Unter Biologischer Vielfalt oder auch Biodiversität versteht man die Vielfalt der Lebensräume oder Ökosysteme, den Artenreichtum und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Zur Vielfalt der Lebensräume gehören Land-, Luft- und Wasserlebensräume. Zahlreiche davon sind Kulturlandschaften, wie z.B. Trockenrasen oder Heiden.
Alle drei Bereiche der Biodiversität sind eng miteinander vernetzt und beeinflussen sich gegenseitig, indem Arten bestimmte Lebensräume und die Existenz ganz bestimmter anderer Arten essenziell benötigen. Lebensräume stehen in Abhängigkeit von Umweltbedingungen wie Boden-, Klima- und Wasserverhältnissen. Die genetischen Unterschiede innerhalb der Arten schließlich erhöhen die Chancen einer einzelnen Art, sich an Veränderungen der Lebensbedingungen z.B. durch den Klimawandel anzupassen.
Der weltweite Erhalt der Biodiversität wurde in einer UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity) im Jahr 1993 vereinbart. Die Hessische Landesregierung hat 2013 die Hessische Biodiversitätsstrategie beschlossen und 2016 ergänzt. Mit den darin benannten elf konkreten Zielen und den dazugehörigen Maßnahmen trägt das Land zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Auf Grundlage naturschutzfachlicher Kriterien wurde 2015 eine Liste der für Hessen bedeutsamen Arten und Lebensräume als sogenannte „Hessen-Liste“ erstellt. Das Land Hessen fördert hierbei die Umsetzung spezieller Artenschutzmaßnahmen wie z.B. Schutzmaßnahmen für Fledermausquartiere, Renaturierung bestehender und Anlage neuer Fortpflanzungsgewässer für Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Laubfrosch, Nisthilfen für Weiß- und Schwarzstorch, Schleiereule und Gartenrotschwanz sowie Wiederansiedlungsprojekte für Pflanzenarten z.B. Arnika und Frauenschuh. Ebenso werden der Erhalt und die Wiederherstellung von in der Hessen-Liste aufgeführten Lebensräumen unterstützt z.B. durch Landschaftspflegemaßnahmen zum Erhalt von Kalkmagerrasen außerhalb von FFH-Gebieten, zur Entwicklung von Flächen mit Ackerwildkräutern oder durch Sanierung von Streuobstwiesen.
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität werden in Hessen in erster Linie von den unteren und oberen Naturschutzbehörden in Abstimmung mit Fachbehörden (Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei sowie sonstigen Planungsbehörden) umgesetzt.
Weitere Informationen zur Hessischen Biodiversitätsstrategie sowie zur Förderung von Biodiversitätsprojekten finden Sie unter Links.

Biodiversität
Erhalt der Biologischen Vielfalt
Bereits seit der Eiszeit wandern gebietsfremde Arten in unsere Umwelt ein, bestehende Ökosysteme unterliegen damit einem steten Wandel. Dies sind natürliche Prozesse und in der Regel kein Grund zur Sorge. Das Tempo der Besiedlung mit nicht heimischen Arten hat sich allerdings in den letzten Jahren extrem erhöht. Ursachen dafür sind die zunehmende Globalisierung mit weltweitem Handel, Transport und Verkehr, Reisen in alle Welt, der Klimawandel und nicht zuletzt der Eingriff des Menschen in die Natur.
So werden immer mehr Tier- und Pflanzenarten beabsichtigt oder unbeabsichtigt verschleppt, die sich dann in Gebieten außerhalb ihres natürlichen Herkunftsbereiches ansiedeln können.
Nicht jede gebietsfremde Art stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Einige davon haben jedoch negative Auswirkungen auf heimische Arten, Lebensgemeinschaften oder Lebensräume. Sie gelten dann als „invasiv“.
Weltweit gelten biologische Invasionen mit gebietsfremden Arten als zweitwichtigste Ursache für den Verlust der biologischen Vielfalt, auch Biodiversität genannt.
Dieses Problem hat auch die Europäische Union erkannt. Am 01.01.2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Sie hat die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen invasiver Arten auf die biologische Vielfalt, die Gesundheit des Menschen und wirtschaftliche Schäden in der Union zum Thema. Wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die sogenannte „Unionsliste“, auf der invasive Tier- und Pflanzenarten von unionsweiter Bedeutung gelistet sind. Diese wird regelmäßig um weitere Arten ergänzt und aktualisiert. Steckbriefe mit wesentlichen Angaben zum Vorkommen und Aussehen der aktuell gelisteten Arten können in einem Skript des Bundesamtes für Naturschutz (abrufbar im Untermenü „Informationsmaterialien“!) eingesehen werden.
Für diese Tier- und Pflanzenarten gelten EU-weite Verbote. So dürfen diese nicht ins Gebiet der EU gebracht, hindurch transportiert, gehalten oder gezüchtet werden. Des Weiteren ist der Erwerb, die Verwendung oder der Tausch untersagt. Selbstverständlich dürfen diese Tier- und Pflanzenarten nicht ausgesetzt werden. Das Freisetzungsverbot gilt im Übrigen grundsätzlich auch für alle heimischen Arten mit wenigen Ausnahmen für Berechtigte.
Vorrangiges Ziel der Verordnung ist die Prävention der Einbringung bzw. Ansiedlung gebietsfremder invasiver Arten. Dies soll unter anderem durch die umfassende Information der Öffentlichkeit geschehen. Arten, die erstmalig auftreten oder sich noch in einer frühen Phase der Invasion befinden, können durch geeignete Früherkennungsmaßnahmen und eine sofortige Beseitigung an einer Etablierung gehindert werden.
Für bereits weit verbreitete Arten sieht die Verordnung ein angepasstes Management vor. Da deren Bekämpfung meist sehr zeitaufwendig und kostenintensiv ist, ist es hierbei besonders wichtig, gezielt dort anzusetzen, wo es u.a. zu Gefährdungen der Biodiversität kommt. Die Maßnahmen müssen erfolgversprechend und verhältnismäßig sein. Für den fachlich sinnvollen Umgang dieser Arten sind sog. Management- und Maßnahmenblätter anzuwenden, die einen länderübergreifend abgestimmten Rahmen für das Management der einzelnen Arten vorgeben. Abrufbar sind diese auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums (s. Link).
Neben der o.g. Verordnung und der zugehörigen Unionsliste gibt es zum Themenbereich der invasiven Arten weitere wichtige Entscheidungshilfen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn, hat hierzu die sogenannten „Schwarzen und Grauen Listen invasiver und potenziell invasiver Pflanzenarten“ für Deutschland erarbeitet. Nähere Informationen zu diesen Listen finden Sie im zugehörigen Infoblatt „Invasive gebietsfremde Pflanzen nach EU-Recht und nach deutschem Recht“ im Untermenü „Informationsmaterialien“. Dort finden Sie u.a. auch eine Vielzahl von Artensteckbriefen invasiver Pflanzen mit Handlungsempfehlungen.
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