Zwei Kinder auf der Rutsche

Starke Teams, starke Kitas

Ziel des Programms ist es, die Personalstruktur in der hessischen Kindertagesbetreuung im Gesamten zu stärken sowie im Besonderen das Zusammenwachsen von multiprofessionellen und neu zusammengesetzten Teams zu begleiten.

Aktuelle Information

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat einen zweiten Antragslauf für das Förderprogramm „Starke Teams – Starke Kitas II“ ermöglicht.

Antragszeitraum: 03.11.2025 – 16.11.2025

Der Antrag kann im genannten Zeitraum hier Öffnet sich in einem neuen Fenstereingereicht werden.

Die Fördervoraussetzungen bleiben unverändert. Förderberechtigt sind weiterhin nur Einrichtungen, die spätestens zum 01.07.2025 über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt zum 01. April 2026 in einer Summe.

Verwendungsnachweisfrist

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat den Förderzeitraum für das Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas II“ bis zum 31.12.2026 (zuvor 31.07.2026) verlängert.

Im Zuge dieser Verlängerung verschieben sich die Fristen für die Einreichung der Verwendungsnachweise wie folgt:

  • Für Kindertageseinrichtungen:
    Die Verwendungsnachweise sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.03.2027 einzureichen (zuvor 01.08.2026 bis 31.10.2026).
  • Für Kindertagespflegepersonen:
    Die Verwendungsnachweise sind ebenfalls im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.03.2027 einzureichen (zuvor 01.08.2026 bis 31.10.2026).
  • Für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter):
    Die gesammelten Verwendungsnachweise sind bis spätestens 31.05.2027 vorzulegen (zuvor 31.12.2026).

Förderfähig sind Maßnahmen der Richtlinien, die in der Zeit vom 01.11.2023 bis 30.06.2025 (erster Förderdurchlauf) bzw. vom 01.07.2025 bis 31.12.2026 (zweiter Förderdurchlauf) durchgeführt werden. Maßgeblich ist der Abschluss von Arbeitsverträgen oder Kaufverträgen, die Anmeldung zu Kursen, etc. im Förderzeitraum. Die Maßnahmen müssen im Förderzeitraum gebucht und bezahlt werden sowie stattgefunden haben bzw. zugestellt sein. Eine Übertragung der Fördermittel vom ersten auf den zweiten Lauf ist nicht zulässig.

Hinweis zum zweiten Förderdurchlauf: Die innerhalb des ersten Förderdurchlaufs begonnenen und bewilligten Maßnahmen „Pauschale „Digitale Ausstattung: Software“, „Pauschale zum Einsatz von Verwaltungskräften“ sowie „Pauschale zum Einsatz von Hauswirtschaftskräften und haushaltsnahen Dienstleistungen“ können fortgeführt werden. Somit war hier der vorzeitige Maßnahmenbeginn bereits ab dem 01.11.2023 möglich. Durchzuführen und abzurechnen sind diese Maßnahmen jedoch getrennt für den ersten und zweiten Förderdurchlauf, eine „Übertragung“ von Fördermitteln in den zweiten Lauf ist nicht möglich.

Antragsberechtigt sind:

Pro öffentlich geförderter Kindertagespflegeperson, die zum 01.03.2024 (erster Förderdurchlauf) bzw. zum 01.03.2025 (zweiter Förderdurchlauf) im jeweiligen Jugendamtsbezirk tätig ist, können jeweils 1.000 Euro beim RP Kassel beantragt werden.

Zur Antragstellung bei den zuständigen Jugendämtern sollen die Kindertagespflegepersonen den Musterantrag im Downloadbereich verwenden.

Die Auszahlung erfolgt im ersten Förderdurchlauf zum 15.08.2024 und im zweiten Förderdurchlauf zum 15.10.2025. Die Jugendämter bewilligen die vom RP erhaltenen Mittel zur Verwendung für die Maßnahmen der Richtlinie an die Tagespflegepersonen weiter.

Der Nachweis der Mittelverwendung der Kindertagespflegepersonen ist im ersten Förderdurchlauf vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 und im zweiten Förderdurchlauf vom 01.01.2027  bis 31.03.2027 mit dem entsprechenden Vordruck (s. Downloads/ Wird für den 2. Förderlauf in Kürze im Downloadbereich bereitgestellt) beim zuständigen Jugendamt einzureichen.

Der Nachweis der Mittelverwendung für örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind bis spätestens 31.05.2027 der Bewilligungsbehörde vorzulegen. 

In Abstimmung mit den Kitas wählen Träger von Kindertageseinrichtungen die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog. Für die Kindertageseinrichtungen stehen bestimmte Budgets als Maximalbetrag nach Größenklasse gestaffelt zur Verfügung.

Die Auszahlung erfolgt in zwei gleich hohen Raten, beim ersten Förderdurchlauf zum 15.11.2024 und 01.04.2025, beim zweiten Durchlauf zum 15.11.2025 und 01.04.2026

Im Downloadbereich finden einen Vordruck zur Vorbereitung des Verwendungsnachweises (Für den zweiten Förderlauf wird dieser zu gegebener Zeit bereitgestellt.). Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht der Verwendungsnachweis ist, sondern Ihnen einen Eindruck zu den Angaben des Verwendungsnachweises geben soll. Der Verwendungsnachweis wird Ihnen, ähnlich wie der Online-Antrag, zu gegebener Zeit über einen Link zur Verfügung gestellt.

Die Verwendungsnachweise im zweiten Förderdurchlauf sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.03.2027 einzureichen

Bitte nutzen Sie vor der Antragstellung das Planungstool im Downloadbereich, um die Größenklasse Ihrer Einrichtung zu ermitteln und die Maßnahmen zu planen.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht zwischengespeichert werden kann. Bitte planen Sie dies entsprechend ein.

Bitte beachten Sie zudem, dass es nur möglich ist, genau einen Antrag pro Kindertageseinrichtung zu stellen. Es ist nicht gestattet, mehrere Anträge für dieselbe Kindertageseinrichtung einzureichen.

In der Vergangenheit gab es vereinzelt Probleme bei der Antragsstellung über Elster. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Elster-Formular ordnungsgemäß absenden und anschließend das PDF zum Ausdrucken sowie eine Bestätigungsmail erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, überprüfen Sie bitte den Versand und stellen Sie sicher, dass der Antrag nicht nur gespeichert wurde.

Wir empfehlen Ihnen, das Budget vollständig auszuschöpfen.

FAQ

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu STSK

Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Programm "Starke Teams, starke Kitas" ergeben und auf Fragen zum Verwendungsnachweis, sie werden laufend aktualisiert.

Kontakt

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