Hochwasserschutz

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Hochwasserzentrale Hessisches Wesergebiet

Die Information der Bevölkerung über zu erwartende Hochwasser ist ein wesentlicher Baustein zur Schadensminimierung. Basierend auf den mit modernster Datenerfassung und Übermittlung kontinuierlich zur Verfügung stehenden hydrologischen Daten werden mit Modellberechnungen die zu erwartenden Abflüsse und die entsprechenden Wasserstände ermittelt. Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Wasserbehörde ist zuständig für den Zentralen Hochwasserwarn- und Meldedienst im Hessischen Wesergebiet.

In der „Zentralen Hochwasserdienstordnung Hessisches Wesergebiet“ ist der Ablauf des Warn- und Meldedienstes geregelt. Er informiert über die aktuelle Hochwasserlage, deren Entwicklung und den prognostizierten Verlauf. Er ist wesentliche Voraussetzung für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Hochwasserschäden.

Der Zentrale Hochwasserdienst erstreckt sich auf folgende Gewässer:

  • Weser von Hann. Münden/Niedersachsen bis Bad Karlshafen/Hessen
  • Fulda unterhalb der Stadt Fulda bis zur Weser in Hann. Münden
  • Werra im Kreis Hersfeld-Rotenburg, im Werra-Meißner-Kreis
  • Eder unterhalb der Edertalsperre bis zur Mündung in die Fulda
  • Schwalm ab Hochwasser-Rückhaltebecken Heidelbach bis zur Mündung in die Eder
  • Diemel von unterhalb der Diemeltalsperre bis zur Weser (Bad Karlshafen)
  • Twiste von unterhalb der Twistetalsperre bis zur Mündung in die Diemel

Die entsprechenden Hochwasserwarnungen werden von der Hochwasserwarnzentrale an bestimmte Dienstellen, die zentralen Leit- beziehungsweise Leitfunkstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten und ggf. an die Medien herausgegeben. Von dort aus werden die Hochwasserwarnungen an die Städte und Gemeinden im jeweiligen Kreisgebiet sowie an größere Industriebetriebe weitergeleitet. Die Städte und Gemeinden geben die Warnungen in ortsüblicher Weise an die betroffenen Anlieger weiter. Die Warnungen und Informationen erfolgen jeweils rechtzeitig vor Erreichen kritischer Wasserstände, so dass auf das herannahende Hochwasser reagiert werden kann.

Für kleinere Einzugsgebiete bestehen „Dezentrale Hochwasserdienstordnungen“. Warnungen erfolgen hier analog der Zentralen Hochwasserdienstordnung, jedoch sind die Vorwarnzeiten erheblich kürzer. Die Meldungen von den Hochwasserwarnpegeln werden daher direkt von der jeweils zuständigen Kreisverwaltung an die Gemeinden weitergeleitet.

Die aktuellen Wasserstände, zugehörige Warnstufen und die Hochwasserentwicklung können über die unten stehenden Links abgerufen werden.

Hochwasserrisikomanagementplan Weser 2021-2027 - 2. Zyklus

Am 26.11.2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) in Kraft getreten. In einem ersten Umsetzungsschritt wurden seinerzeit die Inhalte der HWRM-RL in Bundes- und Länderrecht überführt: Die geforderte Zielsetzung der HWRM-RL wurde in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hessische Wassergesetz (HWG) aufgenommen. Grundlage für den vorausgegangenen Hochwasserrisikomanagementplan Fulda war das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Mit der Einführung dieser Richtlinie und die Umsetzung im nationalen Wasserrecht hat sich die Wasserpolitik der EU die Aufgabe gestellt, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung bzw. Vermeidung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf
die menschliche Gesundheit,

  • die menschliche Gesundheit
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten

in der Gemeinschaft zu schaffen.
Der Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) ist ein zentrales Element der integrierten Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten. Darüber hinaus ist die Umsetzung der Richtlinien als zyklische Prozesse angelegt. Alle sechs Jahre sind die Grundlagen für die seinerzeitige fachliche Einschätzung, die wesentlichen Bearbeitungsschritte und die resultierenden Planungen – in diesem Fall die Hochwasserrisikomanagementplanung des 1. Zyklus 2009-2015 – bis zum 22. Dezember 2021 zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (vgl. Abbildung 1). Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 73 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

In den vergangenen Jahren wurde bzw. werden unter Federführung des Regierungspräsidiums Kassel die vorgenannten Hintergrunddokumente (Hochwasserrisikomanagementpläne Fulda, Diemel/Weser und Werra) erarbeitet.
Die Pläne verstehen sich als Angebotsplanung an die von Hochwasser Betroffenen. Es werden die Hochwassergefahren und potentiellen Schäden bewertet sowie Ansatzpunkte für die Hochwasservorsorge genannt und ergänzende wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen vorgeschlagen. Solche Ansatzpunkte liefert z.B. die Bauvorsorge, die für eine Vielzahl von Ortslagen innerhalb der identifizierten Hochwasserbrennpunkte an den untersuchten Gewässern vorschlägt, wie durch hochwasserangepasstes Bauen oder bauliche Nachrüstung von Gebäuden Schäden minimiert werden können.
Darüber hinaus ist auch der technische Hochwasserschutz, meist im Sinne eines „Lückenschlusses“, Gegenstand von Verbesserungsmaßnahmen. Für besonders betroffene Gewässerstrecken wird aufgezeigt, wie der Hochwasserschutz durch Deiche, Dämme, Hochwasserschutzmauern oder mobile Hochwasserschutzelemente mit meist geringem baulichem Aufwand erheblich verbessert werden kann.
Auch die Informationsvorsorge kommt nicht zu kurz. So hat das Land Hessen in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Verfügbarkeit von Pegeldaten aber auch die Hochwasservorhersage für den Bürger weiter zu verbessern. Auch diese Aktivitäten und der verbesserte Informationszugriff werden in den 3 NordOstHessischen (NOH) Hochwasserrisikomanagementplänen ausführlich dargestellt. Umfangreiche und aussagekräftige Kartensätze vervollständigen das Informationsangebot zum Hochwasserrisiko an den Hauptgewässern im Zuständigkeitsbereich des RP Kassel.

