Informationen zum Stromnetzausbau im Regierungsbezirk Kassel
Der Bundestag hat im Juli 2013 das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze – auch Bundesbedarfsplangesetz genannt - (BGBL Jahrgang 2013 Teil I Nr. 41 v. 26.07.2013 zuletzt geändert am 21.12.2015 BGBl. I S. 2490) beschlossen. Mit diesem Gesetz sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt.
Eine entsprechende Bedarfsermittlung wird unter Federführung der Bundesnetzagentur fortlaufend aktualisiert. So ist für die Fortschreibung des Netzentwicklungsplans Strom 2030 in der Version 2019 dieser Prozess mittlerweile abgeschlossen, das Bundesbedarfsplangesetz 2021 wurde im Februar 2021 geändert. Darin werden folgende die Planungsregion Nordhessen betreffende Ausbauplanungen und Ertüchtigungsmaßnahmen des überregionalen Stromübertragungsnetzes gesetzlich festgeschrieben:
- Höchstspannungsgleichstromleitung (HGÜ) Brunsbüttel-Großgartach (länderübergreifend) – als SuedLink bereits in der Planfeststellung
- HGÜ Wilster – Grafenrheinfeld (länderübergreifend) - als SuedLink bereits in der Planfeststellung
- Ebenheim/Eisenach-Mecklar (länderübergreifend) – Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchstspannungsleitung Drehstrom, Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung
- Mecklar-Dipperz - 380 kV-Höchstspannungsleitung Drehstrom als Leitungsneubau neben vorhandener Trasse, länderübergreifendes Projekt als Nordabschnitt der Fulda-Main-Leitung
- Dipperz-Bergrheinfeld/W (länderübergreifend) - 380 kV-Höchstspannungsleitung Drehstrom als Leitungsneubau in neuer Trasse, länderübergreifendes Projekt als Südabschnitt der Fulda-Main-Leitung
- Borken-Mecklar – Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchstspannungsleitung Drehstrom, Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung
- Borken-Twistetal –Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchstspannungsleitung Drehstrom, Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung
- Borken-Gießen/Nord - Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchstspannungsleitung Drehstrom
Die Zuständigkeit für die Planung, Raumordnung und Planfeststellung von Höchstspannungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer führen, liegt nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt die länderübergreifenden Verfahren - die sog. Bundesfachplanung (§ 5 NABEG) - für die vorstehenden Vorhaben mit der lfd. Nr. 1 bis 5 durch. Die Bundesfachplanung ersetzt das Raumordnungsverfahren (ROV). Durch diese bundesweit einheitliche Verfahrensregelung werden die bisher als Verfahrensführer zuständigen Landesplanungsbehörden Beteiligte des Verfahrens. Für Vorhaben, die nicht länderübergreifend sind (s. lfd. Nr. 6 bis 8) verbleibt die Zuständigkeit bei den Landesbehörden.
Sach- und Verfahrensstände zum SuedLink sowie zur Fulda-Main-Leitung finden sich in den gesonderten Punkten.