Fischerboot auf hoher See.

Obere Fischereibehörde

Aufgaben der oberen Fischereibehörde

Lesedauer:1 Minute
  • Durchführung des Hessischen Fischereigesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen (z.B. Erteilung von Elektrobefischungs- und Ausnahmegenehmigungen, Prüfung der Hegepläne, etc.)

  • Förderung der Angelfischerei und der Fischereiwirtschaft

  • Fischereifachliche Stellungnahmen

  • Staatliche Fischereischule des Landes Hessen

  • Ausbildungsberatung für den Ausbildungsberuf Fischwirt

Fischerei & Artenschutz

Die Termine der Fischereiaufseher-Lehrgänge des Landes Hessen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht. Die Anmeldungen werden zentral in Darmstadt bearbeitet.

Das Schulungsangebot besteht aus Veranstaltungen im Frühjahr und im Herbst, die entweder Online oder als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie hierbei die entsprechenden Anmeldefristen.

Nähere Informationen zu den Terminen und zur Durchführung entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Anmeldung und Durchführung Fischereiaufseherlehrgänge auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter nachfolgendem Link:

Downloads RP DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster

Mit der Einführung des seit 29.11.2022 gültigen neuen Hessischen Fischereigesetzes werden die Verwendungszwecke der Fischereiabgabe neu und ausführlich geregelt.
Die Aquakultur und die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte sind bei den Verwendungszwecken der Fischereiabgabe nicht mehr aufgeführt. Eine entsprechende Förderung ist somit nicht mehr möglich. 

Ab dem 01.01.2024 besteht die Möglichkeit Anträge auf Förderung im Rahmen der Fischereiabgabe auch Online zu stellen. Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link:

https://antrag.hessen.de/FischereifoerderungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Der oder die Fischerei- oder Fischereiausübungsberechtigte hat eine Fangstatistik in der Form des hier vorgegebenen Musters zu führen. Die Statistik ist mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und den Fischereibehörden auf Verlangen mitzuteilen (§ 9 Hessische Fischereiverordnung).

Die Obere Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Kassel unterstützt das Projekt zur Wiederansiedelung des Schneiders (Alburnoides bipunctatus) im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön mit Mitteln aus der Fischereiabgabe des Landes Hessen.