Das Förderverfahren ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und über die Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Kinder- und Jugendhilfeverordnung – KJHV) geregelt.
Die Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen setzen sich aus folgenden Pauschalen zusammen:
- Grundpauschale je nach Alter und Betreuungsumfang der Kinder
- Pauschale zur Umsetzung des KiQuTG je nach Größe der Tageseinrichtung
- Qualitätspauschale für Kinder in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen arbeiten
- Pauschale für Schwerpunkt-Kitas für Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird, und/oder aus einkommensschwächeren Familien
- Pauschalen zur Förderung von Kindern mit Behinderung für jedes Kind bis zum Schuleintritt, das die Maßnahmenpauschale nach der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz erhält
- Kleinkita-Pauschale für eingruppige Kindertageseinrichtungen.
Stichtag für die Angaben im Antrag ist immer der 1. März.
Anträge für das Förderjahr 2026 können ab dem 1. März bis zum 1. Juni 2026 im Online-Verfahren gestellt werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie in Kürze an dieser Stelle.