Die Waldverteilung ist sehr unterschiedlich. In der Wetterau und dem Gießener Becken beträgt der Waldanteil nur 15%. Hier dominiert die landwirtschaftliche Produktion aufgrund der fruchtbaren Böden. Auch in der Rhein-Main-Ebene ist der relativ geringe Waldanteil von 26% zum einen auf die nährstoffreichen landwirtschaftlich genutzten Böden, zum anderen aber auch auf den extrem hohen Flächenbedarf für den Bau von Siedlungen, Industrieanlagen und Verkehrserschließung im Ballungsraum zurückzuführen. Hohe Waldanteile mit über 50 % gibt es im Odenwald, Spessart, Taunus, Kellerwald, Reinhardswald und Knüll.
Die Oberen Forstbehörden (OFB) in den Regierungspräsidien haben folgende Aufgaben:
- Forsthoheit: Die Aufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG).
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Forstbetriebsvereinigungen. Sie werden von der OFB anerkannt.
- Aufgaben nach dem Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG)
- Aufgaben nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG).
Folgende Aufgabenbereiche werden für ganz Hessen bei den einzelnen Regierungspräsidien gebündelt:
- Forstliche Förderung von Körperschafts- und Privatwaldbesitzern (OFB RP Darmstadt).
- Ordnungswidrigkeiten im Wald (OFB RP Darmstadt).
- Institutionelle Förderung der elf hessischen Naturparke (OFB RP Gießen).
- Hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz (BJG), Hessischem Jagdgesetz (HJagdG) und Bundeswildschutzverordnung (Obere Jagdbehörde RP Kassel).
- Aufgaben aus dem Forstvermehrungsgutgesetz Kontrollbeauftragter sowie die Führung des Erntezulassungsregisters für geprüftes Vermehrungsgut (OFB RP Kassel).