Mauer mit braunen und grauen, größeren und kleineren Steinen

Ordnungsrecht und Ordnungsverwaltung in Hessen

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Das Regierungspräsidium Kassel nimmt die Aufgaben der Fachaufsichtsbehörde über die Ordnungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern wahr, ist aber zugleich auch Bezirksordnungsbehörde.

Im Rahmen der Fachaufsicht ist das Regierungspräsidium Kassel insbesondere zuständig für Maßnahmen und Entscheidungen und für die Beratung und Unterstützung der Ordnungsbehörden im Bereich

  • des Friedhofs- und Bestattungsrechts,
  • des Melderechts,
  • des Pass- und Personalausweisrechts,
  • des Sonn-und Feiertagsrechts,
  • des Versammlungsrechts,
  • der Hundeverordnung,
  • der Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten,
  • des HSOG für den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörden (nicht Polizeibehörden).

Darüber hinaus erteilt das Regierungspräsidium Kassel für ganz Hessen Ausnahmegenehmigungen für die Bestattung außerhalb öffentlicher Friedhöfe.

Für den Bereich des Regierungsbezirks Kassel erteilt das Regierungspräsidium Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten, bestellt bestimmte Bedienstete zu Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten, erlässt Sperrgebietsverordnungen (Prostitutionsverbot) für Gemeinden, ordnet die Zusammenfassung von Gemeinden zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungs- oder Verwaltungsbehördenbezirk oder von Landkreisen zu einem gemeinsamen Kreisordnungs- oder Kreisverwaltungsbehördenbezirk an und erlässt Ordnungsverfügungen bei ortsübergreifenden Versammlungen.

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