Öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern von Fachberatungen, welche Tageseinrichtungen nach § 32 Abs. 3 kontinuierlich über die pädagogische Arbeit nach den Grundzügen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans beraten und diese begleiten, wird, wenn sie entsprechend qualifiziert sind, eine jährliche Pauschale in Höhe von bis zu 550 Euro je beratener Tageseinrichtung gewährt.
Der Förderantrag ist bis zum 15.04. beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Dem Antrag beizufügen sind die Bestätigungen der beratenen Tageseinrichtungen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bestätigung nur durch die Tageseinrichtungen (Einrichtungsleitung) selbst erfolgen kann.
Der Förderantrag für das Haushaltsjahr 2025 wird Ihnen demnächst hier als Download zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie, dass die Erläuterungen zur Landesförderung für Kinderbetreuung im Bereich der Fachberatungsförderung zum Stand 01. Januar 2024 angepasst wurden. Die aktualisierten Erläuterungen des Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Landesförderung für Kindertagesbetreuung finden Sie bei den Downloads. Ausführungen zur Fachberatungsförderung finden Sie im Abschnitt C. Hier weise ich insbesondere auf die ab 2025 geltende Definition eines kontinuierlichen Beratungsverhältnisses hin.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Qualifizierung der Fachberater*innen haben sich ab dem Jahr 2023 geändert. Entsprechende Informationen zu den Qualifizierungsangeboten finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster
Zuwendungsempfänger, die die Landesförderung nach § 32b Abs. 1 HKJGB beantragt haben, verpflichten sich die Angaben in den Anträgen auf Förderung durch geeignete Unterlagen zu belegen und diese auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Gemeinsam wurde mit dem Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales eine Checkliste zur Dokumentation der Angaben in den Anträgen auf Förderung nach § 32b Abs. 1 HKJGB erarbeitet. Die Checkliste soll Ihnen als Hilfestellung dienen, eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation im Falle einer Prüfung durch das Regierungspräsidium Kassel oder den Hessischen Rechnungshof vorzulegen.
Die aktualisierte Checkliste für die Landesförderung für Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), (§ 32b Abs. 1 HKJGB) finden Sie ebenfalls bei den Downloads.
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