Internationale Jugendarbeit

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Das Regierungspräsidium Kassel ist landesweit zuständig für die Förderung von Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit aus den Förderprogrammen des Landes Hessen, der Zentral- bzw. der Länderstelle des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW), des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW), des Deutsch-Griechischen Jugendwerkes (DGJW), des Koordinierungsbüros für den deutsch-israelischen Jugendaustausch ConAct, des Koordinierungsbüros für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) für Träger, die keinem Dachverband angehören bzw. für kommunale Träger. Dazu gehören: Beratung, Antragsprüfung, Bewilligung, Verwendungsnachweisprüfung und Zahlbarmachung der Fördermittel.

Rechtsgrundlagen

  • Hinweise zur Förderung von Maßnahmen der Int. Jugendarbeit des Hessischen Sozialministeriums
  • Kinder- und Jugendplan des Bundes - KJP -
  • Landeshaushaltsordnung - LHO -
  • Bundeshaushaltsordnung - BHO -
  • Richtlinien der Jugendwerke


Was bedeutet internationaler Jugendaustausch

"Eine x-beliebige Jugendfreizeit an der Adria kann natürlich nicht bezuschusst werden". Es gibt klare Förderkriterien. Dabei steht die Begegnung mit jungen Menschen aus anderen Ländern im Mittelpunkt, die selbstverständlich einen pädagogischen Wert haben muss. Schließlich dient der Jugendaustausch der Völkerverständigung.
So finden im Rahmen einer Städtepartnerschaft, über die Jugendfeuerwehr, den Sportverein oder einen Jugendverband vielfältige Begegnungen statt. Jugendliche machen mit ihren gleichaltrigen Gästen aus der Partnerstadt Workshops über die Kultur ihrer Heimat. Andere treffen sich in Gedenkstätten und befassen sich mit der gemeinsamen Geschichte. Deutsche Jugendliche reisen mit ihren türkischen Nachbarn in die Türkei und lernen etwas über deren kulturelle oder religiöse Herkunft.
Auch wenn heute die Überwindung alter Feindbilder eine andere Bedeutung hat als in der Nachkriegszeit, sind auch für die junge Generation immer noch historische Belastungen zu überwinden. Etwa im Austausch mit Polen und Israel spielt auch dieser Aspekt eine wichtige Rolle. Der Mensch in einer globalisierten Welt braucht die Fähigkeit, selbstbewusst und sensibel auf andere Menschen, deren Kulturen und Traditionen einzugehen. Das erlernt sich nicht allein in der Schule und durch Urlaubsreisen. Internationale Jugendbegegnungen mit pädagogischem Wert sind und bleiben wichtig.

Wer fördert was?

Im Jahre 2019 hat das RP Kassel für Maßnahmen des Jugendaustausches in Hessen ca. 180.000 € ausgegeben, von denen ca. 1.800 Jugendliche profitiert haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aktivitäten hier stattfinden oder Jugendliche aus Hessen in andere Länder reisen. Grundlage für die Förderung sind auch die "Leitlinien der Internationalen Jugendarbeit in Hessen".

Die Mittel werden auch von verschiedenen bilateralen Organisationen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören das Deutsch-Französische Jugendwerk, das Deutsch-Polnische Jugendwerk, das Deutsch-Griechische Jugendwerk, die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch. Die Organisation ConAct kümmert sich um Kontakte nach Israel und TANDEM ist für den Austausch mit der Tschechischen Republik zuständig. Außerdem stehen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes, sowie von der Hessischen Landesregierung Mittel zur Verfügung. Die Landesgelder sind natürlich in erster Line dafür gedacht, Kontakte in die Partnerregionen des Landes zu fördern. Das sind in Frankreich die Region Aquitaine, in Italien die Emilia Romagna, in Russland der Oblast Jaroslawl und in Polen der Bezirk Wielkopolska sowie in der Türkei die westtürkische Provinz Bursa.

Mit all den Organisationen und Dienststellen steht das RP Kassel in Kontakt, kennt ihre jeweiligen Förderbedingungen und klärt mit ihnen praktische Fragen. So können interessierte Gruppen und Verbände zielgenau beraten werden.

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