Gerste und eine Angelrute

Landwirtschaft, Fischerei

Landwirtschaft

Neben der Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln aus der Region, der Pflege der Kulturlandschaft und der Produktion von Biorohstoffen ist die nachhaltige Landwirtschaft eine Voraussetzung für den wirksamen Schutz von Boden, Wasser und Luft und die Erhaltung der Artenvielfalt. Diese Belange der Landwirtschaft werden in Beteiligungsverfahren bei Planungen und Genehmigungen durch die Regierungspräsidien gewahrt. Die Regierungspräsidien unterstützen die Landwirtschaft durch eine Vielfalt von Aufgaben, die teilweise einzelnen Regierungspräsidien landesweit zugeordnet sind. Dazu gehören Beiträge zur Entwicklung des ländlichen Raums in ökonomischer und ökologischer Hinsicht, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft, Beratung, Aufklärung und Schulung auf den Gebieten des Pflanzenschutzes, Kontroll- und Überwachungsaufgaben."

Fischerei

Fischereilich ist Hessen insbesondere durch das Rhein-Main-Gebiet aufgrund des Nutzungsdrucks der Bevölkerung und der Wirtschaft in beiden großen Fließgewässereinzugsgebieten geprägt. Die Ausübung der Angelfischerei sowohl an den Fließgewässern als auch an den stehenden Gewässern steht hierbei im Vordergrund. In Mittelhessen (RP-Gießen) ist das Sachgebiet Fischerei organisatorisch bei der Naturschutzbehörde angesiedelt. NordOstHessen (NOH) verfügt über eine große Anzahl fischreicher Flüsse, Bäche und Seen. Angelfischereilich ist insbesondere der Edersee überregional bekannt und beliebt. In den zwischen Reinhardswald, Waldecker Land und Rhön liegenden Fischzuchtbetrieben werden überwiegend Forellen produziert.

Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz – GrdstVG) vom 28.07.1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.04.2006 (BGBl. I S. 855), hat der Gesetzgeber das Genehmigungsverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und das gerichtliche Zuweisungsverfahren gemäß §§ 13 bis 17 GrdstVG geregelt. Neben der Sicherung der Volksernährung war und ist die Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“ erklärtes Ziel des Gesetzes.

Schwerpunkt des Genehmigungsverfahrens ist die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Das Vorkaufsrecht steht hierbei leistungsfähigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Nichtlandwirten oder Nichtforstwirten zu.

Die Genehmigungsbehörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise.

Das Dezernat 25 ist den Genehmigungsbehörden übergeordnet.

Das Regierungspräsidium Kassel (Dezernat 25/6) ist landesweit für folgende Ordnungswidrigkeiten zuständig:

  • Düngegesetz (DüngG)
  • Düngeverordnung (DüV)
  • Düngemittelverordnung (DüMV)
  • Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV)
  • Bioabfallverordnung (mit Ausnahme der Nummern 1, 2 und 5) (BioAbfV)
  • Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Das Landpachtrecht in Hessen

Die Landpacht ist in den privatrechtlichen Teil der §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und in den öffentlich-rechtlichen Teil des Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG) unterteilt.

Während die Bestimmungen des BGB die Pflichten und Rechte der Verpächter und Pächter aufzeigen, regelt das Landpachtverkehrsgesetz, wie und wann die entsprechenden Landpachtverträge bei der zuständigen Behörde anzuzeigen sind und welche Maßnahmen die Behörde ergreifen kann.

Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise.

Das Dezernat 25 ist den Genehmigungsbehörden übergeordnet.