Ziel der Förderung ist es, das pädagogisch tätige Personal in den hessischen Kindertageseinrichtungen im Alltag zu entlasten. Hierzu finanzierte das Land im Kita-Jahr 2025/2026 mit Mitteln des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in der am 01.01.2025 geltenden Fassung nach den Maßgaben der Förderrichtlinie „Kita-Assistenz“ vom 11.07.2025 (StAnz. 32/2025, S. 854) Assistenzkräfte, die außerhalb des gesetzlichen Fachkraftkatalogs eingesetzt werden.
Träger, die bereits auf Grundlage der Förderrichtlinie „Kita-Assistenz“ vom 11.07.2025 gefördert wurden, können für Assistenzkräfte einen Folgeantrag für den Förderzeitraum vom 01.08.2026 bis spätestens zum 31.12.2026 stellen (Bestandsförderung). Die Verlängerung der Förderung wird mit Landesmitteln finanziert.
Antragsberechtigt sind die Träger für ihre hessischen Kindertageseinrichtungen, die zum 01.03.2025 über eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügen und deren Kita-Assistenzen bereits nach Maßgabe der Förderrichtlinie vom 11.07.2025 gefördert worden sind.
Antragsfrist: 01.07.2026 bis 01.09.2026
Kita-Assistenzen sind in den Einrichtungen zu beschäftigen, in denen sie bereits vor dem 01.08.2026 beschäftigt waren bzw. neue Kita-Assistenzen sind in den Einrichtungen einzustellen, die bereits auf Grundlage der Förderrichtlinie „Kita-Assistenz“ vom 11.07.2025 gefördert wurden.
Für die Kindertageseinrichtungen stehen jeweils Budgets zur Verfügung, welche sich nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinie zur Bestandsförderung zum Stichtag 01.03.2025 richten:
- 5.500,00 € für kleine Einrichtungen unter 50 betreuten Kindern
- 7.100,00 € für mittlere Einrichtungen zwischen 50 bis 100 betreuten Kindern
- 8.300,00 € für große Einrichtungen ab 100 betreuten Kindern
Den Link für die digitale Antragstellung finden Sie unten im Download-Bereich.
Sie können abweichend vom Maximalbetrag freiwillig einen niedrigeren Förderbetrag wählen.
Der Nachweis der Mittelverwendung für den Förderzeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2026 ist bis spätestens vier Monate nach Ende dieses Förderzeitraums einzureichen, spätestens bis zum 30.11.2026.
Für die Bestandsförderung ist der Verwendungsnachweis bis spätestens vier Monate nach Ende des Förderzeitraums, spätestens zum 30.04.2027, einzureichen. Näheres hierzu regelt der Zuwendungsbescheid.
Der Verwendungsnachweis wird Ihnen jeweils, ähnlich wie der Online-Antrag, zu gegebener Zeit über einen Link hier auf der Homepage zur Verfügung gestellt.