© Gerd Altmann / Pixabay Länderübergreifend Jugend- und Familienschutz Das Land Hessen beteiligt sich finanziell an länderübergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Jugend und Familie. Das Regierungspräsidium Kassel ist die Abwicklungsbehörde des Landes Hessen. Lesedauer:1 Minute Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Hess. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Ländervereinbarungen Kontakt icon_kontakt Förderungen E-Mail foerderungen@rpks.hessen.de Schlagworte zum Thema Förderung Jugendhilfe Prävention Kinder Familie