Teil eines Spatens in der Erde

Träger öffentlicher Belange

Bei einer Vielzahl von Projekten werden im Rahmen öffentlich-rechtlicher Planungen landwirtschaftliche Flächen beansprucht, die eine hohe Bedeutung für die landesweite Produktion haben.

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Im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 4 des LFN-Reformgesetzes werden als Träger öffentlicher Belange (TÖB) Fragen der Landwirtschaft und der Agrarstruktur in Verfahren der oberen Verwaltungsbehörde wahrgenommen.

Das Dezernat 25 verfasst Stellungnahmen als Vertretung des Belangs Landwirtschaft - im Rahmen der "Zuständigkeit im Regierungsbezirk Kassel" bei:

  • Raumordnungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz (ROG)
  • Abweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG)
  • Planfeststellungsverfahren nach dem HVwVfG i.V.m. FStrG, EnWG, AEG
  • Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, insbesondere
    • Tierhaltungsanlagen
    • Windkraftanlagen
    • Biogasanlagen
    • Leitungsbau
  • Genehmigungsverfahren nach dem BBergG
  • Ausweisung von Schutzgebieten nach dem Hessischen Naturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz
  • forst- und naturschutzrechtliche Verfahren
  • Eingriffen auf landwirtschaftlichen Fläche zum vorsorgenden Bodenschutz
  • Zusammenarbeit und Beteiligungsverfahren mit dem Landesagrarausschuss und den Gebietsagrarausschüssen
  • Fachaufsicht über die für landwirtschaftliche Belange zuständigen Kreisbehörden

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