ein Felsen, grüne Wiesen, Wälder, Wacholder

Erhalt der Biologischen Vielfalt

Biodiversität ist der Fachbegriff für die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören auch die vielen Varianten an Land-, Luft- und Wasserlebensräumen. Zahlreiche davon sind Kulturlandschaften, wie z.B. Trockenrasen oder Heiden.

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Unter Biologischer Vielfalt oder auch Biodiversität versteht man die Vielfalt der Lebensräume oder Ökosysteme, den Artenreichtum und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Zur Vielfalt der Lebensräume gehören Land-, Luft- und Wasserlebensräume. Zahlreiche davon sind Kulturlandschaften, wie z.B. Trockenrasen oder Heiden.
Alle drei Bereiche der Biodiversität sind eng miteinander vernetzt und beeinflussen sich gegenseitig, indem Arten bestimmte Lebensräume und die Existenz ganz bestimmter anderer Arten essenziell benötigen. Lebensräume stehen in Abhängigkeit von Umweltbedingungen wie Boden-, Klima- und Wasserverhältnissen. Die genetischen Unterschiede innerhalb der Arten schließlich erhöhen die Chancen einer einzelnen Art, sich an Veränderungen der Lebensbedingungen z.B. durch den Klimawandel anzupassen.

Der weltweite Erhalt der Biodiversität wurde in einer UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity) im Jahr 1993 vereinbart. Die Hessische Landesregierung hat 2013 die Hessische Biodiversitätsstrategie beschlossen und 2016 ergänzt. Mit den darin benannten elf konkreten Zielen und den dazugehörigen Maßnahmen trägt das Land zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Auf Grundlage naturschutzfachlicher Kriterien wurde 2015 eine Liste der für Hessen bedeutsamen Arten und Lebensräume als sogenannte „Hessen-Liste“ erstellt. Das Land Hessen fördert hierbei die Umsetzung spezieller Artenschutzmaßnahmen wie z.B. Schutzmaßnahmen für Fledermausquartiere, Renaturierung bestehender und Anlage neuer Fortpflanzungsgewässer für Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Laubfrosch, Nisthilfen für Weiß- und Schwarzstorch, Schleiereule und Gartenrotschwanz sowie Wiederansiedlungsprojekte für Pflanzenarten z.B. Arnika und Frauenschuh. Ebenso werden der Erhalt und die Wiederherstellung von in der Hessen-Liste aufgeführten Lebensräumen unterstützt z.B. durch Landschaftspflegemaßnahmen zum Erhalt von Kalkmagerrasen außerhalb von FFH-Gebieten, zur Entwicklung von Flächen mit Ackerwildkräutern oder durch Sanierung von Streuobstwiesen.
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität werden in Hessen in erster Linie von den unteren und oberen Naturschutzbehörden in Abstimmung mit Fachbehörden (Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei sowie sonstigen Planungsbehörden) umgesetzt.

Weitere Informationen zur Hessischen Biodiversitätsstrategie sowie zur Förderung von Biodiversitätsprojekten finden Sie unter Links.

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