Das Förderverfahren ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und über die Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Kinder- und Jugendhilfeverordnung – KJHV) geregelt.
Die Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen setzen sich aus folgenden Pauschalen zusammen:
- Grundpauschale je nach Alter und Betreuungsumfang der Kinder
- Pauschale zur Umsetzung des KiQuTG je nach Größe der Tageseinrichtung
- Qualitätspauschale für Kinder in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen arbeiten
- Pauschale für Schwerpunkt-Kitas für Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird, und/oder aus einkommensschwächeren Familien
- Pauschalen zur Förderung von Kindern mit Behinderung für jedes Kind bis zum Schuleintritt, das die Maßnahmenpauschale nach der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz erhält
- Kleinkita-Pauschale für eingruppige Kindertageseinrichtungen.
Stichtag für die Angaben im Antrag ist immer der 1. März.
Anträge für das Förderjahr 2026 können ab dem 1. März bis zum 1. Juni 2026 im Online-Verfahren gestellt werden.
Den Link für die Online-Antragstellung finden Sie am Ende dieses Textes. Träger, die bisher noch nicht über einen Zugang zum Online-Antragstellungsverfahren verfügen, müssen sich zunächst einmalig registrieren. Eine Anleitung für die Registrierung steht direkt unter dem Anmelde-Link für Sie zur Verfügung. Gleichzeitig ist die Übersendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bevollmächtigung für die zur Antragstellung berechtigten Personen (s. Authentifizierte Anmeldung) erforderlich. Erst dann kann die Registrierung für die Fachanwendung eKiFoeG Antragsmanagement freigeschaltet werden.
Träger, die über keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung verfügen, können Sie sich per E-Mail an Betriebskostenfoerderung-Kita@rpks.hessen.de wenden.
Bei den Downloads am Ende der Seite finden Sie die aktuellen Erläuterungen des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung. Zur Vorbereitung und zum Ausfüllen des Antrags beachten Sie bitte Teil A, der sich auf die Betriebskostenförderung für Tageseinrichtungen für Kinder bezieht.
Ergänzend dazu steht Ihnen eine Checkliste für die Beantragung der Sonderpauschale für Schwerpunkt-Kitas zur Verfügung.