Landesförderung für Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), (§ 32b Abs. 1 HKJGB)
Öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern von Fachberatungen, welche Tageseinrichtungen nach § 32 Abs. 3 kontinuierlich über die pädagogische Arbeit nach den Grundzügen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans beraten und diese begleiten, wird, wenn sie entsprechend qualifiziert sind, eine jährliche Pauschale in Höhe von bis zu 550 Euro je beratener Tageseinrichtung gewährt.
Der Förderantrag steht für Sie als Download zur Verfügung. Der Antrag ist bis zum 15.04.2026 beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Dem Antrag beizufügen sind die Bestätigungen der beratenen Tageseinrichtungen; hierfür steht ebenfalls ein Formular als Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bestätigung nur durch die Tageseinrichtung (Einrichtungsleitung) selbst erfolgen kann. Für eine reibungslose Antragsbearbeitung wäre es hilfreich, wenn Sie bei Tageseinrichtungen, die von einer gemeinsamen Leitung oder einer Pädagogischen Gesamtleitung geführt werden, einen entsprechenden Hinweis anbringen könnten.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass die im Antragsformular anzugebene Fachberaternummer im Regierungspräsidium Kassel bei erstmaliger Antragstellung auf Landesförderung für Fachberatung vergeben wird.
Wegen des Umfangs der Antragsunterlagen bitten wir von der Übersendung der Unterlagen per E-Mail abzusehen.
Die aktualisierten Erläuterungen des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Landesförderung für Kindertagesbetreuung finden Sie bei den Downloads. Ausführungen zur Fachberatungsförderung finden Sie im Abschnitt C. Bitte beachten Sie die ab dem Förderjahr 2025 geltende Definition eines kontinuierlichen Beratungsverhältnisses.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Sinne der Gleichbehandlung für den Zeitraum „12 Monate vor Antragstellung“ stets der 12-Monatszeitraum vor dem 15.04. herangezogen wird.
Entsprechende Informationen zu den Qualifizierungsangeboten für die Fachberatungen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster
Zuwendungsempfänger, die die Landesförderung nach § 32b Abs. 1 HKJGB beantragt haben, verpflichten sich die Angaben in den Anträgen auf Förderung durch geeignete Unterlagen zu belegen und diese auf Verlangen bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Gemeinsam wurde mit dem Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales eine Checkliste zur Dokumentation der Angaben in den Anträgen auf Förderung nach § 32b Abs. 1 HKJGB erarbeitet. Die Checkliste soll Ihnen als Hilfestellung dienen, eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation im Falle einer Prüfung durch das Regierungspräsidium Kassel oder den Hessischen Rechnungshof vorzulegen.
Die Checkliste für die Landesförderung für Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP), (§ 32b Abs. 1 HKJGB) finden Sie ebenfalls bei den Downloads.