Ein Teddybär mit Verletzung

Zentrale Dienstunfallfürsorge, Sachschadensersatz

Zweck der Unfallfürsorge ist die Unterstützung bei der Beseitigung der Unfallfolgen, die durch einen Dienstunfall verursacht worden sind.

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Zweck der Unfallfürsorge ist die Unterstützung bei der Beseitigung der Unfallfolgen, die durch einen Dienstunfall verursacht worden sind.

Ob und wann überhaupt ein Dienstunfall vorliegt und ggf. welche Fürsorgeleistungen der/dem Verletzten zustehen, regelt für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG).

Nicht jedes Ereignis im Dienst ist allerdings ein Dienstunfall im Sinne des Gesetzes. Der Dienstunfall wird definiert als ein „auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist“.

Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, der Weg vom oder zum Dienst, der Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Teilnahme an dienstlichen Sitzungen oder sonstigen Dienstgängen, sofern diese genehmigt wurden. Alle Ereignisse und Umstände, die (überwiegend) der privaten Sphäre zuzurechnen oder als Gelegenheitsursache zu definieren sind, sind dagegen von der Unfallfürsorge nicht erfasst.

Die Unfallfürsorge des Dienstherrn für die Beamtinnen und Beamten ist das Gegenstück zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) durch die Unfallkasse Hessen in Frankfurt.

Die Unfallfürsorgestelle beim Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für

  • alle Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen
    mit Ausnahme des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA)
  • die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen
  • die „Kommunalisierten“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ehemalige Beamtinnen und Beamten der Allgemeinen Landesverwaltung)
  • die Beamtinnen und Beamten der FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Die Sachschadensersatzstelle beim Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für

  • alle o.g. Beamtinnen und Beamten
  • alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten des Landes Hessen

Die Sachbearbeitung der Dienstunfallfürsorge und des Sachschadensersatzes erfolgt durch ein elektronisches Verfahren. Daher ist es erforderlich, dass ausschließlich die unter Downloads eingestellten Formulare verwendet werden. Diese sind elektronisch auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und sodann postalisch zu übersenden. Dabei bitten wir, die Formulare nicht zu tackern, heften, kleben etc., da die Anträge eingescannt werden. Entsprechende alte Formulare sind nicht mehr zu verwenden.

Hinweis
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Wir bitten dringend, Änderungen bei Anschrift, Bankverbindung oder Dienststelle/Abordnung unverzüglich formlos mitzuteilen.

Weitere Ausführungen zur Dienstunfallfürsorge und zum Sachschadensersatz sowie Ihre Ansprechperson entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden „Merkblatt Zentrale Dienstunfallfürsorge, Sachschadensersatz“.

 

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