein Asylgesuch gestellt haben, wird die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht mittels Ausweisung bzw. Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit hergestellt.

Ein Teil des Dezernats ist die Zentrale Ausländerbehörde.
Diese wird tätig, wenn ein Asylbewerber oder eine Asylbewerberin aufgrund einer abschlägigen Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge keine Bleibeperspektive hat und der Pflicht zur Ausreise nicht binnen der gesetzten Frist nachgekommen ist. Der Zentralen Ausländerbehörde obliegt die Aufenthaltsbeendigung und damit letztlich auch deren zwangsweise Durchsetzung. Gleiches gilt für ausgewiesene Straftäterinnen und Straftäter bzw. straffällige Personen, deren Freizügigkeit aberkannt wurde, sowie für andere Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus (mehr) besitzen.
Um die Aufenthaltsbeendigung von strafrechtlich besonders auffälligen Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Gefährderinnen und Gefährdern kümmert sich eine Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter, die paritätisch mit Verwaltungsbediensteten und Polizeivollzugskräften besetzt ist.

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