Raum in einem Kindergarten

Förderung für Kindertageseinrichtungen

Die Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen bemisst sich nach § 32 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607).

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Das Förderverfahren ist in der Verordnung zur Ausführung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und über die Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2021 (GVBl. S. 129), geregelt.

Die Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen setzen sich aus folgenden Pauschalen zusammen:

  • Grundpauschale je nach Alter und Betreuungsumfang der Kinder
  • Pauschale zur Umsetzung des KiQuTG je nach Größe der Tageseinrichtung
  • Qualitätspauschale für Kinder in Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen arbeiten
  • Pauschale für Schwerpunkt-Kitas für Kindertageseinrichtungen mit hohem Anteil von Kindern aus Familien, in denen vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird, und/oder aus einkommensschwächeren Familien
  • Pauschalen zur Förderung von Kindern mit Behinderung für jedes Kind bis zum Schuleintritt, das die Maßnahmenpauschale nach der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz erhält
  • Kleinkita-Pauschale für eingruppige Kindertageseinrichtungen.

Der Förderantrag ist spätestens bis zum 1. Juni des jeweiligen Antragsjahres an das Regierungspräsidium in Kassel zu richten.

Stichtag für die Angaben im Antrag ist immer der 1. März.

Der Antrag kann im Online-Verfahren gestellt werden; den Link finden Sie am Ende dieses Textes. Träger, die bisher noch nicht über einen Zugang zum Online-Antragstellungsverfahren verfügen, müssen sich zunächst einmalig registrieren. Gleichzeitig ist die Übersendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bevollmächtigung für die zur Antragstellung berechtigten Personen (s. Authentifizierte Anmeldung) erforderlich. Erst dann kann die Registrierung für die Fachanwendung eKifoeG-Antragsmanagement freigeschaltet werden.

Den Antragsvordruck in Papierform und die Erläuterungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung finden Sie bei den Downloads.

Zum Ausfüllen des Antrags beachten Sie bitte die Seiten 4 bis 33. Ergänzend dazu steht Ihnen eine Checkliste für die Beantragung der Sonderpauschale für Schwerpunkt-Kitas zur Verfügung.

In den Erläuterungen finden Sie auch Informationen zu den erhöhten Fördervoraussetzungen für die BEP-Qualitätspauschale für Kindertageseinrichtungen nach § 32 Abs. 3 HKJGB, die ab dem Förderjahr 2023 erfüllt sein müssen.