Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Bauvorlageberechtigten sind zunächst die Unteren Bauaufsichtsbehörden. Dies sind in den Landkreisen die Kreisausschüsse, in den kreisfreien Städten der Magistrat sowie der Gemeindevorstand in den kreisangehörigen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 50.000 und den sonstigen Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen wurde.
Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Bauaufsichtsbehörde übt die Rechts- und Fachaufsicht über die neun Unteren Bauaufsichtsbehörden des Regierungsbezirks aus. Die Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fachaufsichtsbeschwerden an das Regierungspräsidium wenden. Von der Oberen Bauaufsichtsbehörde wird dann die Sach- und Rechtslage geprüft und die Bürgerinnen und Bürger werden über das jeweilige Ergebnis schriftlich informiert.
Darüber hinaus trägt das Regierungspräsidium Kassel dafür Sorge, dass das Baurecht und seine dazugehörigen Ausführungsbestimmungen im Regierungsbezirk einheitlich umgesetzt werden.
Bei Bauten die der Landesverteidigung dienen, führt die Obere Bauaufsichtsbehörde ein Kenntnisgabeverfahren durch.
Eine Übersicht der Unteren Bauaufsichtsbehörden des Regierungsbezirks Kassel entnehmen Sie bitte der untenstehenden PDF-Datei.