Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes.
Um dies sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung veröffentlicht. Ziel ist neben der Bekämpfung von Korruption vor allem die Prävention.
Das Regierungspräsidium Kassel hat zu diesem Zweck eine Antikorruptionsstelle eingerichtet und Ansprechpersonen für Korruptionsprävention bestellt. Die Ansprechpersonen sind der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet. Zu ihren Aufgaben gehört die Information und Sensibilisierung der Beschäftigten sowie die Beratung und Unterstützung der Behördenleitung.
Sie sind Ansprechpersonen für Beschäftigte und Dienststellenleitung, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, sowie für Bürgerinnen und Bürger.
Die Antikorruptionsstelle beim Regierungspräsidium Kassel ist ausschließlich für Vorgänge zuständig, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und den Tätigkeiten der Bediensteten des Regierungspräsidiums Kassel angefallen sind. Sollte sich der Sachverhalt auf andere Behörden beziehen, stehen die dortigen Ansprechpersonen für Korruptionsprävention zur Verfügung.
Sowohl Bedienstete als auch Bürgerinnen und Bürger können und sollen sich bei Verdachtsmomenten korrupten Verhaltens an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden. Der Kontakt kann per E-Mail oder schriftlich mittels als „vertraulich“ gekennzeichneten Brief aufgenommen werden.
Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden, jedoch nicht gegenüber der Behördenleitung des Regierungspräsidiums Kassel und gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen.