Hand mit Geldscheinen

Sondermaßnahmen

Für das ganze Land Hessen werden für die Durchführung von Sondermaßnahmen der Jugendhilfe Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten gewährt.

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Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch VIII
  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Landeshaushaltsordnung - LHO -
  • Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR -

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