Mann füllt im Büro einen Antrag aus

Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)

Ziel der regionalisierten Arbeitsmarktförderung ist die Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Mobilisierung von Talentreserven für die Fachkräftesicherung in Hessen.

Für Hessen als Ursprungsland der kommunalen Option ist Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich regionalisierte Arbeitsmarktpolitik. Sie gründet auf der Überzeugung, dass Arbeitsmarktförderung nur in enger Einbindung der Akteure vor Ort, also gemeinsam mit Jobcentern, Sozialamt, Jugendamt, Wirtschaftsförderung, kommunaler Sozialplanung sowie den regionalen Bildungs- und Qualifizierungsträgern, erfolgreich sein kann. Die regionale Arbeitsmarktförderung steht hierbei im Kontext der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in der Region, der bundesweiten und auch europäischen Politiken. In den unterschiedlich strukturierten Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen sind vor diesem Hintergrund ebenso unterschiedliche regionale Strategien und Ansätze erforderlich.

Das Land Hessen unterstützt mit dem Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget die 26 hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung ihrer regionalen Förderansätze.
Grundlage hierfür sind die jährlichen Zielvereinbarungen zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage von regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategien.

Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte.

Bildungs- und Beschäftigungsträger werden über die regionale Steuerung der Budgets in die Umsetzung der Förderangebote einbezogen.

Im Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget sind folgende Maßnahmenarten zuwendungsfähig:

  1. Ausbildungsvorbereitung

  2. Ausbildung und Ausbildungscoaching in anerkannten Ausbildungsberufen

  3. Qualifizierungsprojekte zur Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung

  4. Weiterbildungsmaßnahmen für Personal der Landkreise und kreisfreien Städte in der fachlichen Verantwortung für die in den Fördergrundsätzen genannten Zielgruppen.

Wichtiger Hinweis:

Anfragen zur Freigabe von Öffentlichkeitsmaterial, Publizitäten oder auch Presseberichten richten Sie bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse des HMSI: AQBudget@hsm.hessen.de

Die administrative Umsetzung des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets erfolgt seit 2015 beim Regierungspräsidium Kassel.

Postanschrift:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 57 - Förderungen
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Besuchsanschrift:
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel

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Stand: 25.05.2023 (Korrektur von Formeln bei den Gesamtsummen der einzelnen Jahre)

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Stand 01.07.2024

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Stand April 2023

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für Träger, auch als Verwendungsnachweis für Letztempfänger (Stand: 14.12.2020). Bitte mit Acrobat-Reader o.ä. öffnen, da es beim Öffnen im Browser zu Formelfehlern kommen kann.

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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge- bietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften

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