Erstattung der Kosten für Gebärdensprachedolmetscher

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In Hessen haben hör- oder sprachbehinderte Eltern (freiwillige Leistung des Landes Hessen) Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn sie z.B. für ein Elterngespräch mit der Tagesmutter ihres Kindes oder für die Teilnahme an einem Elternabend des Kindergartens einen Gebärdensprachedolmetscher benötigen. Das Regierungspräsidium Kassel erstattet auf Antrag die notwendigen Kosten für einen Gebärdensprachedolmetscher oder eine andere Kommunikationshilfe.

Antragsberechtigt sind alle hör- oder sprachbehinderte Eltern oder Alleinerziehende, deren Kinder eine Tageseinrichtung für Kinder (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, altersübergreifende Tageseinrichtung für Kinder) besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden und ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Das Regierungspräsidium Kassel ist für ganz Hessen zuständig. Der Erstattungsbetrag kann mit Einverständnis des Antragstellers auch direkt an den Gebärdensprachedolmetscher überwiesen werden.

Beim Regierungspräsidium Kassel wurde ein elektronischer Kreditorischer Rechnungs- und Gutschriftsworkflow eingeführt und Ihre Rechnungen werden ab dem 31.03.2022 elektronisch erfasst und bearbeitet.

Nähere Informationen zur Einreichung der Rechnungen entnehmen Sie bitte dem Infoschreiben.

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