Kleines Modellhaus mit einem Haustürschlüssel auf dem Tisch

Bauen und Wohnen

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Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Bauvorlageberechtigten sind zunächst die Unteren Bauaufsichtsbehörden. Dies sind in den Landkreisen die Kreisausschüsse, in den kreisfreien Städten der Magistrat sowie der Gemeindevorstand in den kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 50.000 und den sonstigen Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen wurde.

Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Bauaufsichtsbehörde übt die Rechts- und Fachaufsicht über die neun Unteren Bauaufsichtsbehörden des Regierungsbezirks aus. Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fachaufsichtsbeschwerden an das Regierungspräsidium wenden. Von der Oberen Bauaufsichtsbehörde wird dann die Sach- und Rechtslage geprüft und die Bürgerinnen und Bürger werden über das jeweilige Ergebnis schriftlich informiert.

Darüber hinaus trägt das Regierungspräsidium Kassel dafür Sorge, dass das Baurecht und seine dazugehörigen Ausführungsbestimmungen im Regierungsbezirk einheitlich umgesetzt werden.
Bei Bauten die der Landesverteidigung dienen, führt die Obere Bauaufsichtsbehörde ein Kenntnisgabeverfahren durch.
Eine Übersicht der Unteren Bauaufsichtsbehörden des Regierungsbezirks Kassel entnehmen Sie bitte der untenstehenden PDF-Datei.

Die Marktüberwachung prüft auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung die Brauchbarkeit (Eignung) der auf dem europäischen Markt bereitgestellten Bauprodukte. Diese müssen die in den europäischen Normen definierten Mindestanforderungen erfüllen. Soll ein Produkt, das in den Regelungsbereich einer europäischen Norm fällt, auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, so muss der Hersteller für das Produkt eine Leistungserklärung erstellen und es mit einer CE-Kennzeichnung versehen.

In Deutschland wird die Aufgabe der Marktüberwachung durch die Länder ausgeführt. In Hessen besitzt sie einen zweigliedrigen Aufbau:

• Untere Marktüberwachungsbehörde ist die Obere Bauaufsichtsbehörde bei den Regierungspräsidien
• Oberste Marktüberwachungsbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Als gemeinsame Koordinierungsstelle fungiert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBtÖffnet sich in einem neuen Fenster) in Berlin.

Nachprüfungsstelle (VOB-Stelle) gemäß § 21 VOB/A


Die VOB-Stelle berät öffentliche Auftraggeber (Gemeinden, Gemeindeverbände, den Landeswohlfahrtsverband, sowie sonstige Auftraggeber), die nach dem Landeshaushaltsrecht, den Zuwendungsbedingungen oder dem kommunalen Haushaltsrecht zur Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) verpflichtet sind. Darüber hinaus berät die VOB-Stelle am Vergabeverfahren beteiligte Firmen / Bieter und nimmt deren Beschwerden entgegen.

Hinweis zu den Landesbedienstetenwohnungen:

Anträge können von allen Bediensteten einer hessischen Landesbehörde im Regierungsbezirk Kassel gestellt werden.

Für die Vergabe von Landesbedienstetenwohnungen sind die Richtlinien vom 11.02.2014 (Staatsanzeiger 11/2014, S.234 ) maßgebend.

- Löschungsbewilligungen für Grundstücksbelastungen zugunsten des ehemaligen preußischen Staates
- Ausnahmen und Befreiungen nach § 11 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostVO) - (BGBl. 1989, S. 116)

Im Regierungsbezirk Kassel existieren derzeit keine belegungsgebundenen Wohnungen für Landesbedienstete.

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