Das Regierungspräsidium Kassel hat zu diesem Zweck Ansprechpersonen für Korruptionsprävention bestellt. Die Ansprechpersonen sind unmittelbar der Behördenleitung zugeordnet.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Aufklärung, Beratung und Sensibilisierung der Beschäftigten
- Beratung und Unterstützung der Behördenleitung
- Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
- anlassbezogene Beratung von Bürgerinnen und Bürgern.
Die Ansprechpersonen sind bei einem Korruptionsverdacht innerhalb des Regierungspräsidiums Kassel zuständig.
Jeder – egal ob Bedienstete oder Bürgerinnen und Bürger - kann und soll sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden. Der Kontakt kann per E-Mail oder schriftlich mittels als „vertraulich“ gekennzeichneten Brief aufgenommen werden, ggfls. auch in einem vereinbarten persönlichen Gespräch in der Dienststelle.
Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität des Informierenden.
Dies gilt jedoch nicht gegenüber der Behördenleitung des Regierungspräsidiums Kassel und gegenüber den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften), wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangt, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben insoweit unberührt.