Übersicht der Aufgaben im Bereich Wassergefährdende Stoffe
Bei industriellen und gewerblichen Tätigkeiten wird häufig mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet (hessenweit ca. 30.000 Betriebe). Außerdem fällt vielfach verunreinigtes Abwasser an. Bei unsachgemäßem Umgang mit diesen Stoffen ist ein hohes Risiko für die Schutzgüter Wasser (Grundwasser, oberirdische Gewässer) und Boden vorhanden. Dies zeigen zahlreiche Betriebsstörungen und Unfälle sowie die sog. „Altlasten“, d.h. stillgelegte Industrieflächen mit zum Teil erheblichen Boden- und Gewässerverunreinigungen.
Unser Ziel ist, Gefahren für Wasser und Boden vorsorgend abzuwenden sowie eingetretene schädliche Gewässer- und Bodenverunreinigungen frühzeitig zu erkennen, die Warnung Betroffener sicherzustellen und eine Sicherung oder Sanierung zu veranlassen.
Neben der Erteilung von behördlichen Zulassungen auf Grund der technischen Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist eine ausreichende Überwachung erforderlich. Unfälle mit Auswirkungen auf Gewässer, Boden und Abwasseranlagen sind der Wasserbehörde zu melden. Bei Gewässer- und Bodenverunreinigungen werden Sofortmaßnahmen auf Grund der Gewässer- und Bodenschutzalarmpläne eingeleitet.
Im Einzelnen stellen sich die behördlichen Aufgaben wie folgt dar:
- Beratung
Wir beraten Sie fachkompetent in allen Bereichen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes. - Anzeige und Eignungsfeststellung
Bedeutende Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bedürfen der Anzeige oder der Eignungsfeststellung. Wir bearbeiten Ihre Anzeigen und Anträge zügig und fachgerecht. - Überwachung von Anlagen
Bei bedeutenden Anlagen wird durch zugelassene Sachverständige regelmäßig überprüft, ob die technischen Anforderungen eingehalten werden. Wir überwachen diese Überprüfungen und die Mängelbeseitigung. - Betriebliche Gewässerschutzinspektion (BGI)
Als Wasserbehörde führen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen sog. „Betriebliche Gewässerschutzinspektionen“ durch. Hierbei werden die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen überprüft. So sorgen wir für eine betriebsumfassende Überwachung im anlagenbezogenen Gewässerschutz, damit Verunreinigungen von Oberflächengewässern, Grundwasser und Boden und für deren Sanierung ggf. entstehende erhebliche Folgekosten vorsorglich vermieden werden. Bei Verdacht auf mögliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen erfolgt eine Gefahrerforschung. - Schadensfallmanagement
Wir bewerten Auswirkungen von Unfällen und veranlassen die notwendigen Maßnahmen nach den aktuellen Gewässerschutz- und Bodenschutzalarmplänen. Bei Unfällen mit erheblichen Auswirkungen auf die Weser lösen wir den „Weseralarm“ aus.