Mutter und Vater bilden mit den Händen ein Haus über Tochter und Sohn.

Familienzentren in Hessen

Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, die verschiedene familienbezogene Leistungen bieten und entwickeln. Handlungsfelder sind Bildung, Erziehung, Beratung, Information, Unterstützung, Begegnung und Austausch.

Antragsverfahren für den Förderzeitraum 2027/2028

Das Online-Antragsverfahren für die Förderung von Familienzentren für den Förderzeitraum 2027/2028 ist freigeschaltet. Anträge können bis zum 31. Oktober 2026 gestellt werden.

Die Richtlinie zur Förderung von Familienzentren in Hessen wurde neu gefasst. Die Veröffentlichung der Neufassung steht derzeit noch aus. Das Antragsverfahren für den Förderzeitraum 2027/2028 berücksichtigt bereits die Regelungen der Neufassung.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Förderzeitraum: Die Förderung wird künftig grundsätzlich für einen Zeitraum von zwei Jahren bewilligt, soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die für das Antragsverfahren 2027/2028 maßgeblichen Fördervoraussetzungen sind in dem Dokument „Ergänzende Hinweise zum Antragsverfahren 2027-2028“ zusammengefasst.

Für die Antragstellung ist der unter „Downloads“ bereitgestellte Finanzierungsplan 2027/2028 zu verwenden und dem Online-Antrag als Anlage beizufügen.

Die neu gefasste Richtlinie wird baldmöglichst ebenfalls auf dieser Seite bereitgestellt.

Familienzentren sind offen für Menschen aller Generationen, Kulturen und erleichtern die Integration von Migranten.

Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen die strukturelle, quantitative und nachhaltige Sicherung der familienbezogenen Angebote und Maßnahmen in den bestehenden Familienzentren und weitere Familienzentren als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien in Hessen.

Die bisher geltenden Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen werden durch die Richtlinie zur Förderung von Familienzentren in Hessen ersetzt:

Die Förderung wird für einen Zeitraum von zwei Jahren bewilligt, soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 18.000 € pro Einrichtung und Haushaltsjahr.
Die Auszahlung erfolgt bei zweijährigen Bewilligungen in vier Raten, andernfalls in zwei Raten.

Bewilligungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege entscheidet über die zu gewährenden Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Abwicklung mit der entsprechenden Auszahlung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.

Für eine Förderung im Haushaltsjahr 2027/2028 ist bis spätestens 31. Oktober 2026 ein Online-Antrag einzureichen. (siehe Ende Text)

Eine Stellungnahme der Kommune bzw. des Landkreises ist zwingend – es handelt sich hierbei um eine verpflichtende Anlage zum Online-Antrag. Allerdings kann der Antrag der Kommune bzw. dem Landkreis nicht mehr vorgelegt werden. Holen Sie daher möglichst zeitnah und unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung eine formlose Stellungnahme zum Betrieb Ihres Familienzentrums ein. Bitte beachten Sie, dass ohne die Stellungnahme der Antrag nicht eingereicht werden kann.

Der Finanzierungsplan ist ebenfalls separat auszufüllen und beizufügen (siehe Downloads).

Die Versendung der Bescheide erfolgt sobald der Landeshaushalt 2027 verabschiedet ist (voraussichtlich Mitte/ Ende März).

Rechtsgrundlagen

  • Maßnahmenförderungsrichtlinie – MFR –
  • Landeshaushaltsordnung – LHO –
  • Fach- und Förderungsgrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen