Das Land Hessen beteiligt sich finanziell an länderübergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Jugend und Familie. Das Regierungspräsidium Kassel ist die Abwicklungsbehörde des Landes Hessen.
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Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch VIII
Hess. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz