Dabei handelt es sich um eigene Vorhaben des Sozialministeriums wie der „Familienpolitischen Offensive“ (das sind u. a. Kongresse, Projekte und der Hessische Familientag), um Einzelprojekte (z. B. im Bereich der Mädchenarbeit, Streetworkarbeit, Landesheimrat, Kinder- und Jugendtelefon) oder Zuschüsse für Maßnahmen des Jugendschutzes und für Forschungseinrichtungen. An der Finanzierung von Wohnheimplätzen für benachteiligte Jugendliche in Ausbildung beteiligt sich das Land Hessen ebenfalls.
Darüber hinaus werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen z. B. für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Freizeitheime usw. gefördert.
Diese Förderungen werden im direkten Auftrag des Sozialministeriums abgewickelt.
Für die internationale Jugendarbeit werden nicht nur Mittel des Landes, sondern auch des Bundes und der verschiedenen bilateralen Jugendwerke (Deutsch-Französisch, Deutsch-Polnisch u. s. w.) durch das RP Kassel für unterschiedliche internationale Jugendbegegnungen bewilligt.
Für alle genannten Förderungen besteht eine hessenweite Zuständigkeit.