© Gerd Altmann / Pixabay Länderübergreifend Jugend- und Familienschutz Das Land Hessen beteiligt sich finanziell an länderübergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Jugend und Familie. Das Regierungspräsidium Kassel ist die Abwicklungsbehörde des Landes Hessen. Lesedauer:1 Minute Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Hess. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Ländervereinbarungen Kontakt icon_kontakt Förderungen E-Mail foerderungen@rpks.hessen.de Schlagworte zum Thema Förderung Jugendhilfe Prävention Kinder Familie