Die Entsorgung der salzhaltigen Wässer des Kalibergbaus erfolgt derzeit maßgeblich durch Einleitung in die Werra. Die Salzbelastung dieser Wässer hat dabei signifikanten Einfluss auf die Gewässergüte von Werra und Weser. Maßgeblich für die Gewässerauswirkungen der Salzwassereinleitung sind deren Zusammensetzung und Konzentrationen der Salzionen sowie der zeitliche Verlauf von Konzentrationsschwankungen.
Für diese Einleitung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass die Einleitung der salzhaltigen Wässer die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht gefährdet oder verhindert. Die WRRL wird konkretisiert durch den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm Salz der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser). Diese bestimmt Ziele für die Gewässergüte wie auch Belastungsgrenzen des Gewässers und damit auch die Anforderungen an der Salzwassereinleitung.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Durchführung von Erlaubnisverfahren zur Festsetzung der Einleitgrenzwerte und -anforderungen nach den planerischen Vorgaben der FGG Weser und wasserrechtlicher Anforderungen sowie deren Einhaltung im Rahmen der staatlichen Überwachung.