Kinder im Kindergarten

Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag im Kindergarten

Der Besuch des Kindergartens vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist 6 Stunden täglich gebührenfrei. Das Land unterstützt die für die Kinderbetreuung zuständigen Städte und Kommunen bei ihrer Aufgabe im Rahmen der Landesförderung mit Landesmitteln, damit sie täglich sechs Stunden im Kindergarten beitragsfrei stellen können.

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Mit Wirkung vom 01.08.2018 ist die Landesförderung für die Freistellung neu geregelt worden.
Für den Erhalt der Landesförderung ist eine Antragstellung der freistellenden Kommune erforderlich. Näheres bitte ich dem Merkblatt zu entnehmen.

Anträge auf ergänzende Zuweisung für Kinder mit Wohnsitz außerhalb Hessens seitens der Kommunen sind gemäß § 32c Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) ab dem Jahr 2019 bis zum 15. Oktober des Jahres beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.