Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Bund und den Ländern die Verwaltungsvereinbarung – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 – abgeschlossen.
Die Bundesländer setzen diese Verwaltungsvereinbarung durch eigene Rechtsvorschriften um. Grundlage der Förderung in Hessen ist die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 vom 27. März 2008 (StAnz 16/2008 S. 1085).
In den Jahren 2008 bis 2014 standen in Hessen Mittel in Höhe von 165,2 Millionen Euro zur Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, die der Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren dienen, bereit.
Es besteht keine Möglichkeit mehr Fördermittel aus diesem Programm zu beantragen.