Ein graugefiederter Graupapagei, Hintergrund unscharf.

Grundlagen des Artenschutzes

Lebensraumzerstörung und die Belastung von Wasser, Boden und Luft durch die Umwelt schädigende Wirtschaftsweisen des Menschen sind die bestimmenden Ursachen für den Rückgang der meisten Tier- und Pflanzenarten. Doch viele Arten sind auch deshalb gefährdet, weil sie zu begehrten Handelsobjekten geworden sind.

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Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen spielen eine Rolle, sondern auch Teile von Arten und hieraus gewonnene Erzeugnisse: Störe zum Beispiel werden zur Kaviargewinnung genutzt; aus Krokodil- und Schlangenhäuten wird Leder gewonnen; aus dem Holz geschützter Baumarten (z. B. Palisander) werden Möbel hergestellt; die Traditionelle Chinesische Medizin nutzt u. a. Präparate aus Tigerknochen, Seepferdchen und Nashorn-Horn. Aus Kakteen hergestellte Rainsticks sind ebenso begehrte Reisesouvenirs wie Schneckenhäuser und Riesenmuscheln...die Liste ließe sich weiter fortsetzen.

Washingtoner Artenschutzabkommen

1973 wurde deshalb in Washington das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" abgeschlossen. Die kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) oder nach der englischen Schreibweise CITES genannte Vereinbarung sieht ein umfassendes Kontrollsystem für den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten vor. Die Handelseinschränkungen gelten nicht nur für Arten, sondern auch für Teile von Arten und die hieraus gewonnenen Erzeugnisse.

Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern und setzte das Abkommen am 20. Juni 1976 in Kraft.

Einstufung artgeschützter Tiere und Pflanzen in verschiedene Schutzkategorien

Artgeschützte Tiere und Pflanzen werden in verschiedene Schutzkategorien eingestuft.

Als besonders geschützte Arten gelten solche Arten, die in den Anhängen A und B der EG-Verordnung aufgelistet sind, außerdem alle europäischen Vogelarten und die in der Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 aufgelisteten Arten.

Streng geschützte Arten sind solche Arten, die in Anhang A der EG-Verordnung, in Anhang IV der FFH-Richtlinie und in Spalte 3 der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind.

Der Schutzstatus kann sich ändern. So wurden bei den letzten Konferenzen der WA-Vertragsstaaten Arten in Anhang WA I verschoben. Daraus resultierte eine entsprechende Änderung der EG-Verordnung.

Der Schutzstatus einer Art lässt sich einfach mit Hilfe der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz mit dem Titel „WISIA“ (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz) ermitteln. Bitte prüfen Sie vor Abgabe oder Übernahme eines artgeschützten Tieres immer den aktuellen Schutzstatus.

Auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzübereinkommens entwickelten sich gesetzliche Regelungen auf EU- und Bundesebene (z. B. EG-Verordnung 338/97, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung).

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Im Regierungsbezirk Kassel gibt es zur Zeit dreizehn Zoos unterschiedlicher Größe. Einige Einrichtungen halten ausschließlich Tiere einheimischer Arten, andere zeigen ihren Besuchern auch exotische Tiere.

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Hier finden Sie weitere Informationen, Links und Downloads zum Thema Besitz und Vermarktung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten.

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Durch Änderung des Hessischen Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist in Hessen seit dem 09. Oktober 2007 die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere verboten.

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Informationen und Hinweise im Falle einer Wolfssichtung.

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Die Aufgabe des Bibermanagements wird von den Funktionsbeauftragten Naturschutz der jeweils örtlich zuständigen Forstämter übernommen.

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