Familienzentren sind offen für Menschen aller Generationen, Kulturen und erleichtern die Integration von Migranten.
Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen die strukturelle, quantitative und nachhaltige Sicherung der familienbezogenen Angebote und Maßnahmen in den bestehenden Familienzentren und weitere Familienzentren als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien in Hessen.
Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 18.000 € pro Einrichtung und Jahr.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu jeweils 50 %. Die erste Rate wird nach Mittelabruf, die zweite Rate in der zweiten Jahreshälfte ausgezahlt.
Bewilligungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration entscheidet über die zu gewährenden Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Abwicklung mit der entsprechenden Auszahlung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.
Für eine Förderung im Jahr 2023 soll der Antrag bis spätestens 31. Oktober 2022 ausschließlich auf dem Postweg beim
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 57
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
vorliegen.
Eine Stellungnahme der Kommune bzw. des Landkreises ist zwingend.
Zur Fristwahrung ist es nicht ausreichend, den Antrag per Mail oder Fax zu übersenden. Aufgrund der Vielzahl der Anträge werden keine Eingangsbestätigungen übersandt.
Die Versendung der Bescheide erfolgt sobald der Landeshaushalt 2023 verabschiedet ist (voraussichtlich Mitte/ Ende März).
Rechtsgrundlagen
- Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie – IMFR –
- Landeshaushaltsordnung – LHO –
- Fach- und Förderungsgrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen