Das Förderverfahren ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und über die Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Kinder- und Jugendhilfeverordnung – KJHV) geregelt.
Die Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen setzen sich aus folgenden Pauschalen zusammen:
- Grundpauschale je nach Alter und Betreuungsumfang der Kinder
- Pauschale zur Umsetzung des KiQuTG je nach Größe der Tageseinrichtung
- Qualitätspauschale für Kinder in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen arbeiten
- Pauschale für Schwerpunkt-Kitas für Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird, und/oder aus einkommensschwächeren Familien
- Pauschalen zur Förderung von Kindern mit Behinderung für jedes Kind bis zum Schuleintritt, das die Maßnahmenpauschale nach der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz erhält
- Kleinkita-Pauschale für eingruppige Kindertageseinrichtungen.
Stichtag für die Angaben im Antrag ist immer der 1. März.
Anträge für das Förderjahr 2024 können ab dem 1. März bis zum 1. Juni 2024 im Online-Verfahren oder mit Antragsvordruck in Papierform gestellt werden.
Den Link für die Online-Antragstellung finden Sie am Ende dieses Textes. Träger, die bisher noch nicht über einen Zugang zum Online-Antragstellungsverfahren verfügen, müssen sich zunächst einmalig registrieren. Gleichzeitig ist die Übersendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bevollmächtigung für die zur Antragstellung berechtigten Personen (s. Authentifizierte Anmeldung) erforderlich. Erst dann kann die Registrierung für die Fachanwendung eKifoeG-Antragsmanagement freigeschaltet werden.
Der Antragsvordruck in Papierform steht Ihnen bei den Downloads zur Verfügung.
Die Erläuterungen des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung finden Sie ebenfalls bei den Downloads. Zur Vorbereitung und zum Ausfüllen des Antrags beachten Sie bitte Teil A, der sich auf die Betriebskostenförderung für Tageseinrichtungen für Kinder bezieht.
Ergänzend dazu steht Ihnen eine Checkliste für die Beantragung der Sonderpauschale für Schwerpunkt-Kitas zur Verfügung.
In den Erläuterungen finden Sie auch Informationen zu den erhöhten Fördervoraussetzungen für die BEP-Qualitätspauschale für Kindertageseinrichtungen nach § 32 Abs. 3 HKJGB, die seit dem Förderjahr 2023 erfüllt sein müssen.“