- Förderfähig sind Maßnahmen der Richtlinie, die in der Zeit vom 01.11.2023 bis 30.06.2025 durchgeführt werden. Maßgeblich ist der Abschluss von Arbeitsverträgen oder Kaufverträgen, die Anmeldung zu Kursen, etc. im Förderzeitraum. Die Maßnahmen müssen im Förderzeitraum gebucht und bezahlt werden sowie stattgefunden haben bzw. zugestellt sein.
Förderprogramm
Starke Teams, starke Kitas
Antragsberechtigt sind:
Pro öffentlich geförderter Kindertagespflegeperson, die zum 01.03.2024 im jeweiligen Jugendamtsbezirk tätig ist, können 1.000 Euro beim RP Kassel beantragt werden.
Zur Antragstellung bei den zuständigen Jugendämtern sollen die Kindertagespflegepersonen den Musterantrag im Downloadbereich verwenden.
Die Auszahlung erfolgt zum 15.08.2024. Die Jugendämter bewilligen die vom RP erhaltenen Mittel zur Verwendung für die Maßnahmen der Richtlinie an die Tagespflegepersonen weiter.
Der Nachweis der Mittelverwendung der Kindertagespflegepersonen ist vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 mit dem entsprechenden Vordruck (s. Downloads) beim zuständigen Jugendamt einzureichen.
Der Nachweis der Mittelverwendung der Jugendämter hat anschließend bis zum 31.12.2025 mit dem Vordruck Verwendungsnachweis Jugendämter sowie Anlage zum Verwendungsnachweis Jugendämter (s. Downloads) an das Regierungspräsidium Kassel zu erfolgen.
In Abstimmung mit den Kitas wählen Träger von Kindertageseinrichtungen die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog. Für die Kindertageseinrichtungen stehen bestimmte Budgets als Maximalbetrag nach Größenklasse gestaffelt zur Verfügung.
Die Auszahlung erfolgt in zwei gleich hohen Raten zum 15.11.2024 und 01.04.2025
Im Downloadbereich finden Sie einen Vordruck zur Vorbereitung des Verwendungsnachweises. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nicht der Verwendungsnachweis ist, sondern Ihnen einen Eindruck zu den Angaben des Verwendungsnachweises geben soll. Der Verwendungsnachweis wird Ihnen, ähnlich wie der Online-Antrag, zu gegebener Zeit über einen Link zur Verfügung gestellt.
Bitte nutzen Sie vor der Antragstellung das Planungstool im Downloadbereich, um die Größenklasse Ihrer Einrichtung zu ermitteln und die Maßnahmen zu planen.
Information zu den Pauschalen:
Solange Sie die Maßnahmen in der angegebenen Anzahl durchführen, steht Ihnen die Förderpauschale in voller Höhe zu, auch, wenn z.B. der Anschaffungspreis unter der Pauschale liegt. Über die Pauschale hinausgehende Ausgaben sind von Ihnen selbst zu tragen. Es ist nach erfolgter Bewilligung möglich, Maßnahmen, die sich als nicht durchführbar erweisen durch andere Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie zu ersetzen.
Eine Rückzahlung von Mitteln in diesen Fällen ist nur dann erforderlich, wenn Maßnahmen nicht durchgeführt und auch nicht durch andere förderfähige Maßnahmen ersetzt werden konnten.
D.h. sollten Sie auch andere Maßnahmen als bewilligt durchführen, achten Sie bitte darauf, dass Sie mit den „tatsächlich durchgeführten Maßnahmen x deren Pauschale“ die bewilligte Fördersumme erreichen, andernfalls wird eine Rückforderung geprüft.
Beispiel:
Es wurde 4 x die Maßnahme Hardware beantragt und bewilligt (4 x 500,00 € = 2.000,00 €). Angeschafft wurde jedoch nur 1 x Hardware (= hierfür stehen - unabhängig vom Kaufpreis - die 500,00 € zu). Die übrigen 1.500,00 € können für andere Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog verwendet werden. Statt der 3 x Hardware kann z.B. auch 5 x die Pauschale für ergonomisches erwachsenengerechtes Mobiliar umgesetzt werden (5 x 300,00 € = 1.500,00 €). Damit wären die bewilligten 2.000,00 € erreicht.
Wird der Gesamtbetrag der Bewilligung überschritten, ist der Differenzbetrag aus Eigenmitteln des Trägers zu decken.
Hinweis zur Pauschale „Hardware“: Zubehör wie Tastatur, Maus, Speicherkarten, etc. stellen keine eigenständige Maßnahme dar. Sie werden als Zubehör in Verbindung mit dem förderfähigen Endgerät als eine Pauschale in Höhe von 500 Euro abgerechnet.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht zwischengespeichert werden kann. Bitte planen Sie dies entsprechend ein.
Bitte beachten Sie zudem, dass es nur möglich ist, genau einen Antrag pro Kindertageseinrichtung zu stellen. Es ist nicht gestattet, mehrere Anträge für dieselbe Kindertageseinrichtung einzureichen.
Wir empfehlen Ihnen, das Budget vollständig auszuschöpfen.
Antragsfrist: 26.04.2024 bis 31.08.2024