Kinder im Kindergarten

Landesförderung für Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)

Gefördert wird die kontinuierliche fachliche Beratung und Begleitung von Tageseinrichtungen zu den Grundsätzen und Prinzipien des Bildungs- u. Erziehungsplan nach § 32 Abs. 3 HKJGB.

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Öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern von Fachberatungen, welche Tageseinrichtungen nach § 32 Abs. 3 kontinuierlich über die pädagogische Arbeit nach den Grundzügen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans beraten und diese begleiten, wird, wenn sie entsprechend qualifiziert sind, eine jährliche Pauschale in Höhe von bis zu 550 Euro je beratener Tageseinrichtung gewährt.

Der Förderantrag steht für Sie als Download zur Verfügung. Der Antrag ist bis zum 15.04.2023 beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Dem Antrag beizufügen sind die Bestätigungen der beratenen Tageseinrichtungen; hierfür steht ebenfalls ein Formular als Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bestätigung nur durch die Tageseinrichtung (Einrichtungsleitung) selbst erfolgen kann.

Für eine reibungslose Antragsbearbeitung wäre es hilfreich, wenn Sie bei Tageseinrichtungen, die von einer gemeinsamen Leitung oder einer Pädagogischen Gesamtleitung geführt werden, einen entsprechenden Hinweis anbringen könnten.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass die im Antragsformular anzugebene Fachberaternummer im Regierungspräsidium Kassel bei erstmaliger Antragstellung auf Landesförderung für Fachberatung vergeben wird.

Wegen des Umfangs der Antragsunterlagen bitten wir von der Übersendung der Unterlagen per E-Mail abzusehen.

Bitte beachten Sie die Erläuterungen. Die Erläuterungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Landesförderung für Kindertagesbetreuung finden Sie bei den Downloads. Ausführungen zur Fachberatungsförderung finden Sie im Abschnitt C.

Bitte beachten Sie: Ab 2023 ändern sich die gesetzlichen Anforderungen zur Qualifizierung der Fachberater*innen!

Ab dem Jahr 2023 gilt die Fachberatung als entsprechend qualifiziert, wenn alle in der Fachberatung tätigen Personen an

- einer entsprechenden Grundqualifizierung im Umfang von mindestens drei Tagen und

- im Abstand von drei Jahren an Aufbauqualifizierungen im Umfang von mindestens einem Tag teilgenommen haben.

Entsprechende Informationen zu den Qualifizierungsangeboten finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster

Zuwendungsempfänger, die die Landesförderung nach § 32b Abs. 1 HKJGB beantragt haben, verpflichten sich die Angaben in den Anträgen auf Förderung durch geeignete Unterlagen zu belegen und diese auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Gemeinsam wurde mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Checkliste zur Dokumentation der Angaben in den Anträgen auf Förderung nach § 32b Abs. 1 HKJGB erarbeitet. Die Checkliste soll Ihnen als Hilfestellung dienen, eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation im Falle einer Prüfung durch das Regierungspräsidium Kassel oder den Hessischen Rechnungshof vorzulegen.

Die Checkliste für die Landesförderung für Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), (§ 32b Abs. 1 HKJGB) finden Sie ebenfalls bei den Downloads.