Seit 2018 erfolgte im RP Kassel die Überarbeitung und Aktualisierung der Pläne. Dabei wurden die Hochwasserrisikokulisse sowie die ermittelten Hochwasserbrennpunkte überprüft und dabei ausgelotet, welchen Fortschritt die seinerzeit erarbeiteten Hochwasserschutzmaßnahmen erfahren haben. Zur Fortschreibung der Pläne wird es für das Flussgebiet Weser abermals, wie bereits 2015, einen gemeinsamen länderübergreifenden HWRM-Plan geben, der auch die Überprüfung und Aktualisierung der jeweiligen Hintergrunddokumente in den Bundesländern berücksichtigt.

Die hierzu in der jüngsten Zeit von Fachleuten des RP Kassel durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass die Risikokulisse des ersten Hochwasserrisikomanagementzyklus unverändert Bestand hat. Kritische Punkte im Hochwasserfall sind demnach weiterhin Abschnitte an Fulda, Eder, Schwalm, Losse sowie der Diemel, Twiste und Weser, aber auch an Werra, Sontra, Wehre und Frieda. In geringem Umfang wurden neue hydraulische Berechnungen durchgeführt und in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen die Überschwemmungsgebiete in den Hochwassergefahren- und Risikokarten angepasst.

Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Weser, der Umweltbericht sowie weitere Hintergrundinformationen lag sechs Monate lang, und zwar vom 22. Dezember 2020 bis 22 Juni 2021 beim Regierungspräsidium in Kassel für jede Person zur Einsicht aus. Die betroffene Öffentlichkeit konnte sich zu dem Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplanes und dem Umweltbericht bis zum Ablauf von einem Monat nach Beendigung der Auslegung (22. Juli 2021) beim Regierungspräsidium äußern. Nach Abwägung und erforderlichenfalls Einarbeitung aller Stellungnahmen, die in den Beteiligungsverfahren nach den §§ 39 bis 43 UVPG eingegangen sind, wurde der Hochwasserrisikomanagementplan mit den hessischen Teilgebietsplänen fertiggestellt und veröffentlicht. Die finalen Dokumente sind am 22. Dezember 2021 angenommen und veröffentlicht worden.

Über die unten stehenden Links sind alle für die genannten Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse einzusehen bzw. herunterzuladen.

Retentionskataster Hessen (RKH)

Das Wissen über die Gefährdung eines Grundstücks durch Hochwasser hilft den Betroffenen, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen für den Hochwasserfall zu treffen.
Die wasserrechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient neben der Vermeidung einer Abfluss- bzw. Hochwasserverschärfung insbesondere auch der Verringerung des Schadenspotenzials, dem Schutz der Gewässerauen mit ihrer Flora und Fauna sowie dem Boden- und Grundwasserschutz.

An hessischen Fließgewässern wurden im Rahmen des Projektes „Niederschlagsgebietsweise Erfassung der natürlichen Retentionsräume in Hessen“ (Retentionskataster Hessen – Projekt RKH) von 1995 bis 2010 für fast 5.000 km Gewässerstrecke die Überschwemmungsgebiete des HQ100 ermittelt und durch Rechtsverordnung gesichert bzw. durch die Veröffentlichung einer Arbeitskarte vorläufig gesichert. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist dort grundsätzlich verboten. Auch die Errichtung einzelner baulicher Anlagen unterliegt strengen Einschränkungen, ebenso der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Die festgesetzten Überschwemmungsgebiete können Sie über den unten stehenden Link im Geoportal des Landes einsehen. Hier können Sie bis auf die einzelnen Grundstücke in die Karte hineinzoomen.
Sofern genaue Angaben des Wasserstandes bei HQ100 gewünscht werden können diese beim Regierungspräsidium Kassel erfragt werden. Benutzen Sie bitte für Ihre Anfrage das „Formular für die Ermittlung der Wasserspiegellage“,  das Ihnen unten zum Download zur Verfügung steht.

Natürliche Überflutungsräume (Retentionsräume) haben einen unmittelbaren Einfluss und damit eine besondere Bedeutung für das Ausmaß der Hochwasserabläufe und der Hochwasserstände in und an den Gewässern. Daher ist es erklärtes Ziel der hessischen Hochwasserschutzstrategie, die an den hessischen Gewässern heute noch vorhandenen Retentionsräume in ihrem Bestand zu erhalten sowie zusätzliche Räume zu aktivieren. Vor diesem Hintergrund wurden seit 1995 u. a. auch die wesentlichen Retentionsräume im Einzugsgebiet der Fulda erfasst und in einem Kataster dokumentiert.
Für die vorhandenen und potentiellen Retentionsräume werden jeweils das Volumen sowie die Fläche angegeben. Für die ermittelten potentiellen Retentionsräume wird zusätzlich eine Unterscheidung ihrer Ausdehnung bei Hochwasserereignissen mit einer Jährlichkeit geringer sowie größer 100 Jahre vorgenommen. Den Zugang zu den Ergebnissen des RKH erhalten Sie ebenfalls über den unten stehenden Link auf der Seite des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).

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