Rechts und links zwei erwachsene Personen, die in der Mitte ein kleines Kind an den Händen halten.

Jugendämter

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu der Rechtsaufsicht über Jugendämter, der Erstattung von Kosten der Jugendhilfe an Jugendämter durch das Land Hessen und zu dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Rechtsaufsicht über Jugendämter

Jugendhilfe

Das Regierungspräsidium Kassel ist Rechtsaufsichtsbehörde über die Jugendämter seines Bezirks.

Kostenerstattung in Jugendhilfeangelegenheiten

Bei bestimmten, gesetzlich definierten Fallgestaltungen ist das Land Hessen gegenüber Jugendämtern zur Erstattung der aufgewendeten Jugendhilfekosten verpflichtet; dies betrifft z.B. den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
Im Sachgebiet „Kostenerstattung nach SGB VIII“ werden die von den Jugendämtern zur Kostenerstattung vorgelegten Einzelfälle geprüft und entschieden sowie die entsprechenden Landeshaushaltsmittel verwaltet, wobei das Regierungspräsidium Kassel landesweit zuständig ist.

Weiterhin werden allgemeine Grundsatzfragen des SGB VIII bearbeitet und im Landesarbeitskreis „Wirtschaftliche Jugendhilfe und Kostenerstattung“ mitgewirkt.

Darüber hinaus erfolgt die finanzielle Abwicklung der Gewährung von Jugendhilfe an Deutsche im Ausland.

Rechtsgrundlagen

§ 88, §88a und §§ 89 ff. SGB VIII sowie angrenzende Rechtsgebiete (SGB I, SGB X, SGB XII, BGB, LAG etc.)

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