© moerschy / Pixabay Jugendhilfe Sondermaßnahmen Für das ganze Land Hessen werden für die Durchführung von Sondermaßnahmen der Jugendhilfe Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten gewährt. Lesedauer:1 Minute Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch VIII Hessisches Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Landeshaushaltsordnung - LHO - Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR - Downloads Datei Verwendungsnachweis (DOC/191 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster Kontakt icon_kontakt Förderungen E-Mail foerderungen@rpks.hessen.de Schlagworte zum Thema Förderung Jugendhilfe