Am 26.11.2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) in Kraft getreten. In einem ersten Umsetzungsschritt wurden seinerzeit die Inhalte der HWRM-RL in Bundes- und Länderrecht überführt: Die geforderte Zielsetzung der HWRM-RL wurde in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hessische Wassergesetz (HWG) aufgenommen. Grundlage für den vorausgegangenen Hochwasserrisikomanagementplan Fulda war das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Mit der Einführung dieser Richtlinie und die Umsetzung im nationalen Wasserrecht hat sich die Wasserpolitik der EU die Aufgabe gestellt, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung bzw. Vermeidung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf
die menschliche Gesundheit,
- die menschliche Gesundheit
- die Umwelt,
- das Kulturerbe und
- die wirtschaftlichen Tätigkeiten
in der Gemeinschaft zu schaffen.
Der Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) ist ein zentrales Element der integrierten Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten. Darüber hinaus ist die Umsetzung der Richtlinien als zyklische Prozesse angelegt. Alle sechs Jahre sind die Grundlagen für die seinerzeitige fachliche Einschätzung, die wesentlichen Bearbeitungsschritte und die resultierenden Planungen – in diesem Fall die Hochwasserrisikomanagementplanung des 2. Zyklus 2015-2021 – bis zum 22. Dezember 2027 zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (vgl. Abbildung 1). Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 73 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
In den vergangenen Jahren wurde bzw. werden unter Federführung des Regierungspräsidiums Kassel die vorgenannten Hintergrunddokumente (Hochwasserrisikomanagementpläne Fulda, Diemel/Weser und Werra) erarbeitet.
Die Pläne verstehen sich als Angebotsplanung an die von Hochwasser Betroffenen. Es werden die Hochwassergefahren und potentiellen Schäden bewertet sowie Ansatzpunkte für die Hochwasservorsorge genannt und ergänzende wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Maßnahmen vorgeschlagen. Solche Ansatzpunkte liefert z.B. die Bauvorsorge, die für eine Vielzahl von Ortslagen innerhalb der identifizierten Hochwasserbrennpunkte an den untersuchten Gewässern vorschlägt, wie durch hochwasserangepasstes Bauen oder bauliche Nachrüstung von Gebäuden Schäden minimiert werden können.
Darüber hinaus ist auch der technische Hochwasserschutz, meist im Sinne eines „Lückenschlusses“, Gegenstand von Verbesserungsmaßnahmen. Für besonders betroffene Gewässerstrecken wird aufgezeigt, wie der Hochwasserschutz durch Deiche, Dämme, Hochwasserschutzmauern oder mobile Hochwasserschutzelemente mit meist geringem baulichem Aufwand erheblich verbessert werden kann.
Auch die Informationsvorsorge kommt nicht zu kurz. So hat das Land Hessen in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Verfügbarkeit von Pegeldaten aber auch die Hochwasservorhersage für den Bürger weiter zu verbessern. Auch diese Aktivitäten und der verbesserte Informationszugriff werden in den 3 NordOstHessischen (NOH) Hochwasserrisikomanagementplänen ausführlich dargestellt. Umfangreiche und aussagekräftige Kartensätze vervollständigen das Informationsangebot zum Hochwasserrisiko an den Hauptgewässern im Zuständigkeitsbereich des RP Kassel.
Seit 2018 erfolgt durch das RP Kassel die zyklische Überarbeitung und Aktualisierung im 6-jährigen Turnus. Dabei wurden die Hochwasserrisikokulisse sowie die ermittelten Hochwasserbrennpunkte überprüft und dabei ausgelotet, welchen Fortschritt die seinerzeit erarbeiteten Hochwasserschutzmaßnahmen erfahren haben. Zur Fortschreibung der Pläne wird es für das Flussgebiet Weser abermals, wie bereits 2015, einen gemeinsamen länderübergreifenden HWRM-Plan geben, der auch die Überprüfung und Aktualisierung der jeweiligen Hintergrunddokumente in den Bundesländern berücksichtigt. Wie im ersten und zweiten Zyklus wird es auch wieder Infobroschüren geben, die ebenso wie der elektronische Bericht 2027 die Hintergrundinformationen der jeweiligen Bundesländer berücksichtigt.
Die hierzu in der jüngsten Zeit von Fachleuten des RP Kassel durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass die Risikokulisse des zweiten Hochwasserrisikomanagementzyklus nahezu unverändert Bestand hat. Kritische Punkte im Hochwasserfall sind demnach weiterhin Abschnitte an Fulda, Eder, Schwalm, Losse sowie der Diemel, Twiste und Weser, aber auch an Werra, Sontra, Wehre und Frieda. In geringem Umfang wurden neue hydraulische Berechnungen durchgeführt und in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen die Überschwemmungsgebiete in den Hochwassergefahren- und Risikokarten angepasst.
Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Weser, der Umweltbericht sowie weitere Hintergrundinformationen lag sechs Monate lang, und zwar vom 22. Dezember 2020 bis 22 Juni 2021 beim Regierungspräsidium in Kassel für jede Person zur Einsicht aus. Die betroffene Öffentlichkeit konnte sich zu dem Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplanes und dem Umweltbericht bis zum Ablauf von einem Monat nach Beendigung der Auslegung (22. Juli 2021) beim Regierungspräsidium äußern. Nach Abwägung und erforderlichenfalls Einarbeitung aller Stellungnahmen, die in den Beteiligungsverfahren nach den §§ 39 bis 43 UVPG eingegangen sind, wurde der Hochwasserrisikomanagementplan mit den hessischen Teilgebietsplänen fertiggestellt und veröffentlicht. Die finalen Dokumente sind am 22. Dezember 2021 angenommen und veröffentlicht worden. Für den aktuellen Zyklus wird es ebenfalls die Möglichkeit der Einsicht- und Stellungnahme geben. Die genauen Modalitäten und Fristen werden frühzeitig veröffentlicht.
Über die unten stehenden Links sind alle für die genannten Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse einzusehen bzw. herunterzuladen.