Zollstock, Bleistift und Ziegelsteine auf einem Bauplan

Investitionen

Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen im Bereich der Jugend- und Familienhilfe (z.B. Jugendherbergen, Naturfreundehäuser, Jugendbildungsstätten, Freizeitheime usw.).

Im Einzelnen können dies sein: Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt je nach Art der Einrichtung durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales oder das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet und prüft die Förderanträge, bewilligt die Zuwendungen, bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben in ganz Hessen.

Rechtsgrundlagen

  • Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR - (für bis 2023 begonnene Verfahren)
  • Investitionsförderungsrichtlinie - IFR - (ab 2024)
  • Landeshaushaltsordnung - LHO -