Kinde spielen im Sandkasten

Kita-Assistenz

Durch Personalkostenzuschüsse für Kita-Assistenzen, die bestimmte Aufgaben übernehmen, soll das Fachpersonal in den Kitas entlastet werden.

Förderankündigung

Bestandsförderung „Kita-Assistenz“

Das Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) plant eine Verlängerung des Förderprogramms „Kita-Assistenz“ bis Ende 2026.

Träger von Kindertageseinrichtungen, die bereits auf Grundlage der Förderrichtlinie „Kita-Assistenz“ vom 11.07.2025 gefördert wurden, sollen auf Grundlage der geplanten Richtlinie zur Bestandssicherung einen Folgeantrag für den Förderzeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.12.2026 stellen können. Die Anträge können voraussichtlich vom 01.06.2026 bis 01.09.2026 digital auf dieser Webseite gestellt werden.

Hier finden Sie die Förderankündigung inklusive Anschreiben des HMSI, aus der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sowie die Eckpunkte des Programms hervorgehen. Eine Konkretisierung erfolgt mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie, die derzeit durch das HMSI erarbeitet wird.

Anschreiben des HMSIÖffnet sich in einem neuen Fenster

Ankündigung und Förderaufruf zur Verlängerung bis Ende 2026 

Ziel der Förderung ist es, das pädagogisch tätige Personal in den hessischen Kindertageseinrichtungen im Alltag zu entlasten und eine modellhafte Erprobung des Einsatzes und der Förderung einer Kita-Assistenz in den Kindertageseinrichtungen in Hessen durchzuführen.

Zuwendungsfähig sind die für den Arbeitgeber anfallenden Personalausgaben für Kita-Assistenzkräfte außerhalb des Fachkraftkatalogs nach § 25b HKJGB, die durch die Beschäftigung zusätzlicher Kita-Assistenzkräfte oder aufgrund der Aufstockung der Stunden bei vorhandenen Kita-Assistenzkräften entstehen. Ausgenommen sind über eine Personalagentur oder einen sonstigen Dritten eingesetzte Assistenzen. Der Förderzeitraum umfasst den 01.08.2025 bis 31.07.2026.

Der im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeitsbeginn (bei Neueinstellung) oder Beginn der Stundenaufstockung darf nicht vor dem 01.08.2025 liegen. Der Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. der Abschluss des Änderungsvertrages bei Stundenaufstockung kann vor dem 01. August 2025 erfolgt sein.

Antragsberechtigt sind die Träger für ihre hessischen Kindertageseinrichtungen, die zum 01.03.2025 über eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügen. Ein Träger kann insgesamt maximal 20 Anträge für seine Einrichtungen stellen.

Den Link für die digitale Antragstellung finden Sie unten im Download-Bereich.

Antragsfrist: 15.07.2025 bis 28.02.2026

Für die Kindertageseinrichtungen stehen jeweils Budgets zur Verfügung, welche sich nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinie zum Stichtag 01.03.2025 richten:

  • 13.000,00 € für kleine Einrichtungen mit weniger als 50 betreuten Kindern
  • 17.000,00 € für mittlere Einrichtungen mit 50 bis 100 betreuten Kindern
  • 20.000,00 € für große Einrichtungen ab 100 betreuten Kindern

Bitte nutzen Sie vor der Antragstellung das Planungstool im Downloadbereich, um die Größenklasse Ihrer Einrichtung zu ermitteln und ggf. Ihre Kosten zu planen. Sie können abweichend vom Maximalbetrag freiwillig einen niedrigeren Förderbetrag wählen.

Der Nachweis der Mittelverwendung ist bis spätestens vier Monate nach Ende des Förderzeitraums, spätestens zum 30.11.2026, einzureichen.

Der Verwendungsnachweis wird Ihnen, ähnlich wie der Online-Antrag, zu gegebener Zeit über einen Link zur Verfügung gestellt.

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