© Carole LR / Pixabay 17.08.2022 Kita Schaffung von U3 Plätzen 2013 bis 2014 Die Förderung diente konkret dazu, die Kommunen bei der Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Hessen finanziell zu unterstützen.
© Ben Kerckx / Pixabay 17.08.2022 Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 Die Bundesregierung, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 einen durchschnittlichen Versorgungsgrad für Kinder unter drei Jahren von 35 % zu erreichen.
© bethL / Pixabay 17.08.2022 Kindertagesstätten Investitionsprogramme für den Ausbau der Kindertagesbetreuung Bereits seit dem Jahr 2001 unterstützt das Land Hessen den Ausbau und die Sicherung von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder.
© Bill Kasman / Pixabay 17.08.2022 Kitas Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag im Kindergarten Das Land unterstützt die für die Kinderbetreuung zuständigen Städte und Kommunen, damit sie täglich sechs Stunden im Kindergarten beitragsfrei stellen können.
© Erich Westendarp / Pixabay 16.08.2022 U3-Ausbau Investive Landesförderung Das Land Hessen gewährt in Form dieses Investitionsprogrammes ergänzend zu den Investitionsprogrammen für den U3-Ausbau jedes Jahr Zuwendungen zu Investitionen im Bereich der Kindertageseinrichtungen.
© Pam Simon / Pixabay 16.08.2022 Schwerpunkt-Kitas Landesförderung für Fachberatung Gefördert wird die kontinuierliche fachliche Beratung und Begleitung von Tageseinrichtungen zur Umsetzung der in § 32 Abs. 4 HKJGB genannten Zwecke.
© tolmacho / Pixabay 16.08.2022 Beratung und Begleitung Landesförderung für Fachberatung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) Gefördert wird die kontinuierliche fachliche Beratung und Begleitung von Tageseinrichtungen zu den Grundsätzen und Prinzipien des Bildungs- u. Erziehungsplan nach § 32 Abs. 3 HKJGB.
© Engin Akyurt / Pixabay 16.08.2022 Betriebskosten Förderung für Kindertageseinrichtungen Die Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen bemisst sich nach § 32 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